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Ausgabe 03/2023

| Neue Wege beschreiten: Coverinterview mit Thomas G. Winkler & Erich Wiesner | Zu Tisch mit … Simone Rongitsch und Reinhard Schertler | Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Eva Dissauer, Michael Pisecky, Philipp Kaufmann, Hans Jörg Ulreich, Elisabeth Rohr - de Wolf Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview Karin Fuhrmann, Katrin Gögele-Celeda | Round Table mit Frank Brün, Michael Klement und Alina Nichiforeanu | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Kreislaufwirtschaft

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Zum Autor

ÖVI Präsident Georg Flödl ist geschäftsführender Partner

von Funk Immobilien, seit langem in unterschiedlichen

Funktionen in der Immobilienbranche tätig und

Mitbegründer der ÖVI Young Professionals.

Bestandsimmobilien als

Nachhaltigkeitsressourcen

Kommentar: Georg Flödl

Die föderalen Strukturen in Österreich bilden seit jeher

einen großen Hemmschuh in der gesamtheitlichen

Fortentwicklung. Das ist auch bei vielen Nachhaltigkeitsthemen

gegeben. Bestes Beispiel dafür ist die jüngste

Diskussion betreffend aktive Bodenpolitik von Bund,

Ländern und Gemeinden. Dass Österreich europaweit an

vorderster Front der Bodenversiegelung steht, sollte uns

zu denken geben. Im Kompetenzdschungel verlieren sich

dann die Spuren der Anstrengungen, ein gemeinsames

Ziel zu definieren.

Kirchturmdenken der Tagespolitik

Ein ähnliches Schicksal hat auf Bundesebene das Energieeffizienz-Reformgesetz

erlitten. Das Scheitern, eine

parlamentarisch erforderliche Zweidrittelmehrheit

zur Einbindung der Länder in dieses

Programm zu erwirken, ist exemplarisch

für das Kirchturmdenken der Tagespolitik.

Nur über die technischen Normen der

OIB-Richtlinien und deren Verankerung

in den jeweiligen bautechnischen Normen

gibt es Vereinheitlichungen im Baurecht.

Mit großem Interesse werden derzeit die

Verhandlungen im Europäischen Parlament

zur Änderung der EU-Gebäuderichtlinie

beobachtet. In einem der Vorentwürfe,

der dann doch nicht veröffentlicht

wurde, hatte man noch für die 15 Prozent

der energietechnisch schlechtesten Immobilien

ein Verkaufs- und Vermietungsverbot

überlegt, wie es auch in Frankreich

und Großbritannien schon der Fall ist.

Bestandsverbesserungshebel nicht genutzt

Die aus der EU-Gebäuderichtlinie resultierenden bautechnischen

Vorschriften der einzelnen Länder kennen schon

seit vielen Jahren Mindestanforderungen im Bereich des

Neubaus als eindeutige Vorgaben, die von den Baubehörden

der Länder umgesetzt werden. Anders ist dies bei

der Definition der „großen Renovierung“. Die Mindestanforderungen

wären nämlich dann anzuwenden, wenn es

sich um eine Renovierung eines Gebäudes handelt, bei der

mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle einer

Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten

der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen

Systeme betragen weniger als 25 Prozent

des Gebäudewertes, wobei der Wert des Grundstücks,

auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet

wird. Maßnahmen zur Instandhaltung,

Verbesserung und Sanierung, wie beispielsweise

Fassadenrenovierung oder Tausch von

Türen und Fenstern, unterliegen oftmals in

den einzelnen Bauordnungen der Länder weder

einer Anzeige- noch einer Bewilligungspflicht.

Der schon jetzt bestehende Hebel zur

Verbesserung des Bestands wird demnach

von den Baubehörden nicht wirklich genutzt.

Unstrittig ist jedoch, dass Vermieter und

Eigentümer in den nächsten Jahren mit großen

Herausforderungen konfrontiert sein

werden. In der öffentlichen Meinung ist dies

leider noch nicht angekommen. Populismus

und Neiddebatten schüren ein anderes

„Klima“, anstatt gemeinsam an Nachhaltigkeitszielen

zu arbeiten.

Fotos: Stephan Huger, Adobe Stock

64 ImmoFokus

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