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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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3. Bei abweichenden Veranlagungen bzw. späteren Änderungen<br />

infolge von Betriebsprüfungen ist der Jahresabschluss, der auf die<br />

Bestandskraft des Steuerbescheides folgt, soweit als möglich<br />

nach Maßgabe der finanzamtlichen Festsetzung aufzustellen.<br />

4. Die Kommanditisten sind gegebenenfalls verpflichtet, Sondereinnahmen<br />

oder Sonderwerbungskosten unaufgefordert bis zum 31.<br />

Januar des Folgejahres mit vollständigen Belegen bei der Gesellschaft<br />

einzureichen. Sonderwerbungskosten, die nach diesem Termin<br />

eingereicht werden, werden nur dann berücksichtigt, wenn<br />

der Kommanditist die entstehenden Mehrkosten trägt. Diese<br />

Regelung gilt entsprechend für die Treugeber der Treuhänderin.<br />

5. Die Kommanditisten und die Treugeber sind verpflichtet, der<br />

Gesellschaft alle etwaigen Änderungen ihrer in der Beitrittserklärung<br />

gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere,<br />

wenn ein Kommanditist seine steuerliche Ansässigkeit in<br />

der Bundesrepublik Deutschland aufgibt oder eine steuerliche<br />

Ansässigkeit in einem anderen Staate begründet oder sich diese<br />

ändert. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, von<br />

allen Kommanditisten und Treugebern Auskünfte und Nachweise<br />

zu ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu verlangen. Diese Verpflichtung<br />

umfasst auch die Ausfüllung nationaler oder ausländischer<br />

Steuerformulare- und Erklärungen innerhalb einer Frist von vier<br />

Wochen sowie in gleicher Frist die Mitwirkung an solchen Erklärungen.<br />

6. Entsteht in Ansehung eines Treugebers oder Kommanditisten ausländische<br />

Quellensteuer, so ist die Gesellschaft berechtigt, diese<br />

Quellensteuer zu Lasten der an ihn zu zahlenden Auszahlungen zu<br />

verrechnen. Dies gilt entsprechend für Steuern, z.B. Kapitalertragssteuer,<br />

die von der Gesellschaft für alle Gesellschafter<br />

gemeinsam abgeführt werden müssen.<br />

§ 7 Konten der Gesellschafter<br />

1. Die Kapitalkonten der Kommanditisten sind Festkonten und<br />

bestimmen sich nach den vereinbarten Pflichteinlagen (Kapitalkonto<br />

I). Ihre Salden sind unverzinslich. Nach dem Stand dieser<br />

Konten bemessen sich die Gesellschafterrechte.<br />

2. Auf einem Erfolgssonderkonto (Kapitalkonto II) werden die<br />

Gewinn- und Verlustanteile eines jeden Kommanditisten verbucht.<br />

Die Erfolgssonderkonten gewähren keine Gesellschafterrechte;<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

ihre Salden sind unverzinslich. Negative Salden begründen keine<br />

Forderungen gegenüber den Kommanditisten.<br />

3. Entnahmen werden auf dem Kapitalkonto II dann verbucht, wenn<br />

dieses Konto ein Guthaben zugunsten des Kommanditisten ausweist.<br />

4. Entnahmen und Einlagen werden im Übrigen auf gesonderten Entnahmekonten<br />

(Kapitalkonto III) des Gesellschafters verbucht. Ihre<br />

Salden sind unverzinslich. Negative Salden begründen keine Forderungen<br />

gegenüber den Kommanditisten.<br />

5. Das Agio ist in dem Geschäftsjahr, in dem der jeweilige Gesellschafter<br />

beigetreten ist, als Kapitalrücklage zu buchen (Kapitalrücklagekonto).<br />

§ 8 Kostenersatz und Vergütungen<br />

1. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft zeitanteilig bis zum Monat der Vollbeendigung<br />

der Gesellschaft eine jährliche Vergütung von EUR<br />

<strong>15</strong>.000,–, die anteilig jeweils zum Quartalsende zu zahlen ist und<br />

beginnend mit dem Jahr 2014 um 2% p.a. erhöht wird. Die Vergütung<br />

für das Jahr 2012 ist zum Jahresende fällig und zahlbar, sie<br />

beträgt EUR 7.500,–. Darüber hinaus erhält sie Ersatz ihrer Aufwendungen,<br />

die ihr im Rahmen der Geschäftsführung entstehen.<br />

Dies beinhaltet auch Kosten einer D&O- und E&O-Versicherung.<br />

2. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin zeitanteilig bis zum Monat der Vollbeendigung<br />

der Gesellschaft eine jährliche, anteilig jeweils zum<br />

Quartalsende fällige Vergütung von EUR 5.000,–, die beginnend<br />

mit dem Jahr 2014 um 2% p.a. erhöht wird. Die Vergütung für das<br />

Jahr 2012 ist zum Jahresende fällig und zahlbar, sie beträgt<br />

EUR 2.500,–. Darüber hinaus erhält sie Ersatz ihrer Aufwendungen,<br />

die ihr im Rahmen der Ausübung der Komplementärstellung<br />

entstehen. Dies beinhaltet auch Kosten einer D&O- und E&O-Versicherung.<br />

3. Die <strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG übernimmt auf der Grundlage<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vom heutigen Tage die<br />

Betreuung der Treugeber und der Kommanditisten. Hierfür erhält<br />

sie zeitanteilig bis zum Monat der Vollbeendigung der Gesellschaft<br />

eine jährliche Vergütung von EUR 25.000,–, die anteilig jeweils<br />

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