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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbunden sind.<br />

Weitere Leistungspflichten des Anlegers<br />

Wirtschaftlich betrachtet sind die in das Handelsregister eingetragenen<br />

Kommanditisten und Treugeber bezüglich der Haftung<br />

und deren Beschränkung gleichgestellt. Die Haftung der<br />

Anleger wird mit Eintragung ins Handelsregister auf 5% der<br />

Pflichteinlage begrenzt. Die unmittelbare Haftung erlischt mit<br />

Einzahlung der Kommanditeinlage. Eine Nachschusspflicht<br />

besteht nicht.<br />

Soweit Anleger in der Folge Auszahlungen von der Fondsgesellschaft<br />

erhalten, die dazu führen, dass die jeweiligen Kapitalkonten<br />

einen geringeren Betrag als ihre Haftsumme aufweisen,<br />

lebt ihre persönliche Haftung in Höhe dieses Betrages bis<br />

zur Höhe der Haftsumme wieder auf (§§ 171, 172 Abs. 4 HGB).<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können daher bereits<br />

erhaltene Auszahlungen bis maximal zur Höhe der Haftsumme<br />

zurückgefordert werden. Über die Haftsumme hinaus kommt<br />

eine persönliche Haftung bis zur Höhe der empfangenen Aus-<br />

ANGABEN ZUR VERMÖGENSANLAGE<br />

zahlungen nach den §§ 30 ff. <strong>GmbH</strong>G in Betracht, wenn Auszahlungen<br />

erfolgen, die nicht durch das Eigenkapital der<br />

Gesellschaft gedeckt sind, dies kann bei Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft<br />

geschehen.<br />

Scheidet ein Anleger aus der Gesellschaft aus oder wird die<br />

Gesellschaft liquidiert, so besteht eine fünfjährige Nachhaftung<br />

für zu diesem Zeitpunkt dem Grunde nach bereits entstandenen<br />

Verbindlichkeiten bis zur Höhe der Haftsumme von 5%<br />

der ursprünglichen Kommanditeinlage (§ 160 Abs. 1 HGB).<br />

Siehe hierzu auch Abschnitt Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

(Seite 16 - 23).<br />

Darüber hinaus bestehen keine Verpflichtungen des Anlegers,<br />

weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere zu haften oder<br />

Nachschüsse zu leisten.<br />

Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken der<br />

angebotenen Beteiligung sind gesondert und ausführlich im<br />

nachfolgenden Abschnitt erläutert.<br />

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