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Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH

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8% p.a. Erbringt ein Anleger nicht rechtzeitig seine Pflichteinlage,<br />

kann ihn die geschäftsführende Kommanditistin aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft ausschließen.<br />

Wettbewerbsverbot<br />

Die Gesellschafter und ihre Organe sind vom gesetzlichen<br />

Wettbewerbsverbot nach § 112 HGB befreit. Die Komplementärin,<br />

die geschäftsführende Kommandi tistin und ihre je -<br />

weiligen Ge schäfts führer sind zudem von den einschränkenden<br />

Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Die Ge schäfts -<br />

führung ist berechtigt, Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsaufgaben<br />

auf Dritte zu übertragen, insbesondere auf die<br />

Treuhänderin.<br />

Mitwirkungsrecht<br />

Allen Anlegern steht ein Teilnahme-, Rede- und Stimmrecht in<br />

der Gesellschafterversammlung zu. Sie können sich durch Verwandte<br />

1. oder 2. Grades, Ehepartner, Mitgesellschafter, Vermittler<br />

der Beteiligung am Emittenten oder Angehörige der<br />

rechts- oder steuerberatenden Berufe vertreten lassen. Das<br />

jeweilige Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der Beteiligung.<br />

Je EUR 100 Kommanditeinlage ergeben eine Stimme.<br />

Ferner können die Gesellschafter Einsicht in die Geschäftsunterlagen<br />

verlangen.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. In besonderen<br />

Fällen – wie der Änderung des Gesellschaftsvertrages, des<br />

Verkaufs des Flugzeuges oder der Auflösung der Gesellschaft –<br />

bedarf es einer qualifizierten Mehrheit in Höhe von 75% der<br />

abgegebenen Stimmen.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

§ 14 des Gesellschaftsvertrages regelt die Einberufung und<br />

Abhaltung der Gesellschafterversammlung.<br />

Die Gesellschafter entscheiden insbesondere durch Beschluss<br />

über die in den §§ 5 Nr. 5 und 14 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Belange der Beteiligungsgesellschaft. Die<br />

Gesellschafterversammlung nebst Beschlussfassung kann ent-<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

weder in Form einer Präsenzveranstaltung oder im schriftlichen<br />

Verfahren abgehalten werden. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

können von Anlegern, die zusammen einen<br />

Kapitalanteil in Höhe von <strong>15</strong>% halten, vom Beirat sowie von<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin oder der Komplementärin<br />

einberufen werden.<br />

Ergebnisverteilung/Auszahlungen<br />

Die Anleger nehmen mit ihrem Anteil ihrer eingezahlten<br />

Pflichteinlage an den gesamten eingezahlten Pflichteinlagen<br />

der Gesellschaft am Ergebnis nach Abzug aller Kostenerstattungen<br />

und Vergütungen gemäß § 8 und § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

teil. Hierbei beginnt die Beteiligung eines Kommanditisten<br />

am Ergebnis mit dem Monat, in dem seine Pflichteinlage<br />

am 1. Bankarbeitstages des Monats zu 100% eingezahlt<br />

war. Bei unterschiedlichen Beitrittszeitpunkten erfolgt unter<br />

den Kommanditisten abweichend von vorstehender Regelung<br />

zeitlich begrenzt bis zur Erreichung einer relativen Gleichstellung<br />

aller Kommanditisten ein Verlustausgleich und eine Einnahmen-<br />

und Kostenzuordnung in der Weise, dass, soweit<br />

möglich und steuerlich zulässig, alle Kommanditisten im Verhältnis<br />

ihrer Pflichteinlagen unter Berücksichtigung ihres Beitrittszeitpunktes<br />

gleichmäßig am Ergebnis beteiligt sind und<br />

diese Ergebnisbeteiligung den nach § 11 Nr. 2 bereits getätigten<br />

bzw. erwarteten Entnahmen entspricht.<br />

Auszahlungen sind an die Gesellschafter gleichmäßig, ggf.<br />

zeitanteilig nach vollen Monaten, im Verhältnis ihrer erbrachten<br />

Pflichteinlagen zu leisten. Hierbei beginnt die Auszahlungsberechtigung<br />

eines Kommanditisten mit dem Monat, in dem<br />

seine Pflichteinlage am 1. Bankarbeitstages des Monats zu<br />

100% eingezahlt war. Auszahlungen sollen nach Feststellung<br />

des Jahresabschlusses und Beschlussfassung durch die<br />

Gesellschafter erfolgen. Die Komplementärin kann die vorgesehenen<br />

Auszahlungen bereits vorzeitig im laufenden Jahr veranlassen,<br />

wenn entsprechende Liquidität vorhanden ist. Auch<br />

vorgezogene Teilzahlungen sind möglich. So sind bei den bisherigen<br />

14 <strong>HEH</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> im Jahr 2012 Quartalsauszahlungen<br />

geleistet worden. Für die Verteilung des Ergebnisses im<br />

Rahmen der Liquidation der Gesellschaft gilt Folgendes:<br />

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