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Aufsichtspflicht und Haftung: Kurz und bündig

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Die beschriebenen Haftpflichtversicherungen schützen nur gegen die zivilrechtliche<br />

Inanspruchnahme des <strong>Aufsichtspflicht</strong>igen, nicht aber gegen eine evtl. strafrechtliche<br />

Verfolgung. Hier bietet, zumindest was die Kosten eines Strafverfahrens<br />

wegen Fahrlässigkeitsdelikten anbelangt, eine Rechtsschutzversicherung<br />

die Gewähr einer Kostendeckung. Allerdings kann u.U. der Arbeitgeber bzw.<br />

Veranstalter aus Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet sein, die Kosten eines<br />

Strafverfahrens im Zusammenhang mit „gefahrgeneigten Arbeiten“ zu tragen.<br />

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Teilnehmer an Freizeiten <strong>und</strong> Erholungsmaßnahmen sowie Besucher von<br />

Veranstaltungen fallen in der Regel nicht in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Da gelegentlich aber keine eigene persönliche Unfallversicherung der<br />

Teilnehmer existiert, ist gerade in diesen Fällen die Erwartung an den Veranstalter,<br />

selbst eine Unfallversicherung abzuschließen, besonders hoch. Der Abschluss einer<br />

privaten (Zusatz-)Unfallversicherung ist daher anzuraten. Unterbleibt dies, sind<br />

zumindest die Eltern der Teilnehmer vorab auf diese mögliche Versicherungslücke<br />

aufmerksam zu machen.<br />

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Bei Auslandsfahrten, insbesondere wenn die Gefahr besteht, daß die sog. „ Auslandskrankenscheine“<br />

der Krankenkassen von den dortigen Ärzten <strong>und</strong> Krankenhäusern<br />

nicht akzeptiert werden, empfiehlt sich der Abschluss einer für die Dauer<br />

der Ferienfahrt begrenzten privaten Zusatzkrankenversicherung.<br />

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Der Abschluss derartiger Versicherungen kann bei Ferienfahrten, bei denen die<br />

Teilnehmer hochwertiges Gepäck mit sich führen, oder bei denen der Veranstalter<br />

einzelne Reiseleistungen anderweitig bucht (z.B. Flüge, Fährpassage), sinnvoll sein.<br />

Im letzteren Fall lässt sich so der Anfall von Stornogebühren vermeiden. Allerdings<br />

müssen diese Versicherungen vom Veranstalter nicht verpflichtend für alle<br />

Teilnehmer abgeschlossen werden, es dürfte genügen, wenn die Eltern der<br />

Teilnehmer auf bestehende Risiken <strong>und</strong> den möglichen Abschluss solcher<br />

Versicherungen hingewiesen werden.<br />

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Bernhard Assekuranz, Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach, Tel.: 08104/89160,<br />

www.bernhard-assekuranz.com<br />

Dieser Versicherungsmakler bietet für alle Belange der Jugendarbeit passende<br />

Versicherungen an.<br />

30.11.2001 4/74

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