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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft in Firma<br />

<strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“ Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG<br />

§ 1 Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

<strong>HEH</strong> Aviation "<strong>Southampton</strong>" Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

– nachfolgend auch Gesellschaft genannt –<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

3. Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb eines Flugzeugs<br />

des Typs Embraer 175 STD mit der Seriennummer 17000355, nachfolgend<br />

kurz "das Flugzeug" genannt, dessen Vermietung und Verwertung<br />

und alle damit verbundenen Geschäfte. Die Gesellschaft<br />

ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar<br />

der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen. Ausgenommen<br />

sind Geschäfte, zu denen die Gesellschaft einer besonderen<br />

Genehmigung bedarf.<br />

§ 2 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit eingegangen.<br />

3. Die Kündigung der Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten<br />

nur auf den Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist von einem halben Jahr erfolgen, frühestens<br />

jedoch zum 31. Dezember 2030. (Teil-) Kündigungen des Treuhänders<br />

gelten als fristgemäß, wenn der Treuhänder unverzüglich<br />

nach Erhalt einer fristgemäßen Kündigung seines Treugebers entsprechend<br />

Satz 1 seinerseits eine korrespondierende (Teil-)Kündigung<br />

ausspricht. Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief<br />

an die geschäftsführende Kommanditistin zu erfolgen. Die geschäfts -<br />

führende Kommanditistin und die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

sind zur ordentlichen Kündigung der Gesellschaft nicht<br />

berechtigt.<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

§ 3 Gesellschafter und Kapitaleinlagen<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung <strong>HEH</strong> Aviation<br />

"<strong>Southampton</strong>" Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg.<br />

Sie ist zu einer Kapitaleinlage nicht berechtigt und nimmt am<br />

Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil.<br />

2. Kommanditisten sind mit folgenden Pflichteinlagen:<br />

a) <strong>HEH</strong> Aviation Management <strong>GmbH</strong> EUR <strong>15</strong>.000,–<br />

b) <strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG EUR <strong>15</strong>.000,–<br />

------------------------------<br />

EUR 30.000,–<br />

Die vorgenannten Kommanditisten werden mit Haftsummen in<br />

Höhe ihrer Pflichteinlagen in das Handelsregister eingetragen. Für<br />

die Erhöhungen der Kommanditeinlage des Treuhänders und für<br />

alle weiteren Kommanditisten werden Haftsummen von jeweils<br />

5% der Pflichteinlagen in das Handelsregister eingetragen. Alle<br />

neu beitretenden Kommanditisten haben ein Agio von 5% auf ihre<br />

Pflichteinlage zu erbringen.<br />

3. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, weitere<br />

Kommanditisten mit Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen) von<br />

zusammen bis zu EUR 13.200.000,– aufzunehmen, wobei die Haftsumme<br />

auf 5 % der jeweiligen Pflichteinlage festgesetzt wird. Der<br />

Höchstbetrag nach Satz 1 reduziert sich jedoch um die vom Treuhänder<br />

nach § 4 Nr. 4 für Treugeber übernommenen Einlagen.<br />

4. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden<br />

Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister. In der Zeit<br />

von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung als Kommanditisten in<br />

das Handelsregister sind sie als atypisch stille Gesellschafter am<br />

Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Mit der Eintragung wandelt<br />

sich daher diese stille Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung<br />

um, ohne dass es weiterer Rechtsakte bedarf. Die Bestimmungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages finden bereits für diesen Zeitraum<br />

entsprechende Anwendung.<br />

5. Einzahlungen der Kommanditisten und Treugeber erfolgen auf das<br />

in der Beitrittserklärung angegebene Mittelverwendungskontrollkonto<br />

der Gesellschaft. Die Gesellschaft bedarf zur Verfügung über<br />

dieses Konto der Zustimmung der DONNER & REUSCHEL TREU-<br />

HAND – Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, als Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die formalen<br />

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