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Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.2.7. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr<br />

Der Rechtsrahmen für die Kontrolle <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr wird maßgeblich durch<br />

Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Gemeinschaft bestimmt. Hier ist neben <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen EG-<br />

Regelungen für die Kontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Kontroll-Verordnung) und die darauf gestützten<br />

Durchführungsbestimmungen zu nennen, die erstmalig auch <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittel nicht<br />

tierischen Ursprungs gemeinschaftsrechtlich nach gleichartigen Kriterien und harmonisierten<br />

Grundsätzen regeln.<br />

Die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Durchführungsbestimmungen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhrkontrollen im<br />

Bereich nicht tierischer Lebensmittel steht kurz vor <strong>de</strong>m Abschluss. Diese Vorschriften wer<strong>de</strong>n<br />

jedoch auch nach Fertigstellung zukünftig im Lichte aktueller Erkenntnisse und Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />

aktualisiert wer<strong>de</strong>n müssen. Hierzu nimmt das BMELV in Außenvertretung gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Gemeinschaft die Verhandlungsführung für Deutschland wahr. Im Vorfeld <strong>de</strong>r<br />

Beratungen auf EG-Ebene wer<strong>de</strong>n die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r eng am Abstimmungsprozess über relevante Regelungsgegenstän<strong>de</strong> von Seiten<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es beteiligt.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r unterschiedlichen Organisation und Zuständigkeiten <strong>de</strong>rjenigen Behör<strong>de</strong>n in<br />

Deutschland, die die Ein-, Aus- und Durchfuhrkontrollen durchführen, bedarf es nationaler<br />

Regelungen, die die Kontroll-Verordnung ergänzen o<strong>de</strong>r konkretisieren. Das BMELV stimmt<br />

solche nationalen Maßnahmen ebenfalls mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ab; han<strong>de</strong>lt es sich hierbei um<br />

Maßnahmen vom Range Allgemeiner Verwaltungsvorschriften o<strong>de</strong>r Verordnungen, können sie<br />

nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esrates er-lassen wer<strong>de</strong>n und in Kraft treten.<br />

Das <strong>BVL</strong> steht im fachlichen Dialog mit <strong>de</strong>r LAV Ein, Aus- und Durchfuhr (EAD) und<br />

veröffentlicht gemäß Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) bestimmte Entscheidungen <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Kommission im <strong>Bund</strong>esanzeiger. Zu<strong>de</strong>m macht es die Zollstellen sowie die<br />

zugeordneten Grenzkontrollstellen und sonstigen Ausgangsstellen, bei <strong>de</strong>nen leben<strong>de</strong> Tiere<br />

sowie Waren zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr abgefertigt wer<strong>de</strong>n, im <strong>Bund</strong>esanzeiger<br />

bekannt.<br />

Die Zuständigkeit für die amtlichen Fachrechtskontrollen im Rahmen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und<br />

Durchfuhr liegt bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn. In <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n diese Aufgaben von zugelassenen<br />

Grenzkontrollstellen o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n durch sie bestimmten<br />

Überwachungsbehör<strong>de</strong>n durchgeführt.<br />

Bei <strong>de</strong>n amtlichen Kontrollen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr wirken das <strong>Bund</strong>esfinanzministerium<br />

und die von ihm bestimmten Zollstellen mit.<br />

Das System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr ist maßgeblich für alle amtlichen<br />

Kontrollen, die auf Grund von Schutzmaßnahmen, von Vorschriften zur verstärkten amtlichen<br />

Kontrolle o<strong>de</strong>r auf Grund risikoorientierter Kontrollpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

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