Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Die zuständigen Überwachungsbehör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn führen risikoorientiert und regelmäßig<br />
Kontrollen auf je<strong>de</strong>r Stufe <strong>de</strong>r Produktion, <strong>de</strong>r Verarbeitung, <strong>de</strong>s Vertriebs und <strong>de</strong>r Verfütterung<br />
von Futtermitteln durch. Die Futtermittelkontrollen fin<strong>de</strong>n bei Herstellern, bei Händlern, bei<br />
Lagerhaltern und Transporteuren, an Eingangsstellen (Importkontrollen) und im<br />
landwirtschaftlichen Betrieb incl. Tierhalter statt.<br />
Das „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> bis 2016“ ist auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>s<br />
BMELV veröffentlicht: http://www.bmelv.<strong>de</strong>/Futtermittel<br />
3.2.3.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />
Futtermittelrechtliche Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen erfolgen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
allgemeinen Kontrollvorgaben <strong>de</strong>s EU-Rechts, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Verordnungen (EG) Nr.<br />
178/2002 sowie <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004 und 152/2009, <strong>de</strong>s LFGB sowie <strong>de</strong>r speziellen<br />
Vorschriften <strong>de</strong>s Futtermittelrechts insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Futtermittelverordnung, <strong>de</strong>r Futtermittel-<br />
Probenahme- und Analyseverordnung und <strong>de</strong>r Futtermittel-Kontrolleurverordnung sowie <strong>de</strong>r<br />
Vorgaben <strong>de</strong>s Allgemeinen Verwaltungs- und Strafrechts.<br />
Betriebe wer<strong>de</strong>n im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen auf die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
futtermittelrechtlichen Vorschriften überprüft. Die Kontrollen umfassen Inspektionen<br />
einschließlich Verifizierungen und Warenuntersuchungen.<br />
Inspektionen dienen <strong>de</strong>r Prüfung aller Aspekte <strong>de</strong>r Futtermittel, um festzustellen, ob diese<br />
Aspekte die gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>s Futtermittelrechts erfüllen (Artikel 2 Nr. 7 <strong>de</strong>r<br />
Verordnung (EG) Nr. 882/2004).<br />
Verifizierungen sind Kontrollen durch Prüfung und Berücksichtigung objektiver Nachweise, ob<br />
festgelegte Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt wer<strong>de</strong>n (Artikel 2 Nr. 7 VO (EG) Nr. 882/2004.<br />
Warenuntersuchung ist die Prüfung <strong>de</strong>s Futtermittels selbst; diese Prüfung kann auch die<br />
Kontrolle <strong>de</strong>r Transportmittel, <strong>de</strong>r Verpackung, <strong>de</strong>r Etikettierung, <strong>de</strong>r Temperatur, eine<br />
Probenahme zu Analysezwecken und eine Laboranalyse sowie je<strong>de</strong> weitere Prüfung umfassen,<br />
die zur Verifizierung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>s Futtermitterechts erfor<strong>de</strong>rlich ist (Artikel 2 Nr. 19 VO<br />
(EG) Nr. 882/2004). Bei <strong>de</strong>n Produktkontrollen durch Probenahmen und Analysen wird z. B. auf<br />
Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, unerwünschte Stoffe, unzulässige Stoffe, verbotene Stoffe,<br />
Rückstän<strong>de</strong> von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Es han<strong>de</strong>lt sich um risiko- und<br />
verdachtsorientierte o<strong>de</strong>r zufallsorientierte Probenahmen sowie Analysen <strong>de</strong>r Proben.<br />
Probeentnahmen und Analysen im Rahmen von Statuserhebungen dienen insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />
Fixierung von Überwachungsschwerpunkten bzw. <strong>de</strong>r Festlegung neuer EU-einheitlicher<br />
Höchstgehalte o<strong>de</strong>r Aktionswerte.<br />
Zur Warenuntersuchung gehört auch die Kontrolle <strong>de</strong>r Bezeichnung und <strong>de</strong>r Kennzeichnung<br />
von Futtermitteln sowie die Kontrolle <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Verbote zum Schutz vor Täuschung<br />
und <strong>de</strong>r krankheitsbezogenen Werbung.<br />
Die Aufteilung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen auf die Orte <strong>de</strong>r Kontrolle nehmen die Län<strong>de</strong>r selbst vor.<br />
Der folgen<strong>de</strong> Schlüssel gilt dabei als Orientierung:<br />
• Hersteller 50 - 60 %<br />
• Han<strong>de</strong>l (incl. Eingangsstellen, Transporteure und Lagerhalter) 15 - 25 %<br />
• Tierhalter 25 - 35 %<br />
Die Feinanpassung wird durch die Län<strong>de</strong>r entsprechend <strong>de</strong>n regionalen Gegebenheiten und<br />
<strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Risikoanalysen vorgenommen.<br />
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