02.02.2013 Aufrufe

Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.4.2. Feststellung <strong>de</strong>s Aus-, Weiter- und Fortbildungsbedarfs<br />

In je<strong>de</strong>r Kontrollbehör<strong>de</strong> wird unter Berücksichtigung<br />

� <strong>de</strong>s Zuständigkeitsbereichs,<br />

� <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Kontrollobjekte und<br />

� <strong>de</strong>r Risikobewertung <strong>de</strong>r Kontrollobjekte<br />

ermittelt, über welche Qualifikationen das Kontrollpersonal verfügen muss.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rlichen Qualifikationen für das wissenschaftliche und sachkundige (nicht<br />

wissenschaftliche) Kontrollpersonal wer<strong>de</strong>n durch eine fachlich einschlägige Aus- und<br />

Weiterbildung erworben. Die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an die Aus- und Weiterbildung für das<br />

sachkundige (nicht wissenschaftliche) Kontrollpersonal sind in <strong>de</strong>n unten aufgeführten<br />

bun<strong>de</strong>sweit gelten<strong>de</strong>n Verordnungen 2 , die durch Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r ergänzt wer<strong>de</strong>n, festgelegt.<br />

Die Anfor<strong>de</strong>rungen an das wissenschaftlich ausgebil<strong>de</strong>te Kontrollpersonal sind län<strong>de</strong>rspezifisch<br />

durch Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Lebensmittelchemiker und für <strong>de</strong>n höheren<br />

Veterinärdienst geregelt. Grundsatz ist auch in bei<strong>de</strong>n Bereichen eine <strong>de</strong>finierte praktische<br />

Tätigkeit und ein Theoriekursus mit abschließen<strong>de</strong>r Prüfung.<br />

Nach dieser abgeschlossenen Aus- und Weiterbildung besteht beson<strong>de</strong>rer Schulungsbedarf<br />

(Fortbildungsmaßnahmen)<br />

� bei neuen und / o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Rechtsvorschriften,<br />

� bei <strong>de</strong>r Einführung neuer Technologien, Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n und /o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />

von Han<strong>de</strong>lsbedingungen sowie<br />

� für die ständige Wissensauffrischung und -erweiterung.<br />

Die Behör<strong>de</strong>n legen in <strong>de</strong>n Haushaltsplänen Finanzmittel für die Aus-, Weiter- und<br />

Fortbildungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Personals fest.<br />

3.4.3. Umsetzung <strong>de</strong>s Aus- und Weiterbildungs- sowie Fortbildungsplans<br />

Die Aus- und Weiterbildungsinhalte zum Erwerb <strong>de</strong>r Qualifikationen für Kontrollpersonal sind<br />

auf die späteren Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r zugeschnitten. Sie umfassen einen praktischen und einen<br />

theoretischen Abschnitt von unterschiedlicher Dauer und wer<strong>de</strong>n laufend <strong>de</strong>n aktuellen<br />

Rechtsvorgaben und Überwachungsbedingungen angepasst. Inhalt und Dauer <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

sind <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle zu entnehmen.<br />

2<br />

Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an die in <strong>de</strong>r Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure<br />

(Futtermittelkontrolleur-Verordnung – FuttMKontrV vom 28.03.2003 ( BGBl. I, S. 464)<br />

Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rung gemäß § 41 Abs. 2 <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>gesetzes<br />

an die in <strong>de</strong>r Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur – Verordnung – LKonV) vom<br />

17.08.2001 (BGBl. I, S. 2236)<br />

Seite 73 von 97

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!