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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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Voraussetzungen des Zahlungsanspruches und ist mit Abschluss<br />

der Investitionsphase abgeschlossen.<br />

6. Für Einzahlungen, die nach den jeweiligen Fälligkeitsterminen<br />

geleistet werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Kommanditisten<br />

mit Zinsen belasten. Der Zinssatz ergibt sich aus dem<br />

Zinssatz, mit dem die Gesellschaft für Zwischenkredite belastet<br />

wird, zuzüglich eines Aufschlags von 3% p.a., mindestens jedoch<br />

8% p.a. Die Gesellschaft ist vom Treuhänder ermächtigt, Einzahlungsansprüche<br />

gegen Treugeber-Kommanditisten im eigenen<br />

Namen geltend zu machen. Der Treuhänder ist zur Einzahlung in<br />

die Gesellschaft, insbesondere zur Einzahlung der Einlage seiner<br />

für seine Treugeber übernommenen Kommanditbeteiligung nur<br />

insoweit verpflichtet, wie es seine eigene Beteiligung betrifft oder<br />

wie ihm von den jeweiligen Treugebern entsprechende Mittel zur<br />

Verfügung gestellt werden. Dies gilt entsprechend für die Erstattung<br />

von Auszahlungen. Die Verpflichtung der Treugeber zur Einzahlung<br />

der von ihnen übernommenen Beteiligungssummen und<br />

ggf. von Entnahmen bleibt unberührt.<br />

7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, einen Kommanditisten,<br />

der seine fällige Einlage innerhalb von 14 Tagen nach<br />

Fälligkeit und nach schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />

ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch schriftlichen<br />

Bescheid aus der Gesellschaft auszuschließen oder seine<br />

Einlage herabzusetzen und ggf. an seiner Stelle einen oder mehrere<br />

neue Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf. Satz 1 gilt entsprechend<br />

für die nicht rechtzeitige Erbringung der Einlage eines Treugebers<br />

und den anteiligen Ausschluss des Treuhänders.<br />

§ 4 Treuhänder<br />

1. Die <strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG als Treuhänder ist berechtigt,<br />

sich neben ihrer eigenen Beteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

als Kommanditist für Anleger, nachfolgend kurz Treugeber<br />

genannt, zu beteiligen und ihre Kommanditbeteiligung nach Maßgabe<br />

von Nr. 4 entsprechend zu erhöhen.<br />

2. Die Treugeber können ab dem 30. Juni 2013 schriftlich verlangen,<br />

dass sie die auf sie entfallende Kommanditbeteiligung von dem<br />

Treuhänder übernehmen und mit einer Haftsumme von 5% der auf<br />

sie entfallenden Kommanditbeteiligung selbst als Kommanditisten<br />

in das Handelsregister eingetragen werden, sofern sie zuvor dem<br />

Treuhänder und der geschäftsführenden Kommanditistin eine<br />

notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht erteilt haben.<br />

Diese Vollmacht muß unwiderruflich sein, über den Tod hinaus lauten<br />

und die Bevollmächtigten zu folgenden Erklärungen gegenüber<br />

dem Handelsregister berechtigen:<br />

– Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmachtgebers,<br />

– Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern,<br />

– Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der<br />

Gesellschaft oder von Kommanditisten,<br />

– Änderung von Firma, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft.<br />

In diesem Fall ist der Treuhänder verpflichtet, auf den Treugeber<br />

die diesem anteilig zustehende Kommanditbeteiligung unverzüglich<br />

zu übertragen, mit der Folge, dass er die Beteiligung dann nur<br />

noch als Verwaltungstreuhänder gemäß den Regelungen des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages entsprechend betreuen wird,<br />

soweit sich nicht aus der Natur der dann unmittelbaren Beteiligung<br />

des Treugebers an der Gesellschaft zwingend etwas anderes<br />

ergibt. Dinglich erfolgt die Übertragung der betreffenden Kommanditbeteiligung<br />

mit der Eintragung der Sonderrechtsnachfolge im<br />

Handelsregister, ohne dass es eines gesonderten Übertragungsaktes<br />

bedarf. Der Treugeber trägt die Kosten der Handelsregistervollmacht,<br />

die Gesellschaft trägt die Kosten der Eintragung.<br />

3. Jeder Treugeber schließt mit seiner Beitrittserklärung zur Regelung<br />

des Treuhandverhältnisses mit dem Treuhänder den im Verkaufsprospekt<br />

abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrag.<br />

4. Der Treuhänder ist zur Erhöhung seiner Einlage in Höhe der<br />

Summe der ihm vorliegenden und angenommenen Beitrittserklärungen<br />

als Kommanditist berechtigt und auf Anforderung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin auch verpflichtet, sobald ihm<br />

Beitrittserklärungen der Treugeber über einen Betrag von EUR<br />

13.200.000,– vorliegen. Der Treuhänder ist berechtigt seine Einlage<br />

auch um einen geringeren Betrag zu erhöhen, wenn das für die<br />

Übernahme des Flugzeuges erforderliche Kapital sichergestellt ist.<br />

Das Erhöhungsrecht ist auf den vorgenannten Betrag zuzüglich<br />

einer Platzierungsreserve von EUR 300.000,– begrenzt.

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