29.01.2013 Aufrufe

Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

122<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag zwischen der<br />

<strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“ Beteiligungsgesellschaft mbH &.<br />

Co. KG, – nachfolgend Emittent genannt – und der<br />

DONNER & REUSCHEL TREUHAND-Gesellschaft mbH & Co. KG,<br />

– nachfolgend Mittelverwendungskontrolleurin genannt –<br />

Präambel<br />

Kapitalanleger können sich an dem Emittenten beteiligen. Das aus<br />

den Beteiligungen der Kapitalanleger bestehende Emissionskapital<br />

des Emittenten beträgt dabei EUR 13.200.000,–. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin des Emittenten hat das Recht, das Kommanditkapital<br />

des Emittenten um weitere maximal EUR 300.000,– zu erhöhen.<br />

Auf die Einlagen der Kapitalanleger wird ein Agio von 5% erhoben.<br />

Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen<br />

(Gesellschaftsvertrag des Emittenten vom 7. November 2012, Darstellung<br />

des Beteiligungsangebotes des Emittenten) ist die übernommene<br />

Einlage der Kapitalanleger auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

des Emittenten Nr. 740 730 010 bei der DONNER & REUSCHEL AG,<br />

Hamburg, BLZ 200 303 00, wie folgt zu zahlen:<br />

100% 14 Tage nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />

Das Emissionskapital nebst Agio dient im Wesentlichen der Finanzierung<br />

für das von dem Emittenten zu erwerbende Flugzeug des Typs<br />

Embraer 175 STD. Daneben werden Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />

der Emittenten bezahlt. Der Zweck der entsprechenden<br />

Zahlungen ist in der Darstellung des Beteiligungsangebotes sowie in<br />

der dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten als Anlage I beigefügten<br />

Investitionsrechnung (nachfolgend: „Investitionsrechnung“) genannt.<br />

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:<br />

§ 1 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

1. Die Vertretungsberechtigung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

ist zum Zweck der Mittelverwendungskontrolle so auszugestalten,<br />

dass der Emittent nur zusammen mit der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

zeichnungs- und damit verfügungsbefugt ist. Der kontoführenden<br />

Bank ist anzuzeigen, dass Änderungen dieser Regelung sowie<br />

Änderungen hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung der schriftlichen<br />

Zustimmung der Mittelverwendungskontrolleurin bedürfen.<br />

2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige eine Kopie<br />

dieser Vereinbarung erhält, hat die Anzeige gemäß vorstehender<br />

Ziffer 1 zu bestätigen.<br />

§ 2 Voraussetzungen der bestimmungsgemäßen Weiterleitung<br />

des Emissionskapitals<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird eine bestimmungsge -<br />

mäße Weiterleitung des Emissionskapitals erst dann vornehmen,<br />

wenn die Finanzierung des Emittenten durch Vorliegen der folgenden<br />

Voraussetzungen nachgewiesen ist:<br />

- Vorlage einer Garantie für die Bedienung und Rückführung der<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung;<br />

- Nachweis, dass das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten<br />

des Emittenten in Höhe von EUR 30.000 eingezahlt bzw.<br />

verbindlich zugesagt ist;<br />

- Nachweis des Flugzeughypothekendarlehens des Emittenten in<br />

Höhe von ca. USD 13 Mio. durch eine verbindliche Finanzierungszusage<br />

eines Kreditinstitutes.<br />

2. Weiter müssen der Mittelverwendungskontrolleurin vor Weiterleitung<br />

des Emissionskapitals alle Verträge und Honorarvereinbarungen<br />

vorgelegt werden, auf denen die in der Investitionsrechnung<br />

des Emittenten genannten Investitionen bzw. die jeweiligen Zahlungen<br />

basieren. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird der<br />

Verwendung des Emissionskapitals zur Durchführung von Kursund<br />

Zinssicherungsmaßnahmen während der Investitionsphase<br />

des Emittenten auch zustimmen, wenn die Voraussetzungen<br />

gemäß § 2 Ziffer 1 im Hinblick auf den Emittenten nicht vollständig<br />

vorliegen.<br />

3. Für den Fall, dass einzelne in der Investitionsrechnung des Emittenten<br />

aufgeführte Kosten, die grundsätzlich der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegen, direkt von dem Emittenten beglichen<br />

wurden, ist der Mittelverwendungskontrolleurin die Zahlung nachzuweisen.<br />

4. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in der Investitionsrechnung<br />

des Emittenten unter Mittelverwendung (Investition)<br />

festgelegten Positionen – soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen<br />

vereinbart wurden – nicht zulässig. Abweichungen, die sich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!