Ausgabe 03/2023
| Neue Wege beschreiten: Coverinterview mit Thomas G. Winkler & Erich Wiesner | Zu Tisch mit … Simone Rongitsch und Reinhard Schertler | Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Eva Dissauer, Michael Pisecky, Philipp Kaufmann, Hans Jörg Ulreich, Elisabeth Rohr - de Wolf Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview Karin Fuhrmann, Katrin Gögele-Celeda | Round Table mit Frank Brün, Michael Klement und Alina Nichiforeanu | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Kreislaufwirtschaft
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Zum Autor
ÖVI Präsident Georg Flödl ist geschäftsführender Partner
von Funk Immobilien, seit langem in unterschiedlichen
Funktionen in der Immobilienbranche tätig und
Mitbegründer der ÖVI Young Professionals.
Bestandsimmobilien als
Nachhaltigkeitsressourcen
Kommentar: Georg Flödl
Die föderalen Strukturen in Österreich bilden seit jeher
einen großen Hemmschuh in der gesamtheitlichen
Fortentwicklung. Das ist auch bei vielen Nachhaltigkeitsthemen
gegeben. Bestes Beispiel dafür ist die jüngste
Diskussion betreffend aktive Bodenpolitik von Bund,
Ländern und Gemeinden. Dass Österreich europaweit an
vorderster Front der Bodenversiegelung steht, sollte uns
zu denken geben. Im Kompetenzdschungel verlieren sich
dann die Spuren der Anstrengungen, ein gemeinsames
Ziel zu definieren.
Kirchturmdenken der Tagespolitik
Ein ähnliches Schicksal hat auf Bundesebene das Energieeffizienz-Reformgesetz
erlitten. Das Scheitern, eine
parlamentarisch erforderliche Zweidrittelmehrheit
zur Einbindung der Länder in dieses
Programm zu erwirken, ist exemplarisch
für das Kirchturmdenken der Tagespolitik.
Nur über die technischen Normen der
OIB-Richtlinien und deren Verankerung
in den jeweiligen bautechnischen Normen
gibt es Vereinheitlichungen im Baurecht.
Mit großem Interesse werden derzeit die
Verhandlungen im Europäischen Parlament
zur Änderung der EU-Gebäuderichtlinie
beobachtet. In einem der Vorentwürfe,
der dann doch nicht veröffentlicht
wurde, hatte man noch für die 15 Prozent
der energietechnisch schlechtesten Immobilien
ein Verkaufs- und Vermietungsverbot
überlegt, wie es auch in Frankreich
und Großbritannien schon der Fall ist.
Bestandsverbesserungshebel nicht genutzt
Die aus der EU-Gebäuderichtlinie resultierenden bautechnischen
Vorschriften der einzelnen Länder kennen schon
seit vielen Jahren Mindestanforderungen im Bereich des
Neubaus als eindeutige Vorgaben, die von den Baubehörden
der Länder umgesetzt werden. Anders ist dies bei
der Definition der „großen Renovierung“. Die Mindestanforderungen
wären nämlich dann anzuwenden, wenn es
sich um eine Renovierung eines Gebäudes handelt, bei der
mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle einer
Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten
der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen
Systeme betragen weniger als 25 Prozent
des Gebäudewertes, wobei der Wert des Grundstücks,
auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet
wird. Maßnahmen zur Instandhaltung,
Verbesserung und Sanierung, wie beispielsweise
Fassadenrenovierung oder Tausch von
Türen und Fenstern, unterliegen oftmals in
den einzelnen Bauordnungen der Länder weder
einer Anzeige- noch einer Bewilligungspflicht.
Der schon jetzt bestehende Hebel zur
Verbesserung des Bestands wird demnach
von den Baubehörden nicht wirklich genutzt.
Unstrittig ist jedoch, dass Vermieter und
Eigentümer in den nächsten Jahren mit großen
Herausforderungen konfrontiert sein
werden. In der öffentlichen Meinung ist dies
leider noch nicht angekommen. Populismus
und Neiddebatten schüren ein anderes
„Klima“, anstatt gemeinsam an Nachhaltigkeitszielen
zu arbeiten.
Fotos: Stephan Huger, Adobe Stock
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