Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3. Bei abweichenden Veranlagungen bzw. späteren Änderungen<br />
infolge von Betriebsprüfungen ist der Jahresabschluss, der auf die<br />
Bestandskraft des Steuerbescheides folgt, soweit als möglich<br />
nach Maßgabe der finanzamtlichen Festsetzung aufzustellen.<br />
4. Die Kommanditisten sind gegebenenfalls verpflichtet, Sondereinnahmen<br />
oder Sonderwerbungskosten unaufgefordert bis zum 31.<br />
Januar des Folgejahres mit vollständigen Belegen bei der Gesellschaft<br />
einzureichen. Sonderwerbungskosten, die nach diesem Termin<br />
eingereicht werden, werden nur dann berücksichtigt, wenn<br />
der Kommanditist die entstehenden Mehrkosten trägt. Diese<br />
Regelung gilt entsprechend für die Treugeber der Treuhänderin.<br />
5. Die Kommanditisten und die Treugeber sind verpflichtet, der<br />
Gesellschaft alle etwaigen Änderungen ihrer in der Beitrittserklärung<br />
gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere,<br />
wenn ein Kommanditist seine steuerliche Ansässigkeit in<br />
der Bundesrepublik Deutschland aufgibt oder eine steuerliche<br />
Ansässigkeit in einem anderen Staate begründet oder sich diese<br />
ändert. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, von<br />
allen Kommanditisten und Treugebern Auskünfte und Nachweise<br />
zu ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu verlangen. Diese Verpflichtung<br />
umfasst auch die Ausfüllung nationaler oder ausländischer<br />
Steuerformulare- und Erklärungen innerhalb einer Frist von vier<br />
Wochen sowie in gleicher Frist die Mitwirkung an solchen Erklärungen.<br />
6. Entsteht in Ansehung eines Treugebers oder Kommanditisten ausländische<br />
Quellensteuer, so ist die Gesellschaft berechtigt, diese<br />
Quellensteuer zu Lasten der an ihn zu zahlenden Auszahlungen zu<br />
verrechnen. Dies gilt entsprechend für Steuern, z.B. Kapitalertragssteuer,<br />
die von der Gesellschaft für alle Gesellschafter<br />
gemeinsam abgeführt werden müssen.<br />
§ 7 Konten der Gesellschafter<br />
1. Die Kapitalkonten der Kommanditisten sind Festkonten und<br />
bestimmen sich nach den vereinbarten Pflichteinlagen (Kapitalkonto<br />
I). Ihre Salden sind unverzinslich. Nach dem Stand dieser<br />
Konten bemessen sich die Gesellschafterrechte.<br />
2. Auf einem Erfolgssonderkonto (Kapitalkonto II) werden die<br />
Gewinn- und Verlustanteile eines jeden Kommanditisten verbucht.<br />
Die Erfolgssonderkonten gewähren keine Gesellschafterrechte;<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
ihre Salden sind unverzinslich. Negative Salden begründen keine<br />
Forderungen gegenüber den Kommanditisten.<br />
3. Entnahmen werden auf dem Kapitalkonto II dann verbucht, wenn<br />
dieses Konto ein Guthaben zugunsten des Kommanditisten ausweist.<br />
4. Entnahmen und Einlagen werden im Übrigen auf gesonderten Entnahmekonten<br />
(Kapitalkonto III) des Gesellschafters verbucht. Ihre<br />
Salden sind unverzinslich. Negative Salden begründen keine Forderungen<br />
gegenüber den Kommanditisten.<br />
5. Das Agio ist in dem Geschäftsjahr, in dem der jeweilige Gesellschafter<br />
beigetreten ist, als Kapitalrücklage zu buchen (Kapitalrücklagekonto).<br />
§ 8 Kostenersatz und Vergütungen<br />
1. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft zeitanteilig bis zum Monat der Vollbeendigung<br />
der Gesellschaft eine jährliche Vergütung von EUR<br />
<strong>15</strong>.000,–, die anteilig jeweils zum Quartalsende zu zahlen ist und<br />
beginnend mit dem Jahr 2014 um 2% p.a. erhöht wird. Die Vergütung<br />
für das Jahr 2012 ist zum Jahresende fällig und zahlbar, sie<br />
beträgt EUR 7.500,–. Darüber hinaus erhält sie Ersatz ihrer Aufwendungen,<br />
die ihr im Rahmen der Geschäftsführung entstehen.<br />
Dies beinhaltet auch Kosten einer D&O- und E&O-Versicherung.<br />
2. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin zeitanteilig bis zum Monat der Vollbeendigung<br />
der Gesellschaft eine jährliche, anteilig jeweils zum<br />
Quartalsende fällige Vergütung von EUR 5.000,–, die beginnend<br />
mit dem Jahr 2014 um 2% p.a. erhöht wird. Die Vergütung für das<br />
Jahr 2012 ist zum Jahresende fällig und zahlbar, sie beträgt<br />
EUR 2.500,–. Darüber hinaus erhält sie Ersatz ihrer Aufwendungen,<br />
die ihr im Rahmen der Ausübung der Komplementärstellung<br />
entstehen. Dies beinhaltet auch Kosten einer D&O- und E&O-Versicherung.<br />
3. Die <strong>HEH</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> & Cie. KG übernimmt auf der Grundlage<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vom heutigen Tage die<br />
Betreuung der Treugeber und der Kommanditisten. Hierfür erhält<br />
sie zeitanteilig bis zum Monat der Vollbeendigung der Gesellschaft<br />
eine jährliche Vergütung von EUR 25.000,–, die anteilig jeweils<br />
105