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Aufsichtspflicht und Haftung: Kurz und bündig

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Name <strong>und</strong> Anschrift der Jugendorganisation/Jugendgruppe: Datum, ______________<br />

______________________________________ Telefon: ______________<br />

______________________________________<br />

______________________________________<br />

An das<br />

Landratsamt<br />

Weiherweg 16<br />

85221 Dachau<br />

0LWWHLOXQJ EHU GLH 'XUFKI KUXQJ HLQHV -XJHQG]HOWODJHUV<br />

Wir beabsichtigen vom ____________ bis ___________ in _______________________<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück des ____________________________ ein Jugendzeltlager für<br />

____________ (Teilnehmerzahl) durchzuführen. Wir sind nach § 9 JWG als Träger der Fre i-<br />

en Jugendhilfe anerkannt /<br />

Verantwortlicher Leiter des Jugendzeltlagers ist ___________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer ist mit der Durchführung des Zeltlagers einverstanden.<br />

Trinkwasser ist beim Jugendzeltlagerplatz vorhanden / Trinkwasser wird in einwandfreien<br />

Behältern zum Jugendzeltlagerplatz gebracht.<br />

Abwässer fallen am Jugendzeltlagerplatz nicht an, da die sanitäre Einrichtung des in<br />

unmittelbarer Nähe befindlichen _________________________________________<br />

benutzt werden / die Abwässer werden in einer / einen abflusslosen Grube / Container<br />

gesammelt <strong>und</strong> in eine öffentliche Kläranlage gebracht.<br />

Die Abfälle werden nach näherer Absprache mit der beseitigungspflichtigen Körperschaft in<br />

geeigneten Behältern gesammelt <strong>und</strong> der kommunalen Abfallbeseitigung zugeführt.<br />

Wir verpflichten uns, Natur <strong>und</strong> Landschaft zu schonen, den Zeltlagerplatz ordnungsgemäß<br />

zu unterhalten <strong>und</strong> nach Abschluss des Zeltlagers in ordnungsgemäßem Zustand zu<br />

hinterlassen.<br />

30.11.2001 4/105

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