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Fussballfans und Feuerwerk Eine qualitative Untersuchung zum ...

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abzug möglich oder es können so genannte ’Geisterspiele’ (Spiele unter Ausschluss der Öf-<br />

fentlichkeit) angeordnet werden. Zum <strong>Eine</strong>n entgehen den Vereinen dadurch hohe Einnah-<br />

men <strong>und</strong> <strong>zum</strong> Anderen bleibt die Unterstützung des Publikums für die Mannschaft aus. Das<br />

Abbrennen von pyrotechnischem Material im Stadion wird üblicherweise mit Geldbussen<br />

zwischen sFr. 1`000.- <strong>und</strong> sFr. 30`000.- bestraft.<br />

4.1.4 Private Ordnungsdienste<br />

Die Vereine brauchen ein Sicherheitskonzept <strong>und</strong> bestimmt eine sicherheitsverantwortliche<br />

Person, welche für die Kontakte zur Sicherheitskommission der SFL <strong>und</strong> den Behörden zu-<br />

ständig ist (SiRegl Art. 3 Abs. 4). Dadurch werden wiederum die privaten Ordnungsdienste<br />

beauftragt, das Sicherheitskonzept durchzusetzen. Durch den Auftrag der Vereine stehen die<br />

privaten Ordnungsdienste in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Vereinen. Allerdings be-<br />

einflusst ihr Auftreten wiederum das Verhältnis des Vereins zu den Fans. Das Machtgefälle<br />

der privaten Ordnungsdienste gegenüber den Fans ist sehr gross, was die Gefahr der Willkür<br />

mit sich bringt (Zimmermann, 2008; zit. nach Zimmermann & Lehmann, 2008, S. 64). Aus<br />

der Studie von Pilz et al. (2006, S. 11 & 105) geht hervor, dass die Ultras Willkürhandlungen<br />

seitens der Ordnungsdienste bei Auswärtsspielen viel stärker wahrnehmen. Dieses Phäno-<br />

men hat folgende Gründe: Zum <strong>Eine</strong>n kennen die Ordner die anreisenden Ultras kaum oder<br />

gar nicht <strong>und</strong> können deshalb auch ihr Verhalten nicht einschätzen. Zum Anderen verhalten<br />

sich Ultras bei Auswärtsspielen aufgr<strong>und</strong> gruppendynamischer Prozesse <strong>und</strong> teilweise ex-<br />

zessivem Alkoholkonsum während der Anreise häufig weniger zurückhaltend. Entsprechend<br />

emotionalisiert treten die Ultras dann auf. Zusätzlich ist der prozentuale Anteil von ’Extrem-<br />

Fans’ auswärts verhältnismässig grösser als bei Heimspielen. Ausserdem werden Auswärts-<br />

fans <strong>zum</strong> Teil nicht dieselben Support-Möglichkeiten erlaubt wie den Heimfans 14 . <strong>Eine</strong> Un-<br />

gleichbehandlung durch Ordnungskräfte der Vereine ist jedoch sicher kein Beitrag zur Dees-<br />

kalation (Pilz et al., 2006, S. 106).<br />

4.1.5 Polizei<br />

Da die Polizei einen staatlichen Auftrag hat, agiert sie hauptsächlich unabhängig vom Verein.<br />

Allerdings steht sie unter öffentlichem Druck, zu dem auch der Verein beitragen kann <strong>und</strong><br />

der ihr Verhältnis zu den Fans allenfalls beeinflussen kann. Die Machtverhältnisse sind hier,<br />

ähnlich wie bei den Ordnungsdiensten, sehr einseitig verteilt (Zimmermann, 2008; zit. nach<br />

14 Beispielsweise werden <strong>zum</strong> Teil Ultras der Auswärtsmannschaft Fahnen oder Doppelhalter bei der Eingangs-<br />

kontrolle abgenommen.<br />

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