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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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insbesondere im Hinblick auf die Regulierung von „Alternative<br />

Investment Fund Managers (AIFM)“ durch die AIFM-Richtlinie,<br />

die auch für geschlossene Fonds gilt. Die AIFM-Richtlinie trat am<br />

21. Juli 2011 in Kraft und ist bis zum 22. Juli 2013 in deutsches<br />

Recht umzusetzen. Da die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber<br />

einen gewissen Umsetzungsspielraum gewährt, steht der Inhalt<br />

der deutschen Regelung einschließlich der Übergangsregelungen<br />

für bereits emittierte bzw. noch im Vertrieb befindliche Fonds<br />

noch nicht fest. Gemäß den Vorgaben der AIFM-Richtlinie<br />

besteht für Emittenten u.a. die Pflicht zur regelmäßigen Bewertung<br />

der Vermögensgegenstände und zur Beauftragung einer Verwahrstelle,<br />

die in etwa die Aufgaben einer Depotbank ausüben<br />

soll. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden.<br />

Auch die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen<br />

zukünftig ggf. durch die BaFin genehmigt werden, was eine<br />

Veränderung der Schlüsselpersonen mit sich bringen kann,<br />

wenn den derzeitigen Schlüsselpersonen eine Zulassung verweigert<br />

würde. Es können weitere Anforderungen und Regularien<br />

entstehen, die zur Einschränkung der Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten oder des Vertriebs von Eigenkapital und maximal<br />

zur Einstellung der Geschäftstätigkeit des Emittenten führen<br />

können. Im Ergebnis können sich Regulierungen negativ<br />

auf das Ergebnis des Emittenten auswirken und damit die Auszahlungen<br />

an die Anleger – bis hin zum Totalverlust der Einlage<br />

inkl. Agio – negativ belasten.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Mit der Kontrolle der prospektkonformen Verwendung des<br />

Emissionskapitals in der Investitionsphase – die im Kapitel<br />

Mittelverwendung und –herkunft dargestellt ist – ist ein Mittelverwendungskontrolleur<br />

beauftragt worden. Dabei handelt<br />

es sich um eine formale Kontrolle der Zahlungen in der Investitionsphase.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur überprüft<br />

jedoch nicht die rechtliche oder wirtschaftliche Konzeption<br />

oder die Bonität und Leistungsfähigkeit der Vertragspartner.<br />

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken sowie das Risiko,<br />

dass die Verwendung der Mittel nicht ordnungsgemäß erfolgt,<br />

bleiben daher bestehen. Dies kann für die Anleger zu einem<br />

Totalverlust des Kommanditkapitals inkl. Agio führen.<br />

WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE<br />

Einnahmen aus der Vermietung<br />

Die tatsächlichen Auszahlungen aus der Beteiligung hängen<br />

vor allem davon ab, ob der Leasingnehmer Flybe seine Verpflichtungen<br />

aus dem Leasingvertrag erfüllt. Sollte der Leasingnehmer<br />

die vereinbarte Leasingrate nicht leisten und sich<br />

auch kein adäquater Ersatz finden, würde dies zu niedrigeren<br />

Einnahmen des Emittenten führen und entsprechend zu niedrigeren<br />

Auszahlungen – bis hin zum Totalverlust der Kommanditeinlage<br />

inkl. Agio.<br />

Bei negativen externen Einflüssen, wie den Terroranschlägen<br />

am 11. September 2001 oder dem europaweiten Flugverbot<br />

nach Ausbruch der isländischen Vulkane in 2010/11, aber auch<br />

bei einer grundlegenden Änderung der wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen, können der Luftverkehr und<br />

damit auch die Fluggesellschaften besonders stark belastet<br />

werden. Dies könnte sich negativ auf die Bonität des aktuellen<br />

Leasingnehmers oder zukünftiger Mieter auswirken und die<br />

Auszahlungen des Emittenten an die Anleger sowie die Substanz<br />

der Beteiligungen mindern – bis hin zum vollständigen<br />

Verlust der vom Anleger erbrachten Einlage inkl. Agio.<br />

Nach dem Auslaufen des Erstleasingvertrages nach 10 Jahren<br />

besteht ein Anschlussvermietungsrisiko. Die tatsächlichen Leasingerlöse<br />

bei der Anschlussvermietung können grundsätzlich<br />

unter den prognostizierten Raten liegen. Möglicherweise kann<br />

ein neuer Mieter nicht rechtzeitig gefunden werden, so dass das<br />

Flugzeug ohne Beschäftigung ist. Ferner ist es möglich, dass<br />

neue Leasingnehmer ihren Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />

nicht oder nicht termingerecht nachkommen können.<br />

Ausfallzeiten und/oder niedrigere Leasingraten als kalkuliert,<br />

hätten einen negativen Einfluss auf die Höhe der Auszahlungen<br />

an die Anleger. Wird der Erstleasingvertrag nicht vollständig<br />

erfüllt, kann eine längerfristige Nichtbeschäftigung des<br />

Flugzeuges oder eine längerfristige Beschäftigung zu niedrigen<br />

Leasingraten auch den Kapitaldienst der Gesellschaft und<br />

damit letztendlich die Substanz des Gesellschaftsvermögens<br />

gefährden, was zu einem Totalverlust der Kommanditeinlage<br />

inkl. Agio für die Anleger führen kann.<br />

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