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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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mal eines solchen Leasingvertrages eine Grundmietzeit, die<br />

nicht weniger als 40% und nicht mehr als 90% der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes beträgt.<br />

Da der Mietvertrag zwischen dem Emittenten und dem Leasingnehmer<br />

nur für die Dauer von 10 Jahren fest abgeschlossen<br />

wird und in dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden<br />

kann, liegt eine Grundmietzeit im Sinne der vorstehenden<br />

BMF-Schreiben vor. Diese übersteigt ebenfalls nicht 90% der<br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (zur Nutzungsdauer<br />

siehe Nutzungsdauer und AfA). Da zum Ablauf der Grundmietzeit<br />

nach 10 Jahren keine leasingtypischen Optionen (Andienungsrecht<br />

oder Kaufoption) und Mehrerlöspartizipationen<br />

bestehen, ist der Emittent auch nach den Grundsätzen der<br />

sogenannten Leasingerlasse als wirtschaftlicher Eigentümer<br />

anzusehen.<br />

Bemessungsgrundlage der AfA<br />

Die AfA bemisst sich nach den Anschaffungskosten einschließlich<br />

der Anschaffungsnebenkosten, die der Emittent für den<br />

Erwerb des Flugzeuges aufwenden musste. Zusätzlich sind<br />

nach dem BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003 zu geschlos-<br />

senen Fondsmodellen (sog. Bauherrenerlass, BStBl. I 2003,<br />

546) sämtliche Anlaufkosten wie z.B. Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

sowie andere Dienstleistungshonorare, die in der<br />

Konzeptionsphase des Beteiligungsangebotes anfallen, zu den<br />

Anschaffungskosten hinzuzuzählen.<br />

Flugzeugveräußerung<br />

Verkauft der Emittent nach Beendigung der Vermietungstätigkeit<br />

das Flugzeug, kann sich ein Veräußerungsgewinn ergeben.<br />

Ein Veräußerungsgewinn kann auch entstehen, wenn ein Kommanditist/Treugeber<br />

seinen Anteil entgeltlich oder teilentgeltlich<br />

überträgt. Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind diese<br />

Veräußerungsgewinne nur steuerpflichtig, wenn zwischen dem<br />

Verkauf und der Anschaffung ein bestimmter Zeitraum unterschritten<br />

wird, wobei auch der nach dem Erwerb des Flugzeuges<br />

durch den Emittenten erfolgte Beitritt eines Anlegers als<br />

Anschaffung gewertet wird. Ein Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig,<br />

wenn eine Veräußerung des Flugzeuges durch den<br />

Emittenten oder eine Anteilsübertragung durch einen Kommanditisten/Treugeber<br />

innerhalb von 10 Jahren nach dem<br />

maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt erfolgt.

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