Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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5. Der Treuhänder ist unter Beachtung der Voraussetzungen des § 2<br />
Nr. 3 berechtigt, seine Kommanditbeteiligung auch teilweise nach<br />
Maßgabe der von seinen Treugebern ausgesprochenen Kündigungen<br />
zu kündigen und herabzusetzen.<br />
6. Der Treuhänder übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt des<br />
Verkaufsprospektes, insbesondere nicht für die Wirtschaftlichkeit<br />
der Beteiligung und die dazugehörigen Prognosen.<br />
7. Soweit den Kommanditisten in diesem Gesellschaftsvertrag Mitwirkungs-,<br />
Stimm-, Informations- und Kontrollrechte eingeräumt<br />
werden, stehen diese Rechte auch den Treugebern unmittelbar zu.<br />
§ 5 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />
1. Die Gesellschaft wird im Außenverhältnis durch die Komplementärin<br />
und kraft hiermit ausdrücklich erteilter Bevollmächtigung durch<br />
die <strong>HEH</strong> Aviation Management <strong>GmbH</strong> als geschäftsführende Kommanditistin<br />
vertreten, beide sind jeweils allein vertretungsbefugt.<br />
2. Die Geschäfte der Gesellschaft werden – soweit gesetzlich zulässig<br />
allein durch die geschäftsführende Kommanditistin geführt.<br />
Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmannes zu führen und hierbei die gesetzlichen<br />
Vorschriften und die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
zu beachten. Unbeschadet ihrer Befugnis, die Gesellschaft nach<br />
außen zu vertreten, ist die Komplementärin im Innenverhältnis im<br />
Umfang von Satz 1 nicht zur Geschäftsführung befugt.<br />
3. Die Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditistin und<br />
ihre jeweiligen Geschäftsführer sind bei allen Rechtshandlungen<br />
mit oder gegenüber der Gesellschaft von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
4. Die geschäftsführende Kommanditistin hat die Betreuung der<br />
Kommanditisten auf die <strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG übertragen.<br />
Die Treuhänderin ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
und der geschäftsführenden Kommanditistin jeweils<br />
ermächtigt und bevollmächtigt, Erklärungen innerhalb dieses<br />
Geschäftsbereiches für diese abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
Sie und ihre Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
5. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gem. § 164 HGB wird<br />
durch die nachfolgende Regelung ersetzt. Alle Geschäfte, die nach<br />
Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen<br />
Zustimmung eines Beirats (vgl. § <strong>15</strong>), soweit nicht gem. b) die<br />
Zustimmung der Gesellschafter erforderlich ist.<br />
a) Der vorherigen Zustimmung des Beirats bedürfen insbesondere<br />
folgende Geschäfte:<br />
aa) Abschluss von Leasingverträgen und Mietverträgen für das<br />
Flugzeug für eine Dauer von mehr als 36 Monaten;<br />
bb)Abschluss, Beendigung und Änderung von Verträgen nach<br />
aa) mit Unternehmen, die mit der Gesellschaft oder mit den<br />
Gründungsgesellschaftern verbundene Unternehmen i.S.d.<br />
§§ <strong>15</strong> ff. AktG darstellen, mit Gesellschaftern und deren<br />
Angehörigen oder mit Unternehmen, an denen Gesellschafter<br />
oder deren Angehörige beteiligt sind;<br />
cc) Abschluss, Beendigung und Änderung von Verträgen, die<br />
Gesellschaftern oder Dritten eine Beteiligung an den Einnahmen<br />
der Gesellschaft einräumen (Ausnahmen: übliche<br />
Vermittlungs- und Maklerprovisionen);<br />
dd) Verpfändung und hypothekarische Belastung des Flugzeuges<br />
mit Ausnahme der Anschaffungsfinanzierung;<br />
ee) Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten einschließlich<br />
Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />
die im Einzelfall EUR 300.000,– überschreiten; ausgenommen<br />
hiervon sind Reparaturen und Wartungen nach<br />
Beschädigungen des Flugzeuges;<br />
ff) Eingehung von sonstigen Verbindlichkeiten einschließlich<br />
der Aufnahme von Krediten, die insgesamt EUR 250.000,–<br />
übersteigen;<br />
gg) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie Übernahme<br />
von Bürgschaften, Patronatserklärungen, Schuldbeitritten<br />
und Garantien für Dritte, soweit diese nicht zur Abwendung<br />
von Arrestierungen des Flugzeuges erforderlich sind;<br />
hh) Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten für den<br />
gesamten Geschäftsbetrieb sowie Erteilung sonstiger Vollmachten<br />
zur Veräußerung und Belastung des Flugzeuges;<br />
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