Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.4.2. Feststellung <strong>de</strong>s Aus-, Weiter- und Fortbildungsbedarfs<br />
In je<strong>de</strong>r Kontrollbehör<strong>de</strong> wird unter Berücksichtigung<br />
� <strong>de</strong>s Zuständigkeitsbereichs,<br />
� <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Kontrollobjekte und<br />
� <strong>de</strong>r Risikobewertung <strong>de</strong>r Kontrollobjekte<br />
ermittelt, über welche Qualifikationen das Kontrollpersonal verfügen muss.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Qualifikationen für das wissenschaftliche und sachkundige (nicht<br />
wissenschaftliche) Kontrollpersonal wer<strong>de</strong>n durch eine fachlich einschlägige Aus- und<br />
Weiterbildung erworben. Die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an die Aus- und Weiterbildung für das<br />
sachkundige (nicht wissenschaftliche) Kontrollpersonal sind in <strong>de</strong>n unten aufgeführten<br />
bun<strong>de</strong>sweit gelten<strong>de</strong>n Verordnungen 2 , die durch Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r ergänzt wer<strong>de</strong>n, festgelegt.<br />
Die Anfor<strong>de</strong>rungen an das wissenschaftlich ausgebil<strong>de</strong>te Kontrollpersonal sind län<strong>de</strong>rspezifisch<br />
durch Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Lebensmittelchemiker und für <strong>de</strong>n höheren<br />
Veterinärdienst geregelt. Grundsatz ist auch in bei<strong>de</strong>n Bereichen eine <strong>de</strong>finierte praktische<br />
Tätigkeit und ein Theoriekursus mit abschließen<strong>de</strong>r Prüfung.<br />
Nach dieser abgeschlossenen Aus- und Weiterbildung besteht beson<strong>de</strong>rer Schulungsbedarf<br />
(Fortbildungsmaßnahmen)<br />
� bei neuen und / o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Rechtsvorschriften,<br />
� bei <strong>de</strong>r Einführung neuer Technologien, Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n und /o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />
von Han<strong>de</strong>lsbedingungen sowie<br />
� für die ständige Wissensauffrischung und -erweiterung.<br />
Die Behör<strong>de</strong>n legen in <strong>de</strong>n Haushaltsplänen Finanzmittel für die Aus-, Weiter- und<br />
Fortbildungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Personals fest.<br />
3.4.3. Umsetzung <strong>de</strong>s Aus- und Weiterbildungs- sowie Fortbildungsplans<br />
Die Aus- und Weiterbildungsinhalte zum Erwerb <strong>de</strong>r Qualifikationen für Kontrollpersonal sind<br />
auf die späteren Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r zugeschnitten. Sie umfassen einen praktischen und einen<br />
theoretischen Abschnitt von unterschiedlicher Dauer und wer<strong>de</strong>n laufend <strong>de</strong>n aktuellen<br />
Rechtsvorgaben und Überwachungsbedingungen angepasst. Inhalt und Dauer <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
sind <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle zu entnehmen.<br />
2<br />
Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an die in <strong>de</strong>r Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure<br />
(Futtermittelkontrolleur-Verordnung – FuttMKontrV vom 28.03.2003 ( BGBl. I, S. 464)<br />
Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rung gemäß § 41 Abs. 2 <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>gesetzes<br />
an die in <strong>de</strong>r Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur – Verordnung – LKonV) vom<br />
17.08.2001 (BGBl. I, S. 2236)<br />
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