Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
die Art und Anzahl <strong>de</strong>r Tiere <strong>de</strong>s Betriebes, die Produktionsrichtung, aufgetretene Verluste, <strong>de</strong>r<br />
Zeitpunkt und das Ergebnis <strong>de</strong>r letzten Kontrolle und ggf. durch die Behör<strong>de</strong>n verhängte<br />
Auflagen.<br />
Im Bedarfsfall können Vertreter an<strong>de</strong>rer Fachbereiche <strong>de</strong>r zuständigen Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r behör<strong>de</strong>ninterne o<strong>de</strong>r -externe Sachverständige zur Kontrolle hinzugezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Kontrolle umfasst die Überprüfung <strong>de</strong>r betriebseigenen Dokumentation, <strong>de</strong>r<br />
Haltungseinrichtungen, <strong>de</strong>r Versorgung und <strong>de</strong>s Zustands <strong>de</strong>r Tiere.<br />
Bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Kontrolle wer<strong>de</strong>n die Befun<strong>de</strong> erhoben und alle relevanten<br />
Sachverhalte in einem Kontrollbericht nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r VO (EG) 882/2004 dokumentiert.<br />
Der Bericht umfasst die Beschreibung <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen, <strong>de</strong>r angewandten<br />
Kontrollverfahren, <strong>de</strong>r Kontrollergebnisse und ggf. <strong>de</strong>r vom betroffenen Unternehmer zu<br />
ergreifen<strong>de</strong>n Maßnahmen. Im Bedarfsfall erfolgt eine Beweissicherung z. B. durch fotografische<br />
Aufnahmen o<strong>de</strong>r weiterführen<strong>de</strong> Untersuchungen. Zeugen können ggf. beteiligt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der bei <strong>de</strong>r Kontrolle anwesen<strong>de</strong> Vertreter <strong>de</strong>s Betriebes wird über das Ergebnis <strong>de</strong>r Kontrolle<br />
unmittelbar mündlich informiert. Wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Kontrolle Verstöße gegen tierschutzrechtliche<br />
Vorschriften festgestellt, stellt die zuständige Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>m betroffenen Unternehmer eine<br />
Abschrift <strong>de</strong>s Berichtes zur Verfügung und ordnet die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel schriftlich an. Ggf.<br />
wer<strong>de</strong>n Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens<br />
verfolgt. Liegt <strong>de</strong>r Verdacht auf eine Straftat vor, wer<strong>de</strong>n die zuständigen Ermittlungs- und<br />
Strafbehör<strong>de</strong>n (Polizei und Staatsanwaltschaft) eingeschaltet.<br />
Seit 2007 wer<strong>de</strong>n Verstöße gegen Bereiche, die von Cross Compliance erfasst wer<strong>de</strong>n,<br />
außer<strong>de</strong>m an die für die Prämienzahlung zuständigen Behör<strong>de</strong>n gemel<strong>de</strong>t.<br />
Durch Nachkontrollen <strong>de</strong>r Betriebe wird die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel überprüft.<br />
Zusätzlich zu <strong>de</strong>n Regelkontrollen fin<strong>de</strong>n im Tierschutz Kontrollen aus beson<strong>de</strong>rem Anlass statt,<br />
z. B. wenn <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> ein Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht zur Kenntnis<br />
gelangt.<br />
Grenzüberschreiten<strong>de</strong> Transporte wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Plausibilität <strong>de</strong>r<br />
Dokumentation, hinsichtlich <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Transportfahrzeuge und <strong>de</strong>r Transportfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r Tiere sowie im Hinblick auf die Sachkun<strong>de</strong> und Zulassung <strong>de</strong>r Transporteure im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Abfertigung überprüft. Zusätzlich fin<strong>de</strong>n stichprobenartige Kontrollen bei<br />
grenzüberschreiten<strong>de</strong>n und innerstaatlichen Transporten auch während <strong>de</strong>r Transporte auf <strong>de</strong>r<br />
Straße, am Bestimmungsort, auf Märkten und an Aufenthalts- und Umla<strong>de</strong>orten statt. Die<br />
Kontrollen auf <strong>de</strong>r Straße erfolgen unter Beteiligung <strong>de</strong>r Polizei und ggf. <strong>de</strong>r Zollbehör<strong>de</strong>n und<br />
<strong>de</strong>s BAG.<br />
Innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Abfertigung eines grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />
Transportes wird zu<strong>de</strong>m anhand <strong>de</strong>s Fahrtenbuchs und ggf. weiterer Belege die Versorgung <strong>de</strong>r<br />
Tiere während <strong>de</strong>s Transports geprüft.<br />
Um eine einheitliche Vorgehensweise bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Vorgaben zum Tiertransport zu<br />
garantieren, hat die AG Tierschutz <strong>de</strong>r LAV ein Handbuch Tiertransporte erarbeitet, das von <strong>de</strong>n<br />
nachgeordneten Behör<strong>de</strong>n heranzuziehen ist. Die AG Tierschutz hat das Handbuch <strong>de</strong>m <strong>Stand</strong><br />
<strong>de</strong>r Rechtsetzung, insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die seit <strong>de</strong>m 01.01.2007 anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
VO (EG) Nr. 1/2005, angepasst (<strong>Stand</strong> Mai 2011).<br />
Die für die Kontrolle von Nutztierhaltungen und Tiertransporten gelten<strong>de</strong>n Grundsätze wer<strong>de</strong>n<br />
auch bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Tierschutzvorgaben im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Schlachten von<br />
Tieren angewen<strong>de</strong>t. <strong>Bund</strong>esweit einheitliche Verfahrensanweisungen gibt es für <strong>de</strong>n Bereich<br />
Schlachten bisher nicht. Checklisten aus unterschiedlichen Quellen liegen vor (z. B. zur<br />
Überprüfung von Schlachtbetrieben und zur Überwachung <strong>de</strong>r Betäubung). Im Hinblick auf die<br />
Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über <strong>de</strong>n Schutz von Tieren zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tötung soll ein<br />
bun<strong>de</strong>seinheitliches „Handbuch Schlachten“ erstellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die VO (EG) Nr. 854/2004 bestimmt, dass ab 2006 auch <strong>de</strong>r amtliche Tierarzt in die<br />
Überwachung <strong>de</strong>s Tierschutzes mit einbezogen wird. Der amtliche Tierarzt, <strong>de</strong>r bisher in <strong>de</strong>r<br />
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