Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Das Julius Kühn-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für<br />
nationale und internationale Angelegenheiten <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit (Institut<br />
Pflanzengesundheit), ist in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m BMELV in EG- und an<strong>de</strong>ren<br />
internationalen Fachgremien tätig und in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland vor allem für <strong>de</strong>n<br />
Informationsaustausch, die Koordination auf Fachebene und die Erarbeitung wissenschaftlichfachlicher<br />
Grundlagen (z.B. Risikobewertung, Diagnose) verantwortlich. Das Institut<br />
Pflanzengesundheit steht in enger Verbindung mit <strong>de</strong>n in diesem Bereich tätigen Organisationseinheiten<br />
<strong>de</strong>r Kommission <strong>de</strong>r Europäischen Union, Generaldirektorat SANCO E.2 und F.4 (EG-<br />
Pflanzenschutzinspektorat - Berichte), <strong>de</strong>s Sekretariates <strong>de</strong>r EPPO und <strong>de</strong>s Sekretariates <strong>de</strong>s<br />
IPPC bei <strong>de</strong>r FAO.<br />
Die Aufgaben <strong>de</strong>s JKI sind im Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Absatz 2) und <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />
phytosanitären Bereich relevanten Verordnungen festgelegt.<br />
Das <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, (BMELV),<br />
Referat Pflanzenschutz ist in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland verantwortlich für die Erarbeitung<br />
rechtlicher Vorgaben im Pflanzenschutz und zu pflanzengesundheitlichen Maßnahmen<br />
(Gesetze, Verordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften im Pflanzenschutz), die<br />
Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Ressorts, insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Gebieten Umweltschutz,<br />
Gesundheit und Wirtschaft sowie die Außenvertretung im Bereich <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit<br />
(bilaterale Kontakte mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn, Beratungen auf EU-Ebene, regionale und<br />
internationale Kontakte).<br />
2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />
Überwachungsaufgaben sind <strong>de</strong>rzeit ausschließlich in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollstellen<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />
2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />
Die Richtlinie 2000/29/EG sieht zurzeit kein Erfor<strong>de</strong>rnis und keine formelle Benennung von<br />
Nationalen Referenzlaboratorien für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen Diagnostik vor.<br />
Dennoch wer<strong>de</strong>n für die Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Referenzfunktionen vom JKI<br />
wahrgenommen, insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf die Organismen, die einem EU-weiten Monitoring<br />
und <strong>de</strong>n Bekämpfungsrichtlinien (z. B. für Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus,<br />
Ralstonia solanacearum, Globo<strong>de</strong>ra rostochiensis und Globo<strong>de</strong>ra pallida, Bursaphelenchus<br />
xylophilus und Phytophthora ramorum) unterworfen sind. Mit Revision <strong>de</strong>s PflSchG wur<strong>de</strong> in §<br />
57 (2) Nr. 5 die Einrichtung eines Nationalen Referenzlaboratoriums für die<br />
pflanzengesundheitliche Diagnostik formalisiert.<br />
3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n<br />
3.1. Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />
3.1.1. Organisationsstrukturen<br />
In § 59 PflSchG sind die Aufgaben <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im Hinblick auf die phytosanitären Kontrollen<br />
festgelegt. Die Umsetzung erfolgt auf Län<strong>de</strong>rebene. Aufgrund <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />
Organisation <strong>de</strong>r Verwaltungen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn gibt es verschie<strong>de</strong>ne Strukturen im Bereich<br />
Pflanzenschutz. Diese verschie<strong>de</strong>nen Strukturen lassen sich aber bestimmten Grundmo<strong>de</strong>llen<br />
zuordnen. Im Einzelnen:<br />
- phytosanitäre Kontrollen sind von an<strong>de</strong>ren Kontrollbereichen abgetrennt und wer<strong>de</strong>n von<br />
amtlichen Pflanzenschutzdiensten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r durchgeführt, Dienst- und Fachaufsicht<br />
liegen überwiegend in einer Hand (Pflanzenschutzdienst),<br />
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