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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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104<br />

ii) Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen im Namen der<br />

Gesellschaft;<br />

jj) Erteilung oder Erhöhung von Pensions- und Versorgungszusagen<br />

und Gewährung von Tantiemen;<br />

kk) Gewährung von Darlehen;<br />

ll) Änderungen der Währung, in der das Hypothekendarlehen<br />

aufgenommen und zurückgezahlt wird und die damit verbundenen<br />

Zins- und Währungsgeschäfte.<br />

b) Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter bedürfen folgende<br />

Geschäfte:<br />

aa) Veräußerung oder weitere dingliche Belastung des Flugzeuges;<br />

bb) Aufgabe der Tätigkeit der Gesellschaft;<br />

cc) Beteiligung an anderen Flugzeugen und sonstigen fremden<br />

Unternehmen<br />

c) Bis zur Konstituierung eines Beirates oder falls ein ordnungsgemäß<br />

besetzter Beirat nicht vorhanden ist, nehmen die Kommanditisten<br />

gemeinsam die Kompetenzen des Beirates wahr. Sie<br />

können im Übrigen alle Entscheidungen eines Beirates durch<br />

Beschluss abändern oder ersetzen.<br />

d) Die geschäftsführende Kommanditistin darf in Ausnahmefällen<br />

auch ohne die aufgrund dieses Vertrages erforderliche<br />

Zustimmung des Beirats handeln, soweit dies zur Abwehr<br />

schwerer wirtschaftlicher Nachteile für die Gesellschaft<br />

geboten und eine vorherige Willensbildung der Gesellschafter<br />

oder eines Beirats mit angemessenem Aufwand nicht rechtzeitig<br />

möglich ist; in einem derartigen Fall sind die Gesellschafter<br />

oder ggf. ein Beirat nachträglich unverzüglich zu<br />

unterrichten.<br />

6. Die unter Nr. 5 genannten Einschränkungen beziehen sich nicht<br />

auf die Versicherung des Flugzeuges sowie die notwendigen Kreditaufnahmen<br />

zur Endfinanzierung und die damit im Zusammenhang<br />

stehenden Kurs- und Zinssicherungsgeschäfte sowie die<br />

Hergabe und Bestellung von Sicherheiten. Die Beschränkungen<br />

beziehen sich auch nicht auf die Rechtsgeschäfte, die im Investi-<br />

tions- und Finanzierungsplan, der diesem Vertrag als Anlage I<br />

beigefügt ist, vorgesehen sind, ferner nicht auf die im Verkaufsprospekt<br />

der Gesellschaft beschriebenen Verträge.<br />

7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, innerhalb<br />

des prospektierten Rahmens Darlehen zur Finanzierung des Flugzeuges<br />

auch in von dem Anschaffungsgeschäft abweichenden<br />

Währungen aufzunehmen.<br />

8. Die geschäftsführende Kommanditistin wird halbjährlich über den<br />

Gang der Geschäfte berichten. Der Bericht soll insbesondere einen<br />

Überblick über den aktuellen Stand und die voraussichtliche Entwicklung<br />

der Leasing- oder Mieteinnahmen, des Zinsniveaus für<br />

die Darlehen der Gesellschaft und der Liquiditäts- und Ertragslage<br />

der Gesellschaft enthalten, darüber hinaus wird sie die Gesellschafter<br />

bzw. den Beirat über ungewöhnliche Geschäftsvorfälle<br />

von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung jeweils unverzüglich in<br />

Textform unterrichten.<br />

9. Die Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin, der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin und des Treuhänders, soweit<br />

dem Treuhänder nicht Regressansprüche gegen seine Treugeber<br />

offen stehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Fälle von<br />

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen<br />

beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für<br />

die Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung dieses<br />

Gesellschaftsvertrages wesentlich sind und ferner nicht für die<br />

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Kommanditisten/Treugeber.<br />

§ 6 Buchführung, Jahresabschluss<br />

1. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, für die<br />

Gesellschaft gesondert Buch zu führen, die dazugehörigen Belege<br />

gesondert aufzubewahren und die Geldmittel der Gesellschaft auf<br />

Konten zu verwalten, die ausschließlich auf den Namen der<br />

Gesellschaft geführt werden.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat innerhalb der gesetzlichen<br />

Fristen den Jahresabschluss und ggf. einen Lagebericht aufzustellen<br />

und den Jahresabschluss danach durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

prüfen zu lassen. Sie hat den geprüften Jahresabschluss<br />

rechtzeitig ggf. dem Beirat und den Gesellschaftern zu<br />

übersenden.

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