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Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

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2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

2.3.1. Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz<br />

siehe Tabelle Anlage 1<br />

Neben <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Anlage 1 gemäß <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004 aufgelisteten nationalen<br />

Referenzlaboratorien betreibt das FLI eine Reihe von weiteren nationalen Referenzlaboratorien<br />

für anzeigepflichtige Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige Tierkrankheiten (Bekanntmachung <strong>de</strong>r<br />

nationalen Referenzlaboratorien für anzeigepflichtige Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige<br />

Tierkrankheiten vom 05. Dezember 2008, geän<strong>de</strong>rt durch Bekanntmachung vom 18. März 2010<br />

[BAnz. S. 1149]).<br />

Zu <strong>de</strong>n Laboratorien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r wird auf die Län<strong>de</strong>rpläne verwiesen.<br />

Das BfR ist Obergutachterstelle im Rahmen von Einfuhruntersuchungen von Wein.<br />

2.3.2. Nationale Akkreditierungsstellen<br />

Gemäß <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und<br />

Marktüberwachung im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermarktung von Produkten kann die Zulassung<br />

seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2010 nur durch eine einheitliche Akkreditierungsstelle je Mitgliedstaat<br />

erfolgen, die hoheitlich han<strong>de</strong>lt. Nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Akkreditierungsstellengesetz<br />

(AkkStelleG), in Verbindung mit <strong>de</strong>r AkkStelleG-Beleihungsverordnung wird diese Aufgabe in<br />

Deutschland von <strong>de</strong>r mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten neuen Akkreditierungsstelle<br />

DAkkS ausgeführt.<br />

Die staatlichen Anerkennungsstellen SAL (Staatliche Anerkennungsstelle <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelüberwachung im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz ) und AKS (Staatliche Anerkennungsstelle Hannover im Nie<strong>de</strong>rsächsischen<br />

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Lan<strong>de</strong>sentwicklung)<br />

sprechen <strong>de</strong>n Laboratorien, die im Bereich Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit und<br />

Pflanzenschutz tätig sind, die Anerkennung nach Artikel 12 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr.882/2004 aus<br />

(Bestätigung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r im gemeinschaftlichen Futtermittel- und Lebensmittelrecht<br />

festgelegten Kriterien für die verschie<strong>de</strong>nen Testmetho<strong>de</strong>n in Verbindung mit einer<br />

Akkreditierung nach ISO 17025 o<strong>de</strong>r vergleichbar).<br />

Die BLE übt die Rechts- und Fachaufsicht über die obligatorischen und freiwilligen<br />

Akkreditierungen <strong>de</strong>r DAkkS aus - insbeson<strong>de</strong>re im Zusammenhang mit Futter- und<br />

Lebensmitteln, ökologischem Landbau, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und <strong>de</strong>r Verordnung<br />

über die gemeinsame Organisation <strong>de</strong>r Agrarmärkte.<br />

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