Prospekt HEH Southampton Flugzeugfonds 15 - Schmidtner GmbH
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lers durchzuführen. Sollten aufgrund von behördlichen Auflagen<br />
nach Ablauf der ersten fünf Jahre des Leasingvertrages<br />
Modifikationen am Flugzeug erforderlich werden, so trägt die<br />
Kosten der Leasingnehmer in voller Höhe, sofern diese im Einzelfall<br />
TUSD 100 nicht übersteigen. Eventuell höhere Kosten<br />
werden im Verhältnis zur Restlaufzeit des Leasingvertrages<br />
zwischen dem Emittenten und dem Leasingnehmer aufgeteilt.<br />
In den ersten fünf Jahren werden die Kosten gänzlich vom Leasingnehmer<br />
geleistet.<br />
Der Emittent hat das Recht, mit einer Meldefrist von fünf<br />
Tagen Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Die Inspektionen<br />
sollen so terminiert werden, dass sie den laufenden<br />
Geschäftsbetrieb nicht stören.<br />
Versicherung<br />
Der Leasingnehmer hat das Flugzeug nach internationalen Standards<br />
bei einem renommierten Versicherungsunternehmen auf<br />
eigene Kosten zu versichern und den Versicherungsschutz während<br />
der Dauer des Leasingvertrages aufrechtzuerhalten. Abzuschließen<br />
sind u.a. Kasko- und Haftpflichtversicherung inklusive<br />
einer Versicherung gegen Krieg und Terrorismus.<br />
In Bezug auf Schäden gegenüber Dritten ist das Flugzeug mit<br />
einer Deckungssumme von mindestens TUSD 500.000 pro<br />
Ereignis zu versichern. Ein Selbstbehalt bis zu einer Höhe von<br />
TUSD 200 je Schadensereignis ist jedoch erlaubt.<br />
Informationspflichten<br />
Der Leasingnehmer muss dem Emittenten bis spätestens 180<br />
Tage nach Ende des Geschäftsjahres einen geprüften Jahresabschluss<br />
zukommen lassen und innerhalb von 60 Tagen nach<br />
Ende eines Geschäftsquartals Quartalszahlen vorlegen. Des<br />
Weiteren hat dieser umgehend dem Emittenten über alle Veränderungen,<br />
die die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers<br />
beeinflussen, zu unterrichten. Daneben bestehen weitere<br />
Berichtspflichten betreffend den Betrieb, den Zustand und die<br />
Nutzung des Flugzeuges.<br />
Untervermietung<br />
Flybe hat das Recht, das Flugzeug an solvente Fluggesellschaften<br />
unterzuvermieten. Der Leasingnehmer haftet dem Emittenten<br />
jedoch gegenüber für die Erbringung der im Leasingvertrag<br />
vereinbarten Leistungen. Ferner darf die Laufzeit des Untermietvertrages<br />
nicht über die Laufzeit des Leasingvertrages hinausgehen.<br />
Der Untermietvertrag muss mindestens dieselben<br />
Anforderungen an die Wartungs- und Versicherungsstandards<br />
beinhalten, wie der Leasingvertrag. Rechtlich muss der Untermietvertrag<br />
stets gegenüber dem Leasingvertrag nachrangig<br />
sein. Eine weitere Untervermietung ist untersagt.<br />
Vertragsstörung<br />
Folgende Ereignisse können u.a. zu einer Kündigung des Leasingvertrages<br />
durch den Emittenten führen:<br />
➔ Verletzung der Zahlungsverpflichtungen des Leasing -<br />
nehmers;<br />
➔ Fehlender bzw. nicht ausreichender Versicherungsschutz<br />
gemäß den Vereinbarungen des Leasingvertrages;<br />
➔ Vertragliche Verpflichtungen des Leasingnehmers aus dem<br />
Leasingvertrag werden nicht eingehalten und nicht innerhalb<br />
eines Zeitraumes von 30 Tagen nach Aufforderung<br />
durch den Leasinggeber erfüllt;<br />
➔ Falsche Angaben des Leasingnehmers;<br />
➔ Insolvenz des Leasingnehmers;<br />
➔ Überschuldung des Leasingnehmers.<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Sollten aufgrund von Vertragsstörungen durch den Leasingnehmer<br />
Kosten für den Emittenten entstehen, so ist dieser<br />
dazu verpflichtet, diese sowie den entgangenen Ertrag zu<br />
erstatten.<br />
Der Leasingvertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand<br />
ist England.<br />
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