Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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Die Treuhänderin haftet nur soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
zur Last fällt.<br />
Gerichtsstand ist Hamburg als Sitz der Treuhänderin, soweit<br />
kein vorrangiger anderer Gerichtsstand besteht. Im Abschnitt<br />
Verträge ist der Treuhand- und Verwaltungsvertrag vollständig<br />
abgedruckt.<br />
Kaufvertrag<br />
Der Emittent hat mit Flybe einen Vertrag am 27. November 2012<br />
abgeschlossen, in dem der Leasingnehmer die wesentlichen<br />
Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag mit Embraer über ein<br />
Flugzeug des Typs Embraer E175 STD mit der Seriennummer<br />
17000355 – ausgestattet mit zwei Triebwerken des Typs GE<br />
CF34-8E5 – an den Emittenten überträgt. Der Kaufpreis inkl.<br />
Anschaffungsnebenkosten beträgt rund USD 26,6 Mio.<br />
Die Ansprüche aus den von Embraer eingeräumten Gewährleistungen<br />
und Garantien im Rahmen des Kaufvertrages werden<br />
vom Leasingnehmer wahrgenommen, solange dieser alle<br />
Pflichten aus dem Leasingvertrag mit dem Emittenten erfüllt.<br />
Die finanzierende Bank des langfristigen Darlehens fungiert als<br />
Sicherheitentreuhänder.<br />
Die Auslieferung des Flugzeuges erfolgte Ende November 2012.<br />
Der Kaufpreis wurde am Übernahmetag vom Emittenten<br />
gezahlt. Seit Auslieferung des Flugzeuges ist dieses an den Leasingnehmer<br />
verleast. Über den Kaufvertrag des Flugzeuges hinaus<br />
hat der Emittent keine Verträge über die Anschaffung und<br />
die Herstellung des Flugzeuges als Anlageobjekt geschlossen.<br />
Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten sind<br />
vor englischen Gerichten auszutragen.<br />
Beschränkung der Verwendungsmöglichkeiten<br />
und Geschäftstätigkeit<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes liegen<br />
alle behördlichen Genehmigungen vor, insbesondere Typenabnahme,<br />
Flugsicherheitszertifikat und Betriebserlaubnis. Zugunsten<br />
der finanzierenden Bank ist das Flugzeug mit einer erst-<br />
rangigen Flugzeughypothek belas tet. Weitere dingliche Belastungen<br />
bestehen nicht. Tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
können sich aufgrund der Größe des<br />
Flugzeuges und seiner sonstigen baulichen Spezifikationen<br />
ergeben. Vertragliche Einschränkungen in der freien Verfügbarkeit<br />
des Flugzeuges ergeben sich aus der Finanzierung und aus<br />
dem Leasingvertrag. So bedürfen beispielsweise evtl. weitere<br />
Beleihungen des Flugzeuges der Zustimmung der finanzierenden<br />
Bank. Rechtliche Beschränkungen bestehen insoweit, wie<br />
sie aufgrund der geltenden deutschen und internationalen<br />
Gesetze für Flugzeuge dieser Bauart und Klasse üblicherweise<br />
bestehen. Darüber hinaus sind nach Kenntnis des Anbieters<br />
zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine weiteren rechtlichen<br />
oder tatsächlichen des Flugzeuges bekannt.<br />
Abhängigkeiten von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren<br />
Abhängigkeiten des Emittenten von Patenten, Lizenzen oder<br />
neuen Herstellungsverfahren mit wesentlicher Bedeutung für<br />
die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage des Emittenten bestehen<br />
nicht. Vertraglich bestehen Abhängigkeiten von dem Kauf-, dem<br />
Leasingvertrag, den Geschäftsbesorgungsverträgen, der Platzierungs-<br />
und Kapitalaufbringungsgarantie sowie den Darlehensverträgen,<br />
die auf den Seiten 80 - 81 beschrieben werden. Ohne<br />
die genannten Verträge können die prognostizierten Ergebnisse<br />
nicht verwirklicht werden, so dass deren Erfüllung von wesentlicher<br />
Bedeutung ist. Die Durchführung des Kauf- und Leasingvertrages<br />
ist wesentlich für die Erzielung von Leasingeinnahmen.<br />
Der Geschäftsbesorgungsvertrag über die Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
sowie ggf. die Platzierungs- und Kapitalaufbringungsgarantie<br />
sind wesentlich für die Aufbringung des Eigenkapitals,<br />
der Darlehensvertrag für die Aufbringung des Fremdkapitals.<br />
Ergänzende Erläuterungen der Auswirkungen der Abhängigkeiten<br />
finden sich im Abschnitt Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
auf den Seiten 16 - 23. Weitere Abhängigkeiten von<br />
Verträgen mit wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder Ertragslage des Emittenten bestehen nicht.<br />
Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss<br />
auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten und die Ver-