Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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mal eines solchen Leasingvertrages eine Grundmietzeit, die<br />
nicht weniger als 40% und nicht mehr als 90% der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes beträgt.<br />
Da der Mietvertrag zwischen dem Emittenten und dem Leasingnehmer<br />
nur für die Dauer von 10 Jahren fest abgeschlossen<br />
wird und in dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden<br />
kann, liegt eine Grundmietzeit im Sinne der vorstehenden<br />
BMF-Schreiben vor. Diese übersteigt ebenfalls nicht 90% der<br />
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (zur Nutzungsdauer<br />
siehe Nutzungsdauer und AfA). Da zum Ablauf der Grundmietzeit<br />
nach 10 Jahren keine leasingtypischen Optionen (Andienungsrecht<br />
oder Kaufoption) und Mehrerlöspartizipationen<br />
bestehen, ist der Emittent auch nach den Grundsätzen der<br />
sogenannten Leasingerlasse als wirtschaftlicher Eigentümer<br />
anzusehen.<br />
Bemessungsgrundlage der AfA<br />
Die AfA bemisst sich nach den Anschaffungskosten einschließlich<br />
der Anschaffungsnebenkosten, die der Emittent für den<br />
Erwerb des Flugzeuges aufwenden musste. Zusätzlich sind<br />
nach dem BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003 zu geschlos-<br />
senen Fondsmodellen (sog. Bauherrenerlass, BStBl. I 2003,<br />
546) sämtliche Anlaufkosten wie z.B. Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />
sowie andere Dienstleistungshonorare, die in der<br />
Konzeptionsphase des Beteiligungsangebotes anfallen, zu den<br />
Anschaffungskosten hinzuzuzählen.<br />
Flugzeugveräußerung<br />
Verkauft der Emittent nach Beendigung der Vermietungstätigkeit<br />
das Flugzeug, kann sich ein Veräußerungsgewinn ergeben.<br />
Ein Veräußerungsgewinn kann auch entstehen, wenn ein Kommanditist/Treugeber<br />
seinen Anteil entgeltlich oder teilentgeltlich<br />
überträgt. Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind diese<br />
Veräußerungsgewinne nur steuerpflichtig, wenn zwischen dem<br />
Verkauf und der Anschaffung ein bestimmter Zeitraum unterschritten<br />
wird, wobei auch der nach dem Erwerb des Flugzeuges<br />
durch den Emittenten erfolgte Beitritt eines Anlegers als<br />
Anschaffung gewertet wird. Ein Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig,<br />
wenn eine Veräußerung des Flugzeuges durch den<br />
Emittenten oder eine Anteilsübertragung durch einen Kommanditisten/Treugeber<br />
innerhalb von 10 Jahren nach dem<br />
maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt erfolgt.