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Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

6.2. Ausschluss von Interessenkonflikten<br />

Interessenkonflikte wer<strong>de</strong>n sowohl durch das <strong>Bund</strong>esbeamtengesetz als auch durch <strong>de</strong>n § 3<br />

Absatz 3 <strong>de</strong>s Tarifvertrags für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst ausgeschlossen.<br />

Darüber hinaus bestimmt § 3 <strong>de</strong>r AVV Rahmenüberwachung für <strong>de</strong>n Lebensmittelbereich, dass<br />

bestimmte Tätigkeiten <strong>de</strong>s Personals nur nach Genehmigung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> erlaubt sind.<br />

6.3. Angemessene Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem Personal<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

6.5 Angemessene rechtliche Vollmachten<br />

Die angemessenen rechtlichen Vollmachten für die zuständigen Behör<strong>de</strong>n zur Durchführung<br />

und Durchsetzung <strong>de</strong>s Fachrechts ergeben sich aus <strong>de</strong>n europarechtlichen und<br />

bun<strong>de</strong>srechtlichen Fachregelungen. Diese können durch fachspezifische lan<strong>de</strong>srechtliche<br />

Regelungen ergänzt sein. Daneben sind Polizei- und Ordnungsbehör<strong>de</strong>nrecht wichtige<br />

rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung <strong>de</strong>s Fachrechts. Weitere Ausführungen zu diesem<br />

Punkt sind <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

6.6. Kooperation <strong>de</strong>r Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

Der <strong>Bund</strong> für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkun<strong>de</strong> e. V., als wichtigster Verband <strong>de</strong>r<br />

Deutschen Lebensmittelwirtschaft, stellt allen Unternehmen im Lebensmittelbereich eine<br />

Datenbank mit <strong>de</strong>n Kontaktdaten <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Unternehmen verantwortlichen Krisenmanager<br />

sowie Informationen über <strong>Bund</strong>esland, Betriebsart und Produktkategorien <strong>de</strong>r Betriebe zur<br />

Verfügung Mittels einer einfachen Suchfunktion können im Krisenfall gezielt Betriebsstätten<br />

selektiert wer<strong>de</strong>n, eine Trefferliste mit <strong>de</strong>n notwendigen Kontaktdaten <strong>de</strong>r Krisenmanager<br />

ausgedruckt o<strong>de</strong>r direkt eine E-Mail-Nachricht an die gesuchten Krisenmanager versandt<br />

wer<strong>de</strong>n. Seit Mai 2008 sind auch die obersten Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und das <strong>BVL</strong><br />

in dieses branchenweite Informationsnetzwerk integriert, so dass im Krisenfall die<br />

wechselseitige Erreichbarkeit <strong>de</strong>r Verantwortlichen sowohl in <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n als<br />

auch in <strong>de</strong>r Wirtschaft ermöglicht wird.<br />

Die Vertreter <strong>de</strong>r Wirtschaftsverbän<strong>de</strong> im Futtermittelsektor und <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen<br />

Organisationen erhalten regelmäßig Gelegenheit, sich bei Anhörungen mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> und <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn auszutauschen. Gegenstand <strong>de</strong>r Beratungen sind insbeson<strong>de</strong>re<br />

Rechtsetzungsvorhaben, Fragen zur Auslegung <strong>de</strong>s Futtermittelrechts und Möglichkeiten zur<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r guten fachlichen Praxis, die auf die Sicherheit <strong>de</strong>r Futtermittel abzielt. In <strong>de</strong>r<br />

Kooperation zwischen <strong>de</strong>r Futtermittelwirtschaft mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> und <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n u. a.<br />

abgestimmte Merkblätter o<strong>de</strong>r Leitfä<strong>de</strong>n für die Ausgestaltung von Verfahren und <strong>de</strong>ren<br />

Kontrolle erarbeitet, die sich an Futtermittelunternehmen und die zuständigen Behör<strong>de</strong>n richten.<br />

6.7. Dokumentierte Verfahren<br />

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