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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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82<br />

Darin ist vereinbart, dass der Emittent dem Leasingnehmer das<br />

Flugzeug überlässt. Der Betrieb des Flugzeuges durch den Leasingnehmer<br />

hat nach den Empfehlungen des Herstellers, den<br />

Regelungen des Leasingvertrages, den Versicherungsbedingungen<br />

sowie den Gesetzen und Bestimmungen der jeweiligen<br />

Luftverkehrsbehörden zu erfolgen. Der Emittent übernimmt<br />

gegenüber dem Leasingnehmer keine Garantie bzw. Gewährleistung<br />

für den Zustand des Flugzeuges.<br />

Sicherheiten<br />

Der Leasingnehmer hat ein Sicherheitsdepot in Höhe von drei<br />

Leasingmonatsraten für den Emittenten hinterlegt. Das Sicherheitsdepot<br />

ist nach Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem<br />

Leasingvertrag an Flybe zurückzuerstatten. Als zusätzliche<br />

Sicherheit leistet Flybe monatliche Wartungsreserven auf ein<br />

an den Emittenten verpfändetes Konto, wodurch die Bedienung<br />

des abgeschlossenen Wartungsvertrages mit dem Triebwerks -<br />

hersteller General Electric sichergestellt ist. Die Verpflichtungen<br />

der Flybe Limited unter dem Leasingvertrag werden durch<br />

die börsennotierte Flybe Group Plc garantiert.<br />

Laufzeit und vereinbarter Rückgabezustand<br />

Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren ab Übergabe<br />

des Flugzeuges und kann vom Emittenten gekündigt werden,<br />

wenn eine Vertragsstörung seitens des Leasingnehmers<br />

vorliegt (wesentliche Vertragsstörungen sind in einem späteren<br />

Punkt aufgeführt). Flybe hat das Flugzeug in einem im Leasingvertrag<br />

definierten Wartungszustand zurückzugeben, so<br />

dass das Flugzeug für einen gewissen Zeitraum ohne weitere<br />

Wartungsarbeiten im Luftverkehr eingesetzt werden kann. Vereinbart<br />

ist ein Half-Life-Zustand des Flugzeuges, die Verschleißteile<br />

der Triebwerke müssen sogar in einem Full-Life-<br />

Zustand zurückgegeben werden. Über- oder Untererfüllung des<br />

vereinbarten Zustandes werden beiderseits durch Zahlungen<br />

und bei den Triebwerken durch Gutschriften für zukünftige<br />

Wartungsarbeiten durch den Triebwerkshersteller ausgeglichen.<br />

Außerdem muss das Flugzeug alle zum Luftverkehr benötigten<br />

Genehmigungen vorweisen können.<br />

Leasingrate<br />

Der Emittent hat mit Flybe eine Leasingrate vereinbart, die sich<br />

aus zwei Teilen zusammensetzt:<br />

1. Feste Komponente:<br />

Im Leasingvertrag ist geregelt, dass von dem Kaufpreis des<br />

Flugzeuges ein Teil in Höhe von TEUR 10.500 durch Eigenkapital<br />

geleistet wird. Der Rest wird durch ein langfristiges Hypothekendarlehen<br />

finanziert. Zur Bedienung des Eigenkapitals und<br />

der Gesellschaftskosten zahlt der Leasingnehmer den festen<br />

Teil der Leasingrate in Höhe von EUR 87.000 in Euro pro Monat.<br />

2. Variable Komponente:<br />

Die variable Komponente der Leasingrate entspricht dem<br />

monatlichen Kapitaldienst für das Hypothekendarlehen. Der<br />

variable Teil der Leasingrate wird vereinbarungsgemäß in der<br />

Aufnahmewährung des Darlehens erbracht.<br />

Die Leasingraten sind monatlich im Voraus zur Zahlung fällig.<br />

Sämtliche Zahlungen verstehen sich gegebenenfalls zzgl.<br />

etwaiger Umsatzsteuer. Evtl. anfallende Quellensteuern werden<br />

vom Leasingnehmer getragen.<br />

Garantien<br />

Der Emittent übernimmt gegenüber dem Leasingnehmer keine<br />

Gewähr für die Mängelfreiheit sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit<br />

des Flugzeuges. Flybe hat während der Laufzeit<br />

des Leasingvertrages alle möglichen Kosten aufgrund eines<br />

Verlustes, Diebstahls, einer Beschlagnahmung, einer Beschädigung<br />

oder Zerstörung des Flugzeuges oder von Teilen davon<br />

selbst zu tragen.<br />

Wartung<br />

Der Leasingvertrag ist als Nettoleasingvertragsverhältnis ausgestaltet,<br />

d.h. dass der Leasingnehmer alle aus dem Betrieb<br />

resultierenden Kosten – inklusive Kosten für Instandhaltung,<br />

Wartung und Reparatur – zu tragen hat. Flybe hat dabei alle<br />

Wartungsarbeiten gemäß den Gesetzen und Bestimmungen<br />

der Luftverkehrsbehörde und den Empfehlungen des Herstel-

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