Aufsichtspflicht und Haftung: Kurz und bündig
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Programmgestaltung mit der Gruppe (Volksfestbesuch, Silvesterfeier,<br />
Geburtstagparty) ist darauf zu achten, dass Alkoholkonsum (außerhalb der Grenzen<br />
des JöSchG) ausgeschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn entgegenstehende<br />
Erlaubnisse der Eltern vorliegen.<br />
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Im Rahmen der Informationspflicht trifft den Veranstalter einer Ferienfahrt bzw. einer<br />
Jugendgruppe bereits vor Entstehung der <strong>Aufsichtspflicht</strong> die Verpflichtung,<br />
sämtliche für die Durchführung der Ferienfahrt bzw. Gewährleistung einer sicheren<br />
Gruppenst<strong>und</strong>e/Trainingsbetrieb notwendige Informationen zu den<br />
Gruppenteilnehmern zu beschaffen. Dies geschieht üblicherweise <strong>und</strong> am<br />
einfachsten durch ein Aufnahme- bzw. Anmeldeformular (Anlage), auf dem die Eltern<br />
der Fahrt- oder Gruppenteilnehmer gebeten werden, Auskunft über solche Umstände<br />
zu geben, die Einfluss auf die Aufsichtsführung durch die Jugendleiter haben<br />
können. Eingebürgert haben sich dabei Fragen nach ansteckenden <strong>und</strong> nicht<br />
ansteckenden Krankheiten, Behinderungen, Allergien, nach der Notwendigkeit einer<br />
regelmäßigen oder akuten Medikamenteneinnahme (was der Jugendleiter<br />
überwachen kann), sowie nach den Schwimmkenntnissen. Zusätzlich kann, je nach<br />
den konkreten Anforderungen, noch nach besonderen Fähigkeiten, z. B.<br />
Schwindelfreiheit, Trittsicherheit, besonderen sportlichen oder fachlichen<br />
Kenntnissen sowie nach speziellen Hinweisen der Eltern gefragt werden.<br />
Unabhängig davon kann ein solches Formular, sofern hierfür nicht ein Notfallkuvert<br />
(Anlage) o. ä. existiert, auch zur Mitteilung von Notfalladressen, der Adresse des<br />
Hausarztes, der Blutgruppe etc. verwendet werden. Falls die Eltern <strong>und</strong> der<br />
Ferienteilnehmer eine Verwaltung des Taschengeldes durch den Jugendleiter<br />
wünschen, kann dies dort ebenfalls unter Angabe des überlassenen Betrages (bitte<br />
sofort kontrollieren!) vermerkt werden.<br />
Gemeinsam mit der Ausschreibung zu einer Ferienfahrt dient das Anmeldeformular<br />
umgekehrt auch bei Freizeit- <strong>und</strong> Gruppenveranstaltungen dazu, die Eltern der<br />
Teilnehmer umfassend zu informieren. Dies betrifft einerseits eine grobe Darstellung<br />
von Ablauf <strong>und</strong> Inhalt der Aktivität sowie dessen, was von den einzelnen<br />
Teilnehmern erwartet wird. Allein mit diesen Informationen müssen die Eltern<br />
entscheiden können, ob die Aktivität für ihr Kind geeignet ist oder nicht. Mitgeteilt<br />
werden sollten auch Abfahrts- <strong>und</strong> Ankunftszeiten bei Ferienfahrten bzw.<br />
verbindliche Anfangs- <strong>und</strong> Endzeiten bei Gruppen- <strong>und</strong> Trainingsst<strong>und</strong>en.<br />
Das Anmeldeformular ist vom sog. ”Personensorgeberechtigten” (ein Elternteil<br />
genügt) zu unterzeichnen, was bei alleinerziehenden Eltern (mit alleinigem<br />
Sorgerecht) auch nur auf den betreffenden Elternteil zutrifft. Zweifelsfälle muss der<br />
Veranstalter aufklären, damit Übertragungen der <strong>Aufsichtspflicht</strong> nicht ohne Wissen<br />
<strong>und</strong> ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten geschehen.<br />
30.11.2001 4/44