Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
5. Rahmenkonzept Qualitätsmanagement<br />
Um die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zu erfüllen, müssen die zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Qualitätsmanagementsysteme einrichten, die verbindliche Regelungen<br />
zur Aufgabenerfüllung beinhalten.<br />
Die verfassungsrechtlichen Grundsätze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rzuständigkeiten wer<strong>de</strong>n durch die EUrechtlichen<br />
Vorschriften nicht angetastet. Aus <strong>de</strong>m EU-Recht ergibt sich keine Verpflichtung für<br />
ein bun<strong>de</strong>seinheitliches, verbindliches Qualitätsmanagementsystem.<br />
Das QM-Rahmenkonzept <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r besteht aus län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n QM-Grundsatzpapieren,<br />
Verfahrensanweisungen und weiteren QM-relevanten Dokumenten.<br />
An <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>s Rahmenkonzeptes sind folgen<strong>de</strong> Gremien beteiligt: die LAV, die LAV-<br />
Arbeitsgruppe „Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz“ (AGQM) sowie je<br />
nach fachlicher Betroffenheit die übrigen LAV-Arbeitsgruppen.<br />
Län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Verfahrensanweisungen sind Dokumente, die zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
vereinbarte Rahmenvorgaben für Verfahren enthalten, die <strong>de</strong>r Sicherung von einheitlichen<br />
Qualitätsstandards im gesundheitlichen Verbraucherschutz dienen. Sie wer<strong>de</strong>n von LAV-<br />
Arbeitsgruppen grundsätzlich im Auftrag <strong>de</strong>r LAV erstellt.<br />
Sie wer<strong>de</strong>n durch Beschluss <strong>de</strong>r LAV für geeignet erklärt, <strong>de</strong>n Qualitätsmanagementsystemen<br />
<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu Grun<strong>de</strong> gelegt zu<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Dies kann z. B. erfolgen durch<br />
� Übernahme <strong>de</strong>r län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Verfahrensanweisungen in die Dokumentation <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme,<br />
� Verweisung auf die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Verfahrensanweisungen in <strong>de</strong>r Dokumentation<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme,<br />
� Einbeziehung <strong>de</strong>r Vorgaben in die Dokumente <strong>de</strong>r jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme.<br />
Die AGQM führt ein Verzeichnis aller beschlossenen QM-Dokumente mit Datum <strong>de</strong>r<br />
Beschlussfassung.<br />
Erklärungen und Definitionen von QM-Fachbegriffen wer<strong>de</strong>n als Glossar in einem alphabetisch<br />
geordneten, offenen Verzeichnis geführt.<br />
Die AGQM stellt alle QM-Dokumente sowie das aktuelle Verzeichnis aller QM-Dokumente<br />
zeitnah in das Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FIS-VL)<br />
im Bereich Gremien, LAV-Arbeitsgruppen ein.<br />
Die LAV und die fachlich jeweils zuständigen LAV-Arbeitsgruppen gewährleisten die Verteilung<br />
<strong>de</strong>r beschlossenen QM-Dokumente an die für <strong>de</strong>n gesundheitlichen Verbraucherschutz jeweils<br />
zuständigen Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />
6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen Kriterien<br />
nach <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004<br />
Die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Grundsatzpapiere und Verfahrensanweisungen zum Zweck <strong>de</strong>r<br />
einheitlichen Anwendung <strong>de</strong>r „Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagement-<br />
Systemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz“ als Rahmenvorgaben sind im FIS-VL<br />
einzusehen.<br />
Län<strong>de</strong>rspezifische Regelungen sind <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />
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