Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
- TAGS
- april
- www.bvl.bund.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.2.7. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr<br />
Der Rechtsrahmen für die Kontrolle <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr wird maßgeblich durch<br />
Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Gemeinschaft bestimmt. Hier ist neben <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen EG-<br />
Regelungen für die Kontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs insbeson<strong>de</strong>re die<br />
Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Kontroll-Verordnung) und die darauf gestützten<br />
Durchführungsbestimmungen zu nennen, die erstmalig auch <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittel nicht<br />
tierischen Ursprungs gemeinschaftsrechtlich nach gleichartigen Kriterien und harmonisierten<br />
Grundsätzen regeln.<br />
Die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Durchführungsbestimmungen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhrkontrollen im<br />
Bereich nicht tierischer Lebensmittel steht kurz vor <strong>de</strong>m Abschluss. Diese Vorschriften wer<strong>de</strong>n<br />
jedoch auch nach Fertigstellung zukünftig im Lichte aktueller Erkenntnisse und Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />
aktualisiert wer<strong>de</strong>n müssen. Hierzu nimmt das BMELV in Außenvertretung gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Gemeinschaft die Verhandlungsführung für Deutschland wahr. Im Vorfeld <strong>de</strong>r<br />
Beratungen auf EG-Ebene wer<strong>de</strong>n die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r eng am Abstimmungsprozess über relevante Regelungsgegenstän<strong>de</strong> von Seiten<br />
<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es beteiligt.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r unterschiedlichen Organisation und Zuständigkeiten <strong>de</strong>rjenigen Behör<strong>de</strong>n in<br />
Deutschland, die die Ein-, Aus- und Durchfuhrkontrollen durchführen, bedarf es nationaler<br />
Regelungen, die die Kontroll-Verordnung ergänzen o<strong>de</strong>r konkretisieren. Das BMELV stimmt<br />
solche nationalen Maßnahmen ebenfalls mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ab; han<strong>de</strong>lt es sich hierbei um<br />
Maßnahmen vom Range Allgemeiner Verwaltungsvorschriften o<strong>de</strong>r Verordnungen, können sie<br />
nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esrates er-lassen wer<strong>de</strong>n und in Kraft treten.<br />
Das <strong>BVL</strong> steht im fachlichen Dialog mit <strong>de</strong>r LAV Ein, Aus- und Durchfuhr (EAD) und<br />
veröffentlicht gemäß Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) bestimmte Entscheidungen <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Kommission im <strong>Bund</strong>esanzeiger. Zu<strong>de</strong>m macht es die Zollstellen sowie die<br />
zugeordneten Grenzkontrollstellen und sonstigen Ausgangsstellen, bei <strong>de</strong>nen leben<strong>de</strong> Tiere<br />
sowie Waren zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr abgefertigt wer<strong>de</strong>n, im <strong>Bund</strong>esanzeiger<br />
bekannt.<br />
Die Zuständigkeit für die amtlichen Fachrechtskontrollen im Rahmen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und<br />
Durchfuhr liegt bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn. In <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n diese Aufgaben von zugelassenen<br />
Grenzkontrollstellen o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n durch sie bestimmten<br />
Überwachungsbehör<strong>de</strong>n durchgeführt.<br />
Bei <strong>de</strong>n amtlichen Kontrollen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr wirken das <strong>Bund</strong>esfinanzministerium<br />
und die von ihm bestimmten Zollstellen mit.<br />
Das System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr ist maßgeblich für alle amtlichen<br />
Kontrollen, die auf Grund von Schutzmaßnahmen, von Vorschriften zur verstärkten amtlichen<br />
Kontrolle o<strong>de</strong>r auf Grund risikoorientierter Kontrollpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Seite 55 von 97