29.01.2013 Aufrufe

Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

110<br />

eines Beiratsmitgliedes aus wichtigem Grund widersprechen. Der<br />

Beirat nimmt die Interessen der Gesellschafter gegenüber der<br />

Geschäftsführung wahr. Er unterstützt, berät und überwacht die<br />

Geschäftsführung zum Wohle des Unternehmens und nimmt die<br />

ihm in diesem Gesellschaftsvertrag – insbesondere in § 5 Nr. 5 a)<br />

– übertragenen Rechte und Aufgaben wahr.<br />

2. Die Amtsperiode des Beirats beträgt 3 Jahre und dauert grundsätzlich<br />

bis zum Ablauf der Gesellschafterversammlung, ersatzweise<br />

der Beschlussfassung, mit der eine turnusmäßige Neuwahl<br />

erfolgt.<br />

3. Die von den Gesellschaftern gewählten Mitglieder des Beirats<br />

können von den Gesellschaftern vorzeitig abberufen werden.<br />

4. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens 1 von 2 vorhandenen<br />

oder 2 von 3 vorhandenen und geladenen Beiratsmitgliedern<br />

anwesend sind. Beiratsbeschlüsse bedürfen einer Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Beschluss<br />

abgelehnt. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und von den<br />

beteiligten Beiratsmitgliedern zu unterzeichnen. Der Beirat kann<br />

sich selbst eine Geschäftsordnung geben.<br />

5. Der Beirat ist berechtigt, alle Geschäftsbücher und sonstige Ge -<br />

schäftsunterlagen der Gesellschaft einzusehen und zu prüfen,<br />

soweit hierdurch nicht der ordentliche Geschäftsbetrieb der<br />

Gesellschaft unzumutbar behindert wird. Er kann damit auch zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichtete Sachverständige beauftragen.<br />

6. Der Beirat hat seine Aufgabe mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

und gewissenhaften Sachverwalters zu erfüllen. Seine Mitglieder<br />

sind zur Verschwiegenheit Dritten gegenüber verpflichtet, auch<br />

nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt. Die Beiratsmitglieder haften<br />

bei ihrer Tätigkeit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der<br />

Höhe nach ist die Haftung des Beirats in seiner Gesamtheit auf die<br />

Höhe der jeweiligen Nominalbeteiligung des Anspruchstellers<br />

beschränkt.<br />

7. Eine Vergütung der Mitglieder des Beirats wird von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin festgesetzt. Die Mitglieder erhalten<br />

außerdem erforderliche und nachgewiesene Auslagen erstattet.<br />

§ 16 Informationsrechte<br />

Die Gesellschafter und die Treugeber des Treuhänders können selbst<br />

oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen<br />

der rechts- oder steuerberatenden Berufe, der jedoch nicht selbst<br />

oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft oder zu den Gründungsgesellschaftern<br />

stehen darf, alle Geschäftsunterlagen der<br />

Gesellschaft einsehen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber selbst. Die Ausübung der Informationsrechte<br />

darf den ordentlichen Betrieb der Gesellschaft nicht beeinträchtigen.<br />

Die Informationsrechte eines Beirats bleiben unberührt.<br />

§ 17 Übertragung und Belastung von Kommanditanteilen<br />

1. Die vollständige oder teilweise Übertragung oder Belastung von<br />

Kommanditanteilen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin möglich. Sie kann diese<br />

Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen, der insbesondere<br />

dann vorliegt, wenn der Gesellschaft gegen den Gesellschafter<br />

fällige Ansprüche zustehen oder wenn der Erwerber ein Unternehmen<br />

betreibt, das mit der Gesellschaft oder mit den Gründungsgesellschaftern<br />

in Wettbewerb steht. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

kann nach ihrem Ermessen einer Übertragung widersprechen,<br />

wenn durch die Übertragung Beteiligungen unter EUR<br />

10.000, – entstehen. Der Nennbetrag der bei einer Teilung gebildeten<br />

Anteile muss durch EUR 1.000,– ohne Rest teilbar sein. Die<br />

Übertragung ist von der weiteren Voraussetzung abhängig, dass<br />

der Erwerber eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

gem. § 4 Nr. 2 erteilt. Die geschäftsführende Kommanditistin kann<br />

die Zustimmungsbefugnis auf den Treuhänder delegieren.<br />

2. Beabsichtigt ein Kommanditist seine Beteiligung ganz oder teilweise<br />

auf einen Dritten zu übertragen, so hat er diese Übertragung<br />

mindestens 2 Wochen vor Vertragsabschluss der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin schriftlich anzuzeigen.<br />

3. Die Übertragung von Treuhand-Kommanditanteilen bedarf der<br />

Zustimmung des Treuhänders. Nr.1 und 2 gelten entsprechend.<br />

4. Der Treuhänder ist zur Übertragung seiner treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung auf einen Dritten oder einen Treugeber<br />

nur in Übereinstimmung mit dem Treuhandvertrag berechtigt.<br />

5. Bei einer Übertragung im Laufe des Geschäftsjahres ist das steuerliche<br />

Jahresergebnis im Verhältnis des Veräußerers zum Erwer-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!