Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Das <strong>BVL</strong> ist ferner zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />
Markt und die Prüfung von Wirkstoffen im europäischen Rahmen.<br />
Das <strong>BVL</strong> ist die zuständige Behör<strong>de</strong> für die nationale Zulassung von Tierarzneimitteln nach §§<br />
21 ff. AMG und die Bewertung von Zulassungsanträgen für <strong>de</strong>n europäischen Markt nach § 25b<br />
AMG sowie für die Betreuung und Überwachung nach <strong>de</strong>r Zulassung (Pharmakovigilanz, §§ 62<br />
ff. AMG). Das <strong>BVL</strong> führt im Benehmen mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn gemäß § 63b Abs. 5a AMG Pharmakovigilanz-Inspektionen<br />
bei <strong>de</strong>n pharmazeutischen Unternehmern durch. Zu<strong>de</strong>m wird das <strong>BVL</strong> für<br />
die Europäische Kommission und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Erteilung zentraler Zulassungen tätig und arbeitet durch seine Vertreter in verschie<strong>de</strong>nen<br />
wissenschaftlichen Ausschüssen und Arbeitsgruppen, insbeson<strong>de</strong>re im Wissenschaftlichen<br />
Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP), mit. Das <strong>BVL</strong> wirkt ferner mit bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />
VO (EG) Nr. 470/2009 zur Festsetzung von Höchstmengen für Rückstän<strong>de</strong> pharmakologisch<br />
wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und setzt vorläufige Wartezeiten im<br />
Rahmen klinischer Prüfungen nach § 59 Abs. 2 AMG fest.<br />
Das <strong>BVL</strong> erteilt Genehmigungen für Freisetzungen und das Inverkehrbringen von GVO. Es<br />
koordiniert das GVO-Monitoring nach <strong>de</strong>r Zulassung und ist die zuständige Behör<strong>de</strong> für das<br />
Inverkehrbringen von GVO und gentechnisch verän<strong>de</strong>rten Lebensmitteln und Futtermitteln.<br />
Darüber hinaus unterstützt das <strong>BVL</strong> <strong>de</strong>n Informationsfluss zwischen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>es- und <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sebene im Bereich Lebensmittelsicherheit, Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz;<br />
außer<strong>de</strong>m fungiert es als Geschäftsstelle für ALS und ALTS (s. 3.4.1). Es wirkt mit an<br />
<strong>de</strong>r Erarbeitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften und koordiniert die Entwicklung und<br />
Durchführung von Monitoring- und <strong>Bund</strong>es- und EU-weiten Überwachungs- bzw.<br />
Kontrollprogrammen.<br />
Außer<strong>de</strong>m ist das <strong>BVL</strong> Kontaktstelle nach Art. 24 Abs. 2 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über<br />
<strong>de</strong>n Schutz von Tieren beim Transport, über das Beanstandungen und Informationen zu Tiertransporten<br />
zwischen <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten ausgetauscht wer<strong>de</strong>n. <strong>BVL</strong> koordiniert auch <strong>de</strong>n<br />
jährlichen Bericht über die Kontrollen von Tiertransporten in Deutschland und leitet <strong>de</strong>n Bericht<br />
an die Kommission weiter.<br />
Nach § 64 LFGB und nach § 28b GenTG hat das <strong>BVL</strong> die Aufgabe, eine Amtliche Sammlung<br />
von Verfahren zur Probenahme und zur Untersuchung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln,<br />
Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n, Futtermitteln und Proben, die im Rahmen <strong>de</strong>r gentechnikrechtlichen<br />
Überwachungstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, zu veröffentlichen. Auf dieser<br />
Grundlage hat das <strong>BVL</strong> als geschäftsführen<strong>de</strong> Stelle die Aufgabe, die <strong>Stand</strong>ardisierung von<br />
Probenahme- und Untersuchungsverfahren in Arbeitsgruppen zu organisieren und zu<br />
koordinieren.<br />
Das <strong>BVL</strong> beteiligt sich ferner an <strong>de</strong>n Normierungsarbeiten <strong>de</strong>s nationalen Normungsinstituts DIN<br />
und <strong>de</strong>s Europäischen Komitees für Normung CEN.<br />
Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esamtes ist im Internet unter www.bvl.bund.<strong>de</strong> abrufbar.<br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR)<br />
Das <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR) im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist die wissenschaftliche Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland, die auf <strong>de</strong>r Grundlage international anerkannter<br />
wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet. Das BfR ist in<br />
seinen wissenschaftlichen Stellungnahmen, in seiner Forschung und Kommunikation<br />
unabhängig.<br />
Seine Aufgaben sind u. a. in lebensmittel- und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften sowie im<br />
Gesetz zur Neuorganisation <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes und <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelsicherheit aufgeführt, insbeson<strong>de</strong>re:<br />
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