Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind als gerechtfertigt<br />
anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu den vertraglichen<br />
Vereinbarungen stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen<br />
ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen wirtschaftlich<br />
gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />
§ 3 Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die Übereinstimmung<br />
der einzelnen Zahlungen mit den Angaben der Darstellung des<br />
Beteiligungsangebotes, der Investitionsrechnung in der Anlage I<br />
des Gesellschaftsvertrages des Emittenten und den entsprechenden<br />
Verträgen und Honorarvereinbarungen. Sie ist zur Weiterleitung<br />
des Emissionskapitals nur berechtigt und verpflichtet, wenn<br />
die Zahlungen an die dort vorgesehenen Empfänger (sofern<br />
genannt) in der dort genannten Höhe gehen und darüber hinaus<br />
die in § 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
2. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist<br />
mit Abwicklung der in der Investitionsrechnung in der Anlage I des<br />
Gesellschaftsvertrages des Emittenten genannten Zahlungen und<br />
anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem<br />
Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden Beträge an den<br />
Emittenten abgeschlossen.<br />
3. Die Mittelverwendungskontrolleurin fertigt nach Abwicklung der<br />
in Absatz 1 genannten Aufgaben, spätestens jedoch im Dezember<br />
2013, einen Jahresbericht über den Stand der Verwendung. Überverfügungen<br />
und Limitüberschreitungen werden dem Emittenten<br />
umgehend angezeigt.<br />
§ 4 Vergütung<br />
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit ein<br />
einmaliges Honorar von EUR 13.000,–. Das Honorar erhöht sich<br />
um die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer und ist fällig nach Aufnahme<br />
der Verwendung des der Mittelverwendungskontrolle<br />
unterliegenden Emissionskapitals.<br />
2. Macht die geschäftsführende Kommanditistin des Emittenten von<br />
ihrem Recht Gebrauch, das Kommanditkapital des Emittenten um<br />
maximal EUR 300.000,– zu erhöhen, erhöht sich das von dem Emittenten<br />
geschuldete Honorar entsprechend der prozentualen Erhöhung<br />
des Emissionskapitals.<br />
§ 5 Vertragsänderung und Kündigung<br />
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />
2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden.<br />
§ 6 Allgemeine Bestimmungen<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene<br />
Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren<br />
oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit<br />
der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen<br />
oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />
soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten<br />
kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach<br />
dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie den Punkt<br />
bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer<br />
Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der<br />
Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />
rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten. Gerichtsstand ist<br />
Hamburg, soweit kein vorrangiger anderer Gerichtsstand besteht.<br />
Hamburg, 16. November 2012<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />
<strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
vertreten durch die Verwaltung <strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführung<br />
(gez. Dr. Sven Kehren; Gunnar Dittmann)<br />
DONNER & REUSCHEL TREUHAND-Gesellschaft mbH & Co. KG,<br />
vertreten durch die Geschäftsführung<br />
(gez. Thomas Mangels; Kristin Eckmann)<br />
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