Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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§ 21 Liquidation der Gesellschaft<br />
1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter die<br />
Auflösung beschließen bzw. das Flugzeug verkauft worden ist.<br />
Liquidator ist die geschäftsführende Kommanditistin. Die Gesellschafter<br />
können durch Beschluss auch einen anderen Liquidator<br />
einsetzen.<br />
2. Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Vermögen einschließlich<br />
aller stillen Reserven und eines evtl. realisierten Firmenwertes<br />
nach Begleichung der Verbindlichkeiten einschließlich der besonderen<br />
Vergütungen oder Ergebnisbeteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />
(Liquidationserlös) auf die Kommanditisten entsprechend<br />
ihrer Nennbeteiligung am Vermögen der Gesellschaft verteilt.<br />
Sonderbewegungen auf den Kapitalkonten der Gesellschafter,<br />
die vom üblichen Kapitalkontenstand abweichen, sind vorab<br />
auszugleichen.<br />
3. Ist der Verkauf des Flugzeuges oder die Auflösung der Gesellschaft<br />
beschlossen, so kann der Verkauf des Flugzeuges auch dann erfolgen,<br />
wenn es sich im Ausland befindet. Der aufgrund des Veräußerungsbeschlusses<br />
erfolgende Verkauf braucht kein öffentlicher zu<br />
sein.<br />
§ 22 Schlussbestimmungen<br />
1. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Vertrages können nur durch einen entsprechenden<br />
Gesellschafterbeschluss erfolgen.<br />
3. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner<br />
Durchführung sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen. Gerichtsstand<br />
ist Hamburg, soweit kein vorrangiger anderer Gerichtsstand<br />
besteht.<br />
4. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Adressänderungen<br />
unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Kommanditisten<br />
erfolgen an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene<br />
Adresse. Sie gelten mit Absendung nach Ablauf der üblichen Postlaufzeit<br />
als zugegangen.<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
5. Jeglicher Schriftverkehr kann nach diesem Vertrag auch in Textform<br />
erfolgen, soweit der Korrespondenzpartner dazu vorher ausdrücklich<br />
sein Einverständnis erklärt hat.<br />
6. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter oder Treugeber<br />
gegen den Treuhänder oder andere Gründungsgesellschafter aus<br />
diesem Vertrag und seiner Anbahnung, insbesondere aus dem Verkaufsprospekt,<br />
verjähren in 3 Jahren nach ihrer Entstehung, sofern<br />
nicht gesetzlich eine kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von 12 Monaten nach Kenntnis des Schadens<br />
schriftlich geltend zu machen. Satz 1 und 2 gelten nicht bei<br />
Ansprüchen aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.<br />
7. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit<br />
des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen<br />
Bestimmungen treten gültige Regelungen, die ihrem wirtschaftlichen<br />
Sinn am nächsten kommen. Das gleiche gilt, wenn<br />
eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.<br />
Hamburg, den 7. November 2012<br />
<strong>HEH</strong> Aviation Management <strong>GmbH</strong>, vertreten<br />
durch die Geschäftsführung<br />
(gez. Dr. Sven Kehren; Gunnar Dittmann)<br />
<strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG, vertreten durch die<br />
<strong>HEH</strong> Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten<br />
durch die Geschäftsführung<br />
(gez. Matthias Abel)<br />
Verwaltung <strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten<br />
durch die Geschäftsführung<br />
(gez. Dr. Sven Kehren; Gunnar Dittmann)<br />
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