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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der<br />

Sitz des Treuhänders.<br />

4. Hat der Treugeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,<br />

oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt<br />

der Klagerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand der Sitz<br />

des Treuhänders.<br />

5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrages können nur in schriftlicher Form vereinbart<br />

werden. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.<br />

6. Die Treugeber verpflichten sich auch untereinander zur Einhaltung<br />

der Pflichten aus diesem Vertrag.<br />

7. Soweit nach dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft,<br />

insbesondere nach § 6 Nr. 4 – 6 des Gesellschaftsvertrages,<br />

besondere steuerliche Mitwirkungspflichten und Zuweisungen<br />

bestehen, gelten diese auch für die Treugeber des Treuhänders.<br />

8. Mitteilungen an die Treugeber werden an die letzte vom Treugeber<br />

mitgeteilte Anschrift versandt. Sie gelten spätestens nach Ablauf<br />

von vier Werktagen als zugegangen. Dies gilt nicht bei Mitteilungen<br />

von besonderer Bedeutung, wie etwa der Kündigung dieses<br />

Vertrages, die daher stets in schriftlicher Form erfolgen müssen.<br />

Bei vorherigem Einverständnis des Treugebers können Mitteilun-<br />

gen auch in anderer Textform versandt werden, Satz 2 gilt entsprechend.<br />

Die Treugeber sind daher auch im eigenen Interesse verpflichtet,<br />

Namens- und Adressänderungen, gegebenenfalls auch<br />

die Adresse sonstiger Kommunikationsmittel, unverzüglich dem<br />

Treuhänder mitzuteilen.<br />

9. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />

unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit<br />

des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen<br />

Bestimmungen treten gültige Regelungen, die ihrem wirtschaftlichen<br />

Sinn am nächsten kommen. Das gleiche gilt, wenn<br />

eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.<br />

Hamburg, den 7. November 2012<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

<strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG, vertreten durch die<br />

<strong>HEH</strong> Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten<br />

durch die Geschäftsführung<br />

(gez. Matthias Abel)<br />

<strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

vertreten durch die Verwaltung <strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführung<br />

(gez. Dr. Sven Kehren; Gunnar Dittmann)<br />

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