Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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von 12 Monaten ab Auszahlung erfolgen. Der Emittent ist nicht<br />
zur Tilgung innerhalb dieses Zeitraums verpflichtet, diese können<br />
aber monatlich geleistet werden. Es besteht die Möglichkeit<br />
einer Verlängerung von Tranche A um weitere 9 Jahre, die<br />
Bankmarge inkl. der Liquiditätskosten reduziert sich dann auf<br />
3,5 %. Wird Tranche A um 9 Jahre verlängert, erfolgt die Darlehensrückführung<br />
annuitätisch über die verbleibenden 9 Jahre.<br />
Sondertilgungen in Höhe TEUR 100 sind monatlich möglich. Der<br />
Zinssatz für die Verlängerungsperiode steht noch nicht fest und<br />
wird bei Verlängerung festgelegt. Der Zinssatz ist dabei abhängig<br />
von der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt. Bei einer<br />
Verlängerung von Tranche A sind Auszahlungen an die Anleger<br />
nur noch mit Zustimmung der finanzierenden Bank möglich. Die<br />
Zwischenfinanzierung wird durch die der langfristigen Darlehensverbindlichkeit<br />
gewährten Besicherung abgesichert.<br />
Solange Tranche A noch nicht zurückgeführt worden ist, überprüft<br />
die finanzierende Bank – beginnend am 27. November<br />
2013 – ob das Verhältnis zwischen Marktwert des Flugzeuges<br />
und dem noch ausstehenden Darlehensbetrag (Tranche A +<br />
langfristiges Darlehen) im Bereich von der Bank vorgegebener<br />
Schwellen liegt. Ein Jahr nach Flugzeugübernahme darf der<br />
noch ausstehende Darlehensbetrag nicht mehr als 80% des<br />
Marktwertes des Flugzeuges betragen. Dieser Betrag reduziert<br />
sich jährlich. Neun Jahre nach Flugzeugübernahme liegt die<br />
Schwelle beispielsweise nur noch bei 26% des Marktwertes.<br />
Sollte der noch ausstehende Darlehensbetrag oberhalb der<br />
Schwellen liegen, muss der Emittent Sondertilgungen innerhalb<br />
von 7 Tagen leisten oder Zusatzsicherheiten stellen,<br />
sodass der ausstehende Darlehensbetrag inkl. der Sondertilgungen<br />
oder Zusatzsicherheiten wieder unterhalb der maximalen<br />
Schwelle liegt.<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Zudem hat der Anbieter zum Zeitpunkt der Übernahme gemäß<br />
Darlehensvertrag vom 22. November 2012 des Flugzeuges bei<br />
einer weiteren deutschen Geschäftsbank eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
in Höhe von TEUR 5.800 (Tranche B) in<br />
Anspruch genommen und diese vereinbarungsgemäß dem<br />
Emittenten zur Begleichung des Flugzeugkaufpreises überlassen.<br />
Die Bankmarge hierfür inkl. Liquiditätskosten liegt bei<br />
2,0%. Die Höhe des Zinssatzes ist abhängig von den Konditionen<br />
am Geld- und Kapitalmarkt. Der Anbieter musste der finanzierenden<br />
Bank der Tranche B Sicherheiten im Werte von ca.<br />
TEUR 2.500 stellen. Die Rückführung von Tranche B muss bis<br />
zum <strong>15</strong>. November 2013 erfolgen. Tilgungen sind monatlich<br />
möglich, vorzeitige Rückführungen bei abgeschlossenen Zinsbindungsfristen<br />
können allerdings ebenfalls Zusatzkosten verursachen.<br />
Es ist mit den finanzierenden Banken vereinbart,<br />
dass bei vertragsgemäßen Verlauf Tilgungen zunächst auf die<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung Tranche B geleistet werden.<br />
In der Wirtschaftlichkeitsprognose wird aus Vereinfachungsgründen<br />
angenommen, dass das gesamte Emissionskapital<br />
zum 1. Januar 2013 eingezahlt wird. Es ist wahrscheinlich,<br />
dass in der Praxis der Beitritt der Anleger im Durchschnitt später<br />
erfolgen wird. Solange die zu zahlenden Eigenkapitalzwischenfinanzierungskosten<br />
für Tranche A und B aber im Durchschnitt<br />
nicht über 7,5% p.a. liegen, entstehen dem Emittenten<br />
bei vertragsgemäßen Verlauf des Leasingvertrages keine Liquiditätsnachteile,<br />
da ansonsten prognostizierte Auszahlungen in<br />
Höhe von 7,5% p.a. vorgesehen sind.<br />
Leasingvertrag<br />
Der Emittent (Leasinggeber) hat am 27. November 2012 einen<br />
Leasingvertrag mit Flybe (Leasingnehmer) abgeschlossen.<br />
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