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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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72<br />

Rechtliche<br />

Grundlagen<br />

Die nachfolgenden Ausführungen geben einen kurzen Überblick<br />

über die grundlegenden Rechtsverhältnisse des Beteiligungsangebotes.<br />

Hierbei handelt es sich lediglich um eine<br />

knappe Darstellung, die keinesfalls eine rechtliche Beratung<br />

sowie das sorgfältige Studium des gesamten Beteiligungsangebotes<br />

ersetzen kann. Insbesondere der Gesellschafts- und<br />

der Treuhandvertrag sollten intensiv gelesen werden. Die in<br />

den Verträgen vereinbarten Vergütungen der jeweiligen Vertragspartner<br />

werden im gleichnamigen Kapitel dargestellt.<br />

Gesellschaftsvertrag/Geschäftsführung<br />

Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten vom 7. November<br />

2012 ist im Abschnitt Verträge abgedruckt. Die Komplementärin<br />

ist per Gesetz mit der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

betraut. Dies gilt allerdings nur für das Außenverhältnis.<br />

Im Innenverhältnis wird die Geschäftsführung durch die <strong>HEH</strong><br />

Aviation Management <strong>GmbH</strong> ausgeübt (§ 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten<br />

sind Gunnar Dittmann, Jörn-Hinnerk Mennerich und Dr. Sven<br />

Kehren (Geschäftsanschrift aller Mitglieder der Geschäftsführung<br />

des Emittenten ist die Große Elbstraße 14 in 22767 Hamburg).<br />

Den Geschäftsführern der Komplementärin des Emittenten<br />

und der geschäftsführenden Kommanditistin (Mitglieder der<br />

Geschäftsführung des Emittenten) sind keine besonderen Funktionsbereiche<br />

zugeordnet. Aufgaben der Geschäftsführung sind:<br />

Überwachung und Steuerung der Liquidität, Anlage von Guthabenbeträgen,<br />

laufendes Zins- und Währungsmanagement, Controlling,<br />

Vermietung und Verkauf des Flugzeuges, Planung und<br />

Leitung von Gesellschafterversammlungen etc. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin kann sich zur Unterstützung der<br />

Geschäftsführung auch zuverlässiger Dritter bedienen. Die<br />

Komplementärin hat keinen Kapitalanteil und kein Stimmrecht.<br />

Sie nimmt am Ergebnis der Gesellschaft nicht teil (§ 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages) und erhält eine anfängliche Haftungsvergütung<br />

von TEUR 5 p.a. (§ 8 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Hauptmerkmale der Anteile<br />

Der Gesellschaftsvertrag gewährt den direkt beteiligten Anlegern<br />

die Rechte eines Kommanditisten, die sich aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag, dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

und den geltenden Gesetzen ergeben: Teilhabe am wirtschaftlichen<br />

Erfolg (Ergebnis und Auszahlungen), Kündigungsrecht,<br />

Teilnahme-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen,<br />

Antrags- und Stimmrecht bei sonstigen<br />

Gesellschafterbeschlüssen, Anspruch auf Informationen<br />

über die Geschäfte der Gesellschaft, Vorlage des Jahresabschlusses<br />

sowie auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen.<br />

Direkt beteiligte Anleger müssen ihre Kommanditeinlage<br />

erbringen und haften bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme<br />

(Anlegerpflichten). Treuhänderisch beteiligte Anleger<br />

werden über den Treuhandvertrag wirtschaftlich und rechtlich<br />

den direkt beteiligten Kommanditisten gleichgestellt.<br />

Abweichungen der Hauptmerkmale der Anteile der zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung beteiligten Gesellschafter des<br />

Emittenten und gleichzeitigen Gründungsgesellschaftern zu den<br />

hinzutretenden Gesellschaftern bestehen, soweit gesellschaftsvertraglich<br />

besondere Rechte und Pflichten vereinbart wurden.<br />

Dieses betrifft die Vergütung für die Geschäftsführung, Haftung,<br />

Liquidation und Anlageverwaltung (§§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Näheres siehe hierzu auch auf den Seite 55 -<br />

57. Darüber hinaus bedürfen Übertragungen der Zustimmung

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