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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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5. Der Treuhänder ist unter Beachtung der Voraussetzungen des § 2<br />

Nr. 3 berechtigt, seine Kommanditbeteiligung auch teilweise nach<br />

Maßgabe der von seinen Treugebern ausgesprochenen Kündigungen<br />

zu kündigen und herabzusetzen.<br />

6. Der Treuhänder übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt des<br />

Verkaufsprospektes, insbesondere nicht für die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung und die dazugehörigen Prognosen.<br />

7. Soweit den Kommanditisten in diesem Gesellschaftsvertrag Mitwirkungs-,<br />

Stimm-, Informations- und Kontrollrechte eingeräumt<br />

werden, stehen diese Rechte auch den Treugebern unmittelbar zu.<br />

§ 5 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft wird im Außenverhältnis durch die Komplementärin<br />

und kraft hiermit ausdrücklich erteilter Bevollmächtigung durch<br />

die <strong>HEH</strong> Aviation Management <strong>GmbH</strong> als geschäftsführende Kommanditistin<br />

vertreten, beide sind jeweils allein vertretungsbefugt.<br />

2. Die Geschäfte der Gesellschaft werden – soweit gesetzlich zulässig<br />

allein durch die geschäftsführende Kommanditistin geführt.<br />

Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmannes zu führen und hierbei die gesetzlichen<br />

Vorschriften und die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

zu beachten. Unbeschadet ihrer Befugnis, die Gesellschaft nach<br />

außen zu vertreten, ist die Komplementärin im Innenverhältnis im<br />

Umfang von Satz 1 nicht zur Geschäftsführung befugt.<br />

3. Die Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditistin und<br />

ihre jeweiligen Geschäftsführer sind bei allen Rechtshandlungen<br />

mit oder gegenüber der Gesellschaft von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

4. Die geschäftsführende Kommanditistin hat die Betreuung der<br />

Kommanditisten auf die <strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG übertragen.<br />

Die Treuhänderin ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

und der geschäftsführenden Kommanditistin jeweils<br />

ermächtigt und bevollmächtigt, Erklärungen innerhalb dieses<br />

Geschäftsbereiches für diese abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Sie und ihre Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

5. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gem. § 164 HGB wird<br />

durch die nachfolgende Regelung ersetzt. Alle Geschäfte, die nach<br />

Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen<br />

Zustimmung eines Beirats (vgl. § <strong>15</strong>), soweit nicht gem. b) die<br />

Zustimmung der Gesellschafter erforderlich ist.<br />

a) Der vorherigen Zustimmung des Beirats bedürfen insbesondere<br />

folgende Geschäfte:<br />

aa) Abschluss von Leasingverträgen und Mietverträgen für das<br />

Flugzeug für eine Dauer von mehr als 36 Monaten;<br />

bb)Abschluss, Beendigung und Änderung von Verträgen nach<br />

aa) mit Unternehmen, die mit der Gesellschaft oder mit den<br />

Gründungsgesellschaftern verbundene Unternehmen i.S.d.<br />

§§ <strong>15</strong> ff. AktG darstellen, mit Gesellschaftern und deren<br />

Angehörigen oder mit Unternehmen, an denen Gesellschafter<br />

oder deren Angehörige beteiligt sind;<br />

cc) Abschluss, Beendigung und Änderung von Verträgen, die<br />

Gesellschaftern oder Dritten eine Beteiligung an den Einnahmen<br />

der Gesellschaft einräumen (Ausnahmen: übliche<br />

Vermittlungs- und Maklerprovisionen);<br />

dd) Verpfändung und hypothekarische Belastung des Flugzeuges<br />

mit Ausnahme der Anschaffungsfinanzierung;<br />

ee) Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten einschließlich<br />

Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />

die im Einzelfall EUR 300.000,– überschreiten; ausgenommen<br />

hiervon sind Reparaturen und Wartungen nach<br />

Beschädigungen des Flugzeuges;<br />

ff) Eingehung von sonstigen Verbindlichkeiten einschließlich<br />

der Aufnahme von Krediten, die insgesamt EUR 250.000,–<br />

übersteigen;<br />

gg) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie Übernahme<br />

von Bürgschaften, Patronatserklärungen, Schuldbeitritten<br />

und Garantien für Dritte, soweit diese nicht zur Abwendung<br />

von Arrestierungen des Flugzeuges erforderlich sind;<br />

hh) Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten für den<br />

gesamten Geschäftsbetrieb sowie Erteilung sonstiger Vollmachten<br />

zur Veräußerung und Belastung des Flugzeuges;<br />

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