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Fussballfans und Feuerwerk Eine qualitative Untersuchung zum ...

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Gegenständen 2 eine Straftat (SprstG Art. 15 Abs. 5). Es drohen hohe Bussen <strong>und</strong> sogar Ge-<br />

fängnisstrafen sind möglich (SprstG Art. 37 Abs. 1).<br />

Aus den Richtlinien des Komitees der Swiss Football League betreffend des Erlasses von<br />

Stadionverboten (vgl. Anhang 1) geht weiter hervor, dass Verstösse gegen das Sprengstoff-<br />

gesetz (u.a. Mitführen <strong>und</strong> / oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen) dieselben<br />

Sanktionen nach sich ziehen wie Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib <strong>und</strong><br />

Leben. Bei beiden Tatbeständen droht den Fans im Minimum ein zweijähriges gesamt-<br />

schweizerisches Stadionverbot.<br />

Das Abbrennen von bengalischen Fackeln ist vom Gesetzgeber nicht gr<strong>und</strong>los verboten. Die<br />

Verwendung der Fackeln ist gefährlich, da in ihnen unter anderem Magnesium verbrannt<br />

wird <strong>und</strong> die Flamme dadurch eine Temperatur zwischen 1.600°C <strong>und</strong> 2.500°C erzeugt (Po-<br />

lizeiberatung Deutschland, 2009). Verbrennungen können selbst dann hervorgerufen wer-<br />

den, wenn ein direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zustande kommt. Ein Löschen dieser<br />

pyrotechnischen Feuer ist während der Abbrenndauer nicht möglich. Ausserdem gibt es eine<br />

starke Rauchentwicklung, das Einatmen des Rauchs sollte aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen<br />

vermieden werden. Da es gerade in der jüngsten Zeit im schweizerischen Fussball zu ge-<br />

fährlichen Vorfällen kam, wird das Thema vermehrt in der Öffentlichkeit diskutiert <strong>und</strong> prob-<br />

lematisiert. Aber war das schon immer so? Die breite Öffentlichkeit wird geprägt durch Me-<br />

dienmitteilungen. Das Problem dabei ist, dass diese Mitteilungen einseitig sein können <strong>und</strong><br />

deshalb keine objektive Sicht der Dinge wiedergeben. Während der Auseinandersetzung mit<br />

der Thematik wurde festgestellt, dass sich die Einstellung gegenüber pyrotechnischem Mate-<br />

rial in Fussballstadien <strong>und</strong> die Berichterstattung darüber in den letzten Jahren gewandelt hat.<br />

Mitte der Neunzigerjahre wurde über Fussballspiele berichtet, in denen eine besonders gute<br />

Stimmung herrschte, als beispielsweise an einem Cupfinal massenweise pyrotechnisches<br />

Material abgefeuert wurde. Heute sprechen Medienschaffende von unverbesserlichen Chao-<br />

ten, die es wohl nie lernen werden. Zu diesem Wahrnehmungs- <strong>und</strong> Einstellungswandel gibt<br />

es ein interessantes Video im Internet zu sehen, in dem Szenen aus älteren Aufzeichnungen<br />

mit aktuellen Szenen abwechselnd zusammengeschnitten wurden (Youtube, 2009). Doch<br />

nicht nur der Zeitfaktor spielt eine Rolle, es ist auch eine Frage des Kontextes. So zählt der<br />

jährliche Nachtslalom von Schladming zu den absoluten Highlights des Skizirkusses. Sport-<br />

ler, Veranstalter <strong>und</strong> Medien berichten von einer faszinierenden Stimmung. Diese<br />

Stimmung wird allerdings sehr stark durch die brennenden bengalischen Fackeln am<br />

Streckenrand geprägt.<br />

2 „Pyrotechnische Gegenstände sind gebrauchsfertige Erzeugnisse mit einem Explosiv- oder Zündsatz, die a.)<br />

nicht <strong>zum</strong> Sprengen, sondern zu anderen industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen Zwecken bestimmt<br />

sind, wie Signalmittel, Wetterraketen, Patronen <strong>zum</strong> Schweissen oder Härten von Metallen, oder b.) bloss dem<br />

Vergnügen dienen, wie die <strong>Feuerwerk</strong>skörper“ (SprstG Art. 7).<br />

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