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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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ten. Für die Anerkennung des Treuhandverhältnisses ist in diesem<br />

Fall zusätzliche Voraussetzung, dass der Treugeber das<br />

Treuhandverhältnis beherrscht, d.h. gegenüber dem Treuhänder<br />

weisungsbefugt ist und neben den Informations- und Kontrollrechten<br />

eines Kommanditisten außerdem das Recht hat, sich in<br />

das Handelsregister eintragen zu lassen und dadurch unmittelbar<br />

Kommanditist der Gesellschaft zu werden. Der Gesellschaftsvertrag<br />

des Emittenten sowie der Treuhandvertrag entsprechen<br />

mit den darin enthaltenen Regelungen den vorstehend<br />

genannten Anforderungen. Daher sind auch alle Treugeber<br />

steuerlich an den Ergebnissen beteiligt.<br />

Einkommensteuersatz/Solidaritätszuschlag<br />

Die anteiligen steuerlichen Vermietungsergebnisse aus der<br />

Beteiligung unterliegen bei dem Anleger der Einkommensteuer.<br />

Deren Höhe richtet sich nach dem progressiven Einkommensteuertarif<br />

und ist letztendlich von der individuellen steuerlichen<br />

Situation des jeweiligen Anlegers abhängig. Einkommen<br />

über EUR 250.000 (Verheiratete: EUR 500.000) unterliegen<br />

grundsätzlich einem Steuersatz von 45%. Zusätzlich zur Einkommensteuer<br />

wird derzeit ein Solidaritätszuschlag in Höhe<br />

von 5,5% der festgesetzten Einkommensteuer jedes Anlegers<br />

erhoben.<br />

Gewerbesteuer<br />

Der Emittent unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da er Einkünfte<br />

aus Vermögensverwaltung erzielt.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung eines Anteils an dem Emittenten,<br />

sei es im Wege der Erbschaft oder Schenkung, unterliegt<br />

der Besteuerung gem. § 1 Abs. 1 ErbStG.<br />

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt hierbei gemäß § 10 ErbStG die<br />

Bereicherung des Erwerbers, welche dem anteiligen Beteiligungswert<br />

entspricht.<br />

Für die Bewertung des Anteils im Fall der Schenkung oder Erbschaft<br />

sind die Werte der einzelnen Wirtschaftsgüter und sonstigen<br />

Besitzposten des Gesamthandvermögens sowie die<br />

Gesellschaftsschulden nach der Regelung des § 10 Abs. 1<br />

ErbStG mit den jeweiligen Werten nach § 12 Abs. 1 ErbStG<br />

anzusetzen und anteilig zuzurechnen. Nach diesen Regelungen<br />

ist das Flugzeug mit dem Wert anzusetzen, der im gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb bei einer Veräußerung zu erzielen wäre<br />

(gemeiner Wert). Vorhandene Liquidität und Schulden des<br />

Emittenten sind mit dem Nominalbetrag/ Nennbetrag zum<br />

Übertragungszeitpunkt anzusetzen.<br />

Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />

im Erbfall oder durch Schenkung nicht unmittelbar als Kommanditist,<br />

sondern mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder<br />

beteiligt, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

(vgl. koordinierter Ländererlass des Finanzministeriums<br />

Baden-Württemberg vom 27. Juni 2005, DB 2005, 1493)<br />

Schenkungsgegenstand nicht das Treugut, sondern der Herausgabeanspruch<br />

auf das Treugut. Die weitere steuerliche<br />

Beurteilung, insbesondere die Bewertung, richtet sich danach,<br />

auf welchen Gegenstand sich der Herausgabeanspruch<br />

bezieht (gleichlautende Erlasse der Finanzministerien Baden-<br />

Württemberg vom 2. November 2010, Bayern vom 16. September<br />

2010, Nordrhein-Westfalen vom 14. Oktober 2010,<br />

Hamburg vom 18. Oktober 2010, Hessen vom 18. März 2011,<br />

Niedersachsen vom 1. November 2010, Sachsen-Anhalt vom<br />

24. November 2010, Schleswig-Holstein vom 28. Oktober<br />

2010, Saarland vom 11. November 2010). Im Ergebnis ergibt<br />

sich nach diesen Erlassen keine abweichende steuerliche<br />

Behandlung zwischen einer Kommandit- und einer Treugeberbeteiligung.<br />

Die persönlichen Freibeträge in Steuerklasse I betragen für Ehegatten<br />

und eingetragene Lebenspartner EUR 500.000, für Kinder<br />

EUR 400.000, für Enkel EUR 200.000 und für übrige Personen<br />

EUR 100.000. In den Steuerklassen II (insb. Geschwister, Neffen/Nichten,<br />

Schwiegereltern und -kinder) und III (alle übrigen<br />

Erwerber) beläuft sich der Freibetrag einheitlich auf EUR 20.000.<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Emittent übt mit der Vermietung des Flugzeuges eine<br />

unternehmerische Tätigkeit aus und ist damit Unternehmer im

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