Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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ii) Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen im Namen der<br />
Gesellschaft;<br />
jj) Erteilung oder Erhöhung von Pensions- und Versorgungszusagen<br />
und Gewährung von Tantiemen;<br />
kk) Gewährung von Darlehen;<br />
ll) Änderungen der Währung, in der das Hypothekendarlehen<br />
aufgenommen und zurückgezahlt wird und die damit verbundenen<br />
Zins- und Währungsgeschäfte.<br />
b) Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter bedürfen folgende<br />
Geschäfte:<br />
aa) Veräußerung oder weitere dingliche Belastung des Flugzeuges;<br />
bb) Aufgabe der Tätigkeit der Gesellschaft;<br />
cc) Beteiligung an anderen Flugzeugen und sonstigen fremden<br />
Unternehmen<br />
c) Bis zur Konstituierung eines Beirates oder falls ein ordnungsgemäß<br />
besetzter Beirat nicht vorhanden ist, nehmen die Kommanditisten<br />
gemeinsam die Kompetenzen des Beirates wahr. Sie<br />
können im Übrigen alle Entscheidungen eines Beirates durch<br />
Beschluss abändern oder ersetzen.<br />
d) Die geschäftsführende Kommanditistin darf in Ausnahmefällen<br />
auch ohne die aufgrund dieses Vertrages erforderliche<br />
Zustimmung des Beirats handeln, soweit dies zur Abwehr<br />
schwerer wirtschaftlicher Nachteile für die Gesellschaft<br />
geboten und eine vorherige Willensbildung der Gesellschafter<br />
oder eines Beirats mit angemessenem Aufwand nicht rechtzeitig<br />
möglich ist; in einem derartigen Fall sind die Gesellschafter<br />
oder ggf. ein Beirat nachträglich unverzüglich zu<br />
unterrichten.<br />
6. Die unter Nr. 5 genannten Einschränkungen beziehen sich nicht<br />
auf die Versicherung des Flugzeuges sowie die notwendigen Kreditaufnahmen<br />
zur Endfinanzierung und die damit im Zusammenhang<br />
stehenden Kurs- und Zinssicherungsgeschäfte sowie die<br />
Hergabe und Bestellung von Sicherheiten. Die Beschränkungen<br />
beziehen sich auch nicht auf die Rechtsgeschäfte, die im Investi-<br />
tions- und Finanzierungsplan, der diesem Vertrag als Anlage I<br />
beigefügt ist, vorgesehen sind, ferner nicht auf die im Verkaufsprospekt<br />
der Gesellschaft beschriebenen Verträge.<br />
7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, innerhalb<br />
des prospektierten Rahmens Darlehen zur Finanzierung des Flugzeuges<br />
auch in von dem Anschaffungsgeschäft abweichenden<br />
Währungen aufzunehmen.<br />
8. Die geschäftsführende Kommanditistin wird halbjährlich über den<br />
Gang der Geschäfte berichten. Der Bericht soll insbesondere einen<br />
Überblick über den aktuellen Stand und die voraussichtliche Entwicklung<br />
der Leasing- oder Mieteinnahmen, des Zinsniveaus für<br />
die Darlehen der Gesellschaft und der Liquiditäts- und Ertragslage<br />
der Gesellschaft enthalten, darüber hinaus wird sie die Gesellschafter<br />
bzw. den Beirat über ungewöhnliche Geschäftsvorfälle<br />
von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung jeweils unverzüglich in<br />
Textform unterrichten.<br />
9. Die Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin, der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin und des Treuhänders, soweit<br />
dem Treuhänder nicht Regressansprüche gegen seine Treugeber<br />
offen stehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Fälle von<br />
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen<br />
beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für<br />
die Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung dieses<br />
Gesellschaftsvertrages wesentlich sind und ferner nicht für die<br />
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Kommanditisten/Treugeber.<br />
§ 6 Buchführung, Jahresabschluss<br />
1. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, für die<br />
Gesellschaft gesondert Buch zu führen, die dazugehörigen Belege<br />
gesondert aufzubewahren und die Geldmittel der Gesellschaft auf<br />
Konten zu verwalten, die ausschließlich auf den Namen der<br />
Gesellschaft geführt werden.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat innerhalb der gesetzlichen<br />
Fristen den Jahresabschluss und ggf. einen Lagebericht aufzustellen<br />
und den Jahresabschluss danach durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
prüfen zu lassen. Sie hat den geprüften Jahresabschluss<br />
rechtzeitig ggf. dem Beirat und den Gesellschaftern zu<br />
übersenden.