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Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

1. Strategische Zielsetzungen im Bereich Pflanzengesundheit<br />

Durch die fortschreiten<strong>de</strong> Globalisierung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls mit Pflanzen, Pflanzenprodukten und<br />

sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n nimmt das Risiko einer Verschleppung von Schadorganismen zu. Ein-<br />

und Verschleppungen von Schadorganismen und damit entstehen<strong>de</strong> Schä<strong>de</strong>n sollen durch die<br />

Arbeit im Bereich Pflanzengesundheit weitestgehend minimiert wer<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n möglichen<br />

Schä<strong>de</strong>n zählt neben direkten Verlusten durch Quarantäneschadorganismen und neue<br />

Schadorganismen auch, dass durch die Einschleppung dieser Schadorganismen <strong>de</strong>r Einsatz<br />

von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland vermehrt notwendig wird, wenn biologische<br />

Kontrollsysteme im geän<strong>de</strong>rten Schadorganismenspektrum nicht mehr greifen.<br />

Die effektive Arbeit im Kontrollbereich Pflanzengesundheit wird durch ein steigen<strong>de</strong>s<br />

pflanzengesundheitliches Risiko immer wichtiger. Folgen<strong>de</strong> Zielsetzungen, <strong>de</strong>ren hier genannte<br />

Reihenfolge nicht wertend zu verstehen ist, sollen die Effektivität im Kontrollbereich<br />

Pflanzengesundheit sicherstellen:<br />

Strategische Ziele<br />

1 Umsetzung <strong>de</strong>s risikoorientierten Überwachungsansatzes<br />

2 Einführung und weitere Verbesserung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n<br />

3 Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit<br />

und zum frühzeitigen Erkennen von Schadorganismen und <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Einschleppung von relevanten Schadorganismen<br />

4 Ausbau und Vernetzung <strong>de</strong>r Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer<br />

Kontrollkonzepte<br />

5 Bessere Information für Verbraucher und Bürger<br />

1.1 Umsetzung <strong>de</strong>s risikoorientieren Überwachungsansatzes<br />

Die Durchführung <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen Kontrollen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen<br />

und an<strong>de</strong>ren möglichen Befallsgegenstän<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>ren Einfuhr und beim Verbringen erfolgt<br />

basierend auf § 8, § 8b sowie § 13f <strong>de</strong>r PBVO und Anhang V <strong>de</strong>r RL 2000/29/EG. Die in<br />

Anhang V <strong>de</strong>r Richtlinie gelisteten Warenarten wur<strong>de</strong>n nach einer Risikobeurteilung festgelegt.<br />

Sie müssen bei <strong>de</strong>r Einfuhr in je<strong>de</strong>m Fall kontrolliert wer<strong>de</strong>n und auch beim Verbringen sind<br />

Kontrollen vorgeschrieben. Bedingt durch das hohe Risiko liegt <strong>de</strong>r Schwerpunkt in <strong>de</strong>r<br />

Überwachung von Pflanzen zum Anpflanzen.<br />

Kontrollpflichtige Warenarten können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gemäß § 8b<br />

<strong>de</strong>r PBVO und Richtlinie 2004/103/EG am Bestimmungsort kontrolliert wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Regel<br />

können die Kontrollen je nach Risikoeinschätzung <strong>de</strong>r Warenart am Bestimmungsort intensiver<br />

gestaltet wer<strong>de</strong>n als dies an <strong>de</strong>n Einlassstellen möglich ist, beispielsweise im Falle von Pflanzen<br />

zum Anpflanzen.<br />

Das JKI unterstützt die Kontrolltätigkeit <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste durch die Erstellung von<br />

Risikoanalysen für neue Schadorganismen nach § 4a <strong>de</strong>r PBVO. Den Risikobewertungen<br />

entsprechend können gemäß § 8 (4) auch nicht-kontrollpflichtige Warenarten untersucht<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn Tatsachen o<strong>de</strong>r Erkenntnisse auf ein signifikantes pflanzengesundheitliches<br />

Risiko hinweisen.<br />

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