Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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Voraussetzungen des Zahlungsanspruches und ist mit Abschluss<br />
der Investitionsphase abgeschlossen.<br />
6. Für Einzahlungen, die nach den jeweiligen Fälligkeitsterminen<br />
geleistet werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Kommanditisten<br />
mit Zinsen belasten. Der Zinssatz ergibt sich aus dem<br />
Zinssatz, mit dem die Gesellschaft für Zwischenkredite belastet<br />
wird, zuzüglich eines Aufschlags von 3% p.a., mindestens jedoch<br />
8% p.a. Die Gesellschaft ist vom Treuhänder ermächtigt, Einzahlungsansprüche<br />
gegen Treugeber-Kommanditisten im eigenen<br />
Namen geltend zu machen. Der Treuhänder ist zur Einzahlung in<br />
die Gesellschaft, insbesondere zur Einzahlung der Einlage seiner<br />
für seine Treugeber übernommenen Kommanditbeteiligung nur<br />
insoweit verpflichtet, wie es seine eigene Beteiligung betrifft oder<br />
wie ihm von den jeweiligen Treugebern entsprechende Mittel zur<br />
Verfügung gestellt werden. Dies gilt entsprechend für die Erstattung<br />
von Auszahlungen. Die Verpflichtung der Treugeber zur Einzahlung<br />
der von ihnen übernommenen Beteiligungssummen und<br />
ggf. von Entnahmen bleibt unberührt.<br />
7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, einen Kommanditisten,<br />
der seine fällige Einlage innerhalb von 14 Tagen nach<br />
Fälligkeit und nach schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />
ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch schriftlichen<br />
Bescheid aus der Gesellschaft auszuschließen oder seine<br />
Einlage herabzusetzen und ggf. an seiner Stelle einen oder mehrere<br />
neue Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen<br />
Gesellschafterbeschlusses bedarf. Satz 1 gilt entsprechend<br />
für die nicht rechtzeitige Erbringung der Einlage eines Treugebers<br />
und den anteiligen Ausschluss des Treuhänders.<br />
§ 4 Treuhänder<br />
1. Die <strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG als Treuhänder ist berechtigt,<br />
sich neben ihrer eigenen Beteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages<br />
als Kommanditist für Anleger, nachfolgend kurz Treugeber<br />
genannt, zu beteiligen und ihre Kommanditbeteiligung nach Maßgabe<br />
von Nr. 4 entsprechend zu erhöhen.<br />
2. Die Treugeber können ab dem 30. Juni 2013 schriftlich verlangen,<br />
dass sie die auf sie entfallende Kommanditbeteiligung von dem<br />
Treuhänder übernehmen und mit einer Haftsumme von 5% der auf<br />
sie entfallenden Kommanditbeteiligung selbst als Kommanditisten<br />
in das Handelsregister eingetragen werden, sofern sie zuvor dem<br />
Treuhänder und der geschäftsführenden Kommanditistin eine<br />
notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht erteilt haben.<br />
Diese Vollmacht muß unwiderruflich sein, über den Tod hinaus lauten<br />
und die Bevollmächtigten zu folgenden Erklärungen gegenüber<br />
dem Handelsregister berechtigen:<br />
– Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmachtgebers,<br />
– Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern,<br />
– Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der<br />
Gesellschaft oder von Kommanditisten,<br />
– Änderung von Firma, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft.<br />
In diesem Fall ist der Treuhänder verpflichtet, auf den Treugeber<br />
die diesem anteilig zustehende Kommanditbeteiligung unverzüglich<br />
zu übertragen, mit der Folge, dass er die Beteiligung dann nur<br />
noch als Verwaltungstreuhänder gemäß den Regelungen des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages entsprechend betreuen wird,<br />
soweit sich nicht aus der Natur der dann unmittelbaren Beteiligung<br />
des Treugebers an der Gesellschaft zwingend etwas anderes<br />
ergibt. Dinglich erfolgt die Übertragung der betreffenden Kommanditbeteiligung<br />
mit der Eintragung der Sonderrechtsnachfolge im<br />
Handelsregister, ohne dass es eines gesonderten Übertragungsaktes<br />
bedarf. Der Treugeber trägt die Kosten der Handelsregistervollmacht,<br />
die Gesellschaft trägt die Kosten der Eintragung.<br />
3. Jeder Treugeber schließt mit seiner Beitrittserklärung zur Regelung<br />
des Treuhandverhältnisses mit dem Treuhänder den im Verkaufsprospekt<br />
abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrag.<br />
4. Der Treuhänder ist zur Erhöhung seiner Einlage in Höhe der<br />
Summe der ihm vorliegenden und angenommenen Beitrittserklärungen<br />
als Kommanditist berechtigt und auf Anforderung der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin auch verpflichtet, sobald ihm<br />
Beitrittserklärungen der Treugeber über einen Betrag von EUR<br />
13.200.000,– vorliegen. Der Treuhänder ist berechtigt seine Einlage<br />
auch um einen geringeren Betrag zu erhöhen, wenn das für die<br />
Übernahme des Flugzeuges erforderliche Kapital sichergestellt ist.<br />
Das Erhöhungsrecht ist auf den vorgenannten Betrag zuzüglich<br />
einer Platzierungsreserve von EUR 300.000,– begrenzt.