Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der<br />
Sitz des Treuhänders.<br />
4. Hat der Treugeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,<br />
oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt<br />
der Klagerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand der Sitz<br />
des Treuhänders.<br />
5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen<br />
dieses Vertrages können nur in schriftlicher Form vereinbart<br />
werden. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.<br />
6. Die Treugeber verpflichten sich auch untereinander zur Einhaltung<br />
der Pflichten aus diesem Vertrag.<br />
7. Soweit nach dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft,<br />
insbesondere nach § 6 Nr. 4 – 6 des Gesellschaftsvertrages,<br />
besondere steuerliche Mitwirkungspflichten und Zuweisungen<br />
bestehen, gelten diese auch für die Treugeber des Treuhänders.<br />
8. Mitteilungen an die Treugeber werden an die letzte vom Treugeber<br />
mitgeteilte Anschrift versandt. Sie gelten spätestens nach Ablauf<br />
von vier Werktagen als zugegangen. Dies gilt nicht bei Mitteilungen<br />
von besonderer Bedeutung, wie etwa der Kündigung dieses<br />
Vertrages, die daher stets in schriftlicher Form erfolgen müssen.<br />
Bei vorherigem Einverständnis des Treugebers können Mitteilun-<br />
gen auch in anderer Textform versandt werden, Satz 2 gilt entsprechend.<br />
Die Treugeber sind daher auch im eigenen Interesse verpflichtet,<br />
Namens- und Adressänderungen, gegebenenfalls auch<br />
die Adresse sonstiger Kommunikationsmittel, unverzüglich dem<br />
Treuhänder mitzuteilen.<br />
9. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit<br />
des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen<br />
Bestimmungen treten gültige Regelungen, die ihrem wirtschaftlichen<br />
Sinn am nächsten kommen. Das gleiche gilt, wenn<br />
eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.<br />
Hamburg, den 7. November 2012<br />
TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />
<strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG, vertreten durch die<br />
<strong>HEH</strong> Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten<br />
durch die Geschäftsführung<br />
(gez. Matthias Abel)<br />
<strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
vertreten durch die Verwaltung <strong>HEH</strong> Aviation „<strong>Southampton</strong>“<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführung<br />
(gez. Dr. Sven Kehren; Gunnar Dittmann)<br />
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