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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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§ 21 Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter die<br />

Auflösung beschließen bzw. das Flugzeug verkauft worden ist.<br />

Liquidator ist die geschäftsführende Kommanditistin. Die Gesellschafter<br />

können durch Beschluss auch einen anderen Liquidator<br />

einsetzen.<br />

2. Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Vermögen einschließlich<br />

aller stillen Reserven und eines evtl. realisierten Firmenwertes<br />

nach Begleichung der Verbindlichkeiten einschließlich der besonderen<br />

Vergütungen oder Ergebnisbeteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />

(Liquidationserlös) auf die Kommanditisten entsprechend<br />

ihrer Nennbeteiligung am Vermögen der Gesellschaft verteilt.<br />

Sonderbewegungen auf den Kapitalkonten der Gesellschafter,<br />

die vom üblichen Kapitalkontenstand abweichen, sind vorab<br />

auszugleichen.<br />

3. Ist der Verkauf des Flugzeuges oder die Auflösung der Gesellschaft<br />

beschlossen, so kann der Verkauf des Flugzeuges auch dann erfolgen,<br />

wenn es sich im Ausland befindet. Der aufgrund des Veräußerungsbeschlusses<br />

erfolgende Verkauf braucht kein öffentlicher zu<br />

sein.<br />

§ 22 Schlussbestimmungen<br />

1. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages können nur durch einen entsprechenden<br />

Gesellschafterbeschluss erfolgen.<br />

3. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner<br />

Durchführung sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen. Gerichtsstand<br />

ist Hamburg, soweit kein vorrangiger anderer Gerichtsstand<br />

besteht.<br />

4. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Adressänderungen<br />

unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Kommanditisten<br />

erfolgen an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene<br />

Adresse. Sie gelten mit Absendung nach Ablauf der üblichen Postlaufzeit<br />

als zugegangen.<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

5. Jeglicher Schriftverkehr kann nach diesem Vertrag auch in Textform<br />

erfolgen, soweit der Korrespondenzpartner dazu vorher ausdrücklich<br />

sein Einverständnis erklärt hat.<br />

6. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter oder Treugeber<br />

gegen den Treuhänder oder andere Gründungsgesellschafter aus<br />

diesem Vertrag und seiner Anbahnung, insbesondere aus dem Verkaufsprospekt,<br />

verjähren in 3 Jahren nach ihrer Entstehung, sofern<br />

nicht gesetzlich eine kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von 12 Monaten nach Kenntnis des Schadens<br />

schriftlich geltend zu machen. Satz 1 und 2 gelten nicht bei<br />

Ansprüchen aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.<br />

7. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />

unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit<br />

des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen<br />

Bestimmungen treten gültige Regelungen, die ihrem wirtschaftlichen<br />

Sinn am nächsten kommen. Das gleiche gilt, wenn<br />

eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.<br />

Hamburg, den 7. November 2012<br />

<strong>HEH</strong> Aviation Management <strong>GmbH</strong>, vertreten<br />

durch die Geschäftsführung<br />

(gez. Dr. Sven Kehren; Gunnar Dittmann)<br />

<strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG, vertreten durch die<br />

<strong>HEH</strong> Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten<br />

durch die Geschäftsführung<br />

(gez. Matthias Abel)<br />

Verwaltung <strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten<br />

durch die Geschäftsführung<br />

(gez. Dr. Sven Kehren; Gunnar Dittmann)<br />

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