Aufsichtspflicht und Haftung: Kurz und bündig
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OLG München, VersR 1979, 747<br />
� Ein Jugendbetreuer handelt fahrlässig, wenn er seine ca. 12-jährigen Kinder, mit<br />
denen er ein Jugendturnier besucht, alleine auf dem Sportgelände spielen läßt,<br />
dabei damit rechnen muss, dass die Kinder erneut ein schon vorher als<br />
umfallgefährdet erkanntes Kleinfeld-Tor aufsuchen <strong>und</strong> wenn eines der Kinder<br />
sodann beim Umfallen des Tores erschlagen wird.<br />
AG Dachau – 1 Cs 31 Js 30668/96 – Urteil vom 25.8.97<br />
� Wird ein 15-Jähriger beim wechselseitigen Werfen mit Kleiderbügeln durch einen<br />
10-Jährigen verletzt, trifft ihn aufgr<strong>und</strong> seines höheren Alters <strong>und</strong> der damit<br />
verb<strong>und</strong>enen größeren Einsichtsfähigkeit ein überwiegendes Verschulden (hier<br />
75 %). Es stellt keine Verletzung der <strong>Aufsichtspflicht</strong> dar, wenn Eltern eines 10jährigen<br />
Jungen diesen in ihrem Haus unbeaufsichtigt mit einem 15-jährigen<br />
Jungen spielen lassen.<br />
OLG Köln - 19 U 19/95 - Urteil vom 27.10.95 8.5.<br />
30.11.2001 4/39