Aufsichtspflicht und Haftung: Kurz und bündig
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<strong>und</strong> schwer aus der Welt zu schaffenden Vorwürfen führen. Auch wenn es ein<br />
durchaus legitimes Ziel von Jugendarbeit ist, erzieherische Defizite auszugleichen<br />
<strong>und</strong> den anvertrauten Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen fröhliche <strong>und</strong> unbeschwerte<br />
St<strong>und</strong>en zu verschaffen, ist bei körperlichen Kontakten oder gar Zärtlichkeiten, auch<br />
wenn diese aus Trost gegeben werden, höchste Zurückhaltung angebracht.<br />
Bitte Vorsicht also bei übertriebenem „In-den-Arm-nehmen“ , „Gute-Nacht-Küssen“,<br />
„Auf-den-Schoß-sitzen“ , „Streicheln“, „Trösten“ etc., aber auch bei der Behandlung<br />
von Verletzungen an empfindlichen Körperstellen. In den Erzählungen der<br />
begeisterten Kinder zu Hause wird in der Euphorie oder auch aus Eifersucht gerne<br />
übertrieben. Manch gutgemeintes Verhalten eines Betreuers kann so möglicherweise<br />
auch ganz anders interpretiert werden.<br />
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30.11.2001 4/87