Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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insbesondere im Hinblick auf die Regulierung von „Alternative<br />
Investment Fund Managers (AIFM)“ durch die AIFM-Richtlinie,<br />
die auch für geschlossene Fonds gilt. Die AIFM-Richtlinie trat am<br />
21. Juli 2011 in Kraft und ist bis zum 22. Juli 2013 in deutsches<br />
Recht umzusetzen. Da die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber<br />
einen gewissen Umsetzungsspielraum gewährt, steht der Inhalt<br />
der deutschen Regelung einschließlich der Übergangsregelungen<br />
für bereits emittierte bzw. noch im Vertrieb befindliche Fonds<br />
noch nicht fest. Gemäß den Vorgaben der AIFM-Richtlinie<br />
besteht für Emittenten u.a. die Pflicht zur regelmäßigen Bewertung<br />
der Vermögensgegenstände und zur Beauftragung einer Verwahrstelle,<br />
die in etwa die Aufgaben einer Depotbank ausüben<br />
soll. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden.<br />
Auch die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen<br />
zukünftig ggf. durch die BaFin genehmigt werden, was eine<br />
Veränderung der Schlüsselpersonen mit sich bringen kann,<br />
wenn den derzeitigen Schlüsselpersonen eine Zulassung verweigert<br />
würde. Es können weitere Anforderungen und Regularien<br />
entstehen, die zur Einschränkung der Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten oder des Vertriebs von Eigenkapital und maximal<br />
zur Einstellung der Geschäftstätigkeit des Emittenten führen<br />
können. Im Ergebnis können sich Regulierungen negativ<br />
auf das Ergebnis des Emittenten auswirken und damit die Auszahlungen<br />
an die Anleger – bis hin zum Totalverlust der Einlage<br />
inkl. Agio – negativ belasten.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Mit der Kontrolle der prospektkonformen Verwendung des<br />
Emissionskapitals in der Investitionsphase – die im Kapitel<br />
Mittelverwendung und –herkunft dargestellt ist – ist ein Mittelverwendungskontrolleur<br />
beauftragt worden. Dabei handelt<br />
es sich um eine formale Kontrolle der Zahlungen in der Investitionsphase.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur überprüft<br />
jedoch nicht die rechtliche oder wirtschaftliche Konzeption<br />
oder die Bonität und Leistungsfähigkeit der Vertragspartner.<br />
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken sowie das Risiko,<br />
dass die Verwendung der Mittel nicht ordnungsgemäß erfolgt,<br />
bleiben daher bestehen. Dies kann für die Anleger zu einem<br />
Totalverlust des Kommanditkapitals inkl. Agio führen.<br />
WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE<br />
Einnahmen aus der Vermietung<br />
Die tatsächlichen Auszahlungen aus der Beteiligung hängen<br />
vor allem davon ab, ob der Leasingnehmer Flybe seine Verpflichtungen<br />
aus dem Leasingvertrag erfüllt. Sollte der Leasingnehmer<br />
die vereinbarte Leasingrate nicht leisten und sich<br />
auch kein adäquater Ersatz finden, würde dies zu niedrigeren<br />
Einnahmen des Emittenten führen und entsprechend zu niedrigeren<br />
Auszahlungen – bis hin zum Totalverlust der Kommanditeinlage<br />
inkl. Agio.<br />
Bei negativen externen Einflüssen, wie den Terroranschlägen<br />
am 11. September 2001 oder dem europaweiten Flugverbot<br />
nach Ausbruch der isländischen Vulkane in 2010/11, aber auch<br />
bei einer grundlegenden Änderung der wirtschaftlichen und<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen, können der Luftverkehr und<br />
damit auch die Fluggesellschaften besonders stark belastet<br />
werden. Dies könnte sich negativ auf die Bonität des aktuellen<br />
Leasingnehmers oder zukünftiger Mieter auswirken und die<br />
Auszahlungen des Emittenten an die Anleger sowie die Substanz<br />
der Beteiligungen mindern – bis hin zum vollständigen<br />
Verlust der vom Anleger erbrachten Einlage inkl. Agio.<br />
Nach dem Auslaufen des Erstleasingvertrages nach 10 Jahren<br />
besteht ein Anschlussvermietungsrisiko. Die tatsächlichen Leasingerlöse<br />
bei der Anschlussvermietung können grundsätzlich<br />
unter den prognostizierten Raten liegen. Möglicherweise kann<br />
ein neuer Mieter nicht rechtzeitig gefunden werden, so dass das<br />
Flugzeug ohne Beschäftigung ist. Ferner ist es möglich, dass<br />
neue Leasingnehmer ihren Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />
nicht oder nicht termingerecht nachkommen können.<br />
Ausfallzeiten und/oder niedrigere Leasingraten als kalkuliert,<br />
hätten einen negativen Einfluss auf die Höhe der Auszahlungen<br />
an die Anleger. Wird der Erstleasingvertrag nicht vollständig<br />
erfüllt, kann eine längerfristige Nichtbeschäftigung des<br />
Flugzeuges oder eine längerfristige Beschäftigung zu niedrigen<br />
Leasingraten auch den Kapitaldienst der Gesellschaft und<br />
damit letztendlich die Substanz des Gesellschaftsvermögens<br />
gefährden, was zu einem Totalverlust der Kommanditeinlage<br />
inkl. Agio für die Anleger führen kann.<br />
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