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Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Der Ausschuss Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit <strong>de</strong>r Aufgabe,<br />

gesetzesübergreifen<strong>de</strong>, grundsätzliche und an<strong>de</strong>re als die Überwachung betreffen<strong>de</strong> Fragen im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes und <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit zu behan<strong>de</strong>ln,<br />

Der Ausschuss Überwachung mit <strong>de</strong>r Aufgabe, gesetzesübergreifen<strong>de</strong>, grundsätzliche<br />

Überwachungsfragen im Bereich <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes und <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelsicherheit zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Je<strong>de</strong>m dieser Ausschüsse gehören bis zu zwei Vertreterinnen o<strong>de</strong>r Vertreter aus je<strong>de</strong>m Land,<br />

eine Vertreterin o<strong>de</strong>r ein Vertreter <strong>de</strong>s BfR und zwei Vertreterinnen o<strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong>, das<br />

auch <strong>de</strong>n Vorsitz und die Geschäftsführung innehat an. Darüber hinaus können Beauftragte <strong>de</strong>s<br />

BMELV, <strong>de</strong>s BMU und <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Verteidigung (BMVg) an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>r<br />

Ausschüsse teilnehmen.<br />

Das <strong>BVL</strong> beteiligt das BfR in allen wissenschaftlichen Fragen, die in das Tätigkeitsgebiet <strong>de</strong>s<br />

<strong>Bund</strong>esinstitutes fallen.<br />

Die Ausschüsse tagen nach Bedarf und können zu bestimmten Fragestellungen<br />

Unterausschüsse einrichten.<br />

Der Ausschuss Monitoring ist nach § 1 <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und<br />

Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011-2015; BAnz Nr. 198<br />

vom 29.12.2010, S. 4364 ff) beim <strong>BVL</strong> eingerichtet.<br />

Der Ausschuss Monitoring nimmt zu <strong>de</strong>m vom <strong>BVL</strong> vorgelegten Untersuchungsplan zum<br />

Monitoring von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n sowie zu <strong>de</strong>m<br />

vom <strong>BVL</strong> vorgelegten Entwurf <strong>de</strong>s jährlichen Berichts über die Ergebnisse <strong>de</strong>s Monitorings<br />

Stellung.<br />

Der Ausschuss besteht aus <strong>de</strong>n Vertretern <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und je einem Vertreter <strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s<br />

<strong>BVL</strong> und <strong>de</strong>s BfR. Die Benennung <strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erfolgt für die Dauer von drei<br />

Jahren. Den Vorsitz führt das <strong>BVL</strong>.<br />

Das BMU kann zu <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Ausschusses einen Vertreter entsen<strong>de</strong>n. Sachverständige<br />

können zu <strong>de</strong>n Beratungen hinzugezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit <strong>de</strong>r Mehrheit seiner Stimmen. Je<strong>de</strong>s Land hat eine<br />

Stimme. Die Vertreter <strong>de</strong>s BMELV, <strong>BVL</strong> und BfR haben kein Stimmrecht.<br />

Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Er tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Der<br />

Ausschuss setzt Arbeitsgruppen ein und legt <strong>de</strong>ren Geschäftsordnung fest.<br />

Der Ausschuss Datenaustausch ist gemäß § 4 <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über<br />

<strong>de</strong>n Austausch von Daten im Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes<br />

(AVV DatA; GMBl 2010, Nr. 85/86, S. 1773 ff) beim <strong>BVL</strong> eingerichtet.<br />

Der Ausschuss erarbeitet, aktualisiert und erweitert die Verzeichnisse und Kodierkataloge zum<br />

1. Januar und 1. Juli je<strong>de</strong>s Jahres und entwickelt die weiteren Bestandteile <strong>de</strong>s<br />

Datenmanagementsystems fort.<br />

Der Ausschuss besteht aus jeweils einem Vertreter eines je<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r beim <strong>BVL</strong><br />

angesie<strong>de</strong>lten Mel<strong>de</strong>stelle und an<strong>de</strong>rer am Datenaustausch beteiligter <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong>n im<br />

Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Der Ausschuss Datenaustausch<br />

berät unter <strong>de</strong>m Vorsitz <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>stelle. Er tagt min<strong>de</strong>stens zweimal jährlich und gibt sich eine<br />

Geschäftsordnung.<br />

Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse einstimmig. Soweit ein Beschluss eine Regelung<br />

beinhaltet, die sich auch an Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es richtet, bedarf <strong>de</strong>r Beschluss <strong>de</strong>r<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s BMELV.<br />

Der Ausschuss kann Unterausschüsse einrichten, die fachübergreifend Entscheidungen<br />

vorbereiten.<br />

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