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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind als gerechtfertigt<br />

anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu den vertraglichen<br />

Vereinbarungen stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen<br />

ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen wirtschaftlich<br />

gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />

§ 3 Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die Übereinstimmung<br />

der einzelnen Zahlungen mit den Angaben der Darstellung des<br />

Beteiligungsangebotes, der Investitionsrechnung in der Anlage I<br />

des Gesellschaftsvertrages des Emittenten und den entsprechenden<br />

Verträgen und Honorarvereinbarungen. Sie ist zur Weiterleitung<br />

des Emissionskapitals nur berechtigt und verpflichtet, wenn<br />

die Zahlungen an die dort vorgesehenen Empfänger (sofern<br />

genannt) in der dort genannten Höhe gehen und darüber hinaus<br />

die in § 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

2. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist<br />

mit Abwicklung der in der Investitionsrechnung in der Anlage I des<br />

Gesellschaftsvertrages des Emittenten genannten Zahlungen und<br />

anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem<br />

Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden Beträge an den<br />

Emittenten abgeschlossen.<br />

3. Die Mittelverwendungskontrolleurin fertigt nach Abwicklung der<br />

in Absatz 1 genannten Aufgaben, spätestens jedoch im Dezember<br />

2013, einen Jahresbericht über den Stand der Verwendung. Überverfügungen<br />

und Limitüberschreitungen werden dem Emittenten<br />

umgehend angezeigt.<br />

§ 4 Vergütung<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für ihre Tätigkeit ein<br />

einmaliges Honorar von EUR 13.000,–. Das Honorar erhöht sich<br />

um die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer und ist fällig nach Aufnahme<br />

der Verwendung des der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegenden Emissionskapitals.<br />

2. Macht die geschäftsführende Kommanditistin des Emittenten von<br />

ihrem Recht Gebrauch, das Kommanditkapital des Emittenten um<br />

maximal EUR 300.000,– zu erhöhen, erhöht sich das von dem Emittenten<br />

geschuldete Honorar entsprechend der prozentualen Erhöhung<br />

des Emissionskapitals.<br />

§ 5 Vertragsänderung und Kündigung<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden.<br />

§ 6 Allgemeine Bestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene<br />

Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren<br />

oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit<br />

der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />

soll eine Regelung treten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten<br />

kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach<br />

dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie den Punkt<br />

bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer<br />

Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der<br />

Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />

rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten. Gerichtsstand ist<br />

Hamburg, soweit kein vorrangiger anderer Gerichtsstand besteht.<br />

Hamburg, 16. November 2012<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

<strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

vertreten durch die Verwaltung <strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführung<br />

(gez. Dr. Sven Kehren; Gunnar Dittmann)<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND-Gesellschaft mbH & Co. KG,<br />

vertreten durch die Geschäftsführung<br />

(gez. Thomas Mangels; Kristin Eckmann)<br />

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