Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
72<br />
Rechtliche<br />
Grundlagen<br />
Die nachfolgenden Ausführungen geben einen kurzen Überblick<br />
über die grundlegenden Rechtsverhältnisse des Beteiligungsangebotes.<br />
Hierbei handelt es sich lediglich um eine<br />
knappe Darstellung, die keinesfalls eine rechtliche Beratung<br />
sowie das sorgfältige Studium des gesamten Beteiligungsangebotes<br />
ersetzen kann. Insbesondere der Gesellschafts- und<br />
der Treuhandvertrag sollten intensiv gelesen werden. Die in<br />
den Verträgen vereinbarten Vergütungen der jeweiligen Vertragspartner<br />
werden im gleichnamigen Kapitel dargestellt.<br />
Gesellschaftsvertrag/Geschäftsführung<br />
Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten vom 7. November<br />
2012 ist im Abschnitt Verträge abgedruckt. Die Komplementärin<br />
ist per Gesetz mit der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />
betraut. Dies gilt allerdings nur für das Außenverhältnis.<br />
Im Innenverhältnis wird die Geschäftsführung durch die <strong>HEH</strong><br />
Aviation Management <strong>GmbH</strong> ausgeübt (§ 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten<br />
sind Gunnar Dittmann, Jörn-Hinnerk Mennerich und Dr. Sven<br />
Kehren (Geschäftsanschrift aller Mitglieder der Geschäftsführung<br />
des Emittenten ist die Große Elbstraße 14 in 22767 Hamburg).<br />
Den Geschäftsführern der Komplementärin des Emittenten<br />
und der geschäftsführenden Kommanditistin (Mitglieder der<br />
Geschäftsführung des Emittenten) sind keine besonderen Funktionsbereiche<br />
zugeordnet. Aufgaben der Geschäftsführung sind:<br />
Überwachung und Steuerung der Liquidität, Anlage von Guthabenbeträgen,<br />
laufendes Zins- und Währungsmanagement, Controlling,<br />
Vermietung und Verkauf des Flugzeuges, Planung und<br />
Leitung von Gesellschafterversammlungen etc. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin kann sich zur Unterstützung der<br />
Geschäftsführung auch zuverlässiger Dritter bedienen. Die<br />
Komplementärin hat keinen Kapitalanteil und kein Stimmrecht.<br />
Sie nimmt am Ergebnis der Gesellschaft nicht teil (§ 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages) und erhält eine anfängliche Haftungsvergütung<br />
von TEUR 5 p.a. (§ 8 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Hauptmerkmale der Anteile<br />
Der Gesellschaftsvertrag gewährt den direkt beteiligten Anlegern<br />
die Rechte eines Kommanditisten, die sich aus dem<br />
Gesellschaftsvertrag, dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
und den geltenden Gesetzen ergeben: Teilhabe am wirtschaftlichen<br />
Erfolg (Ergebnis und Auszahlungen), Kündigungsrecht,<br />
Teilnahme-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen,<br />
Antrags- und Stimmrecht bei sonstigen<br />
Gesellschafterbeschlüssen, Anspruch auf Informationen<br />
über die Geschäfte der Gesellschaft, Vorlage des Jahresabschlusses<br />
sowie auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen.<br />
Direkt beteiligte Anleger müssen ihre Kommanditeinlage<br />
erbringen und haften bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme<br />
(Anlegerpflichten). Treuhänderisch beteiligte Anleger<br />
werden über den Treuhandvertrag wirtschaftlich und rechtlich<br />
den direkt beteiligten Kommanditisten gleichgestellt.<br />
Abweichungen der Hauptmerkmale der Anteile der zum Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung beteiligten Gesellschafter des<br />
Emittenten und gleichzeitigen Gründungsgesellschaftern zu den<br />
hinzutretenden Gesellschaftern bestehen, soweit gesellschaftsvertraglich<br />
besondere Rechte und Pflichten vereinbart wurden.<br />
Dieses betrifft die Vergütung für die Geschäftsführung, Haftung,<br />
Liquidation und Anlageverwaltung (§§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Näheres siehe hierzu auch auf den Seite 55 -<br />
57. Darüber hinaus bedürfen Übertragungen der Zustimmung