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Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Der Nationale Rückstandskontrollplan wird von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn als eigenständige<br />

gesetzliche Aufgabe im Rahmen <strong>de</strong>r amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung<br />

durchgeführt.<br />

4. Bewertung:<br />

Das BfR bewertet die Ergebnisse aus <strong>de</strong>m Rückstandskontrollplan.<br />

3.2.3. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Futtermittelsicherheit<br />

Das BMELV ist als die oberste <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong> vor allem verantwortlich für die Ausarbeitung<br />

von Rechtsvorschriften auf EU- und <strong>Bund</strong>esebene. Innerhalb <strong>de</strong>s BMELV ist das Referat 324<br />

zuständig für die Bereiche „Futtermittelsicherheit, Tierernährung“. Das BMELV steuert und<br />

koordiniert die zur Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung futtermittelrechtlicher Regelungen notwendigen<br />

Maßnahmen unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Unterstützung erfolgt hierzu durch das <strong>BVL</strong>.<br />

Zu <strong>de</strong>n wichtigsten Aufgaben <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> (<strong>de</strong>s Fachreferats 102) zählen die Koordinierung<br />

bun<strong>de</strong>sweit gültiger Vorgaben, die Erarbeitung von Leitlinien und die Unterstützung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollprogramme. An<strong>de</strong>re Einrichtungen mit Zuständigkeiten in<br />

diesem Bereich sind das BfR, verantwortlich sowohl für die Bewertung von Risiken für die<br />

öffentliche Gesundheit im Bereich Futtermittel als auch für die Risikokommunikation, und das<br />

Institut für Tierernährung (ITE) als Teil <strong>de</strong>s FLI.<br />

Die Organisation und Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrolle von Futtermittelunternehmen obliegt<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn.<br />

Einige Län<strong>de</strong>r verfügen über einen Behör<strong>de</strong>naufbau, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r<br />

Mittelbehör<strong>de</strong> auf Ebene <strong>de</strong>r Regierungsbezirke und <strong>de</strong>n unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n auf<br />

(Land-)Kreisebene bzw. Ebene <strong>de</strong>r kreisfreien Städte besteht; an<strong>de</strong>re besitzen keine Mittelbehör<strong>de</strong>n.<br />

Für die Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollen sind in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn entwe<strong>de</strong>r Oberbehör<strong>de</strong>n,<br />

Mittelbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r untere Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n zuständig.<br />

Die Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n sind darüber hinaus für die Zulassung und Registrierung von<br />

Futtermittelunternehmen zuständig. Sie führen Verzeichnisse aller zugelassenen und<br />

registrierten Betriebe und zwischengeschalteten Personen im Futtermittelsektor und halten<br />

diese Verzeichnisse auf <strong>de</strong>m neuesten <strong>Stand</strong>.<br />

Die zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n benennen Laboratorien, die die Untersuchungen <strong>de</strong>r<br />

amtlichen Futtermittelproben durchführen. Benannt sind sowohl staatliche als auch private<br />

Laboratorien.<br />

Bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Einfuhr, Ausfuhr o<strong>de</strong>r Durchfuhr von Futtermitteln wirken das<br />

<strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen an <strong>de</strong>n<br />

Eingangsstellen mit.<br />

Grundlage für die Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Futtermittelkontrollen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ist das<br />

Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> bis 2016, das unter Beteiligung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />

<strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s BfR und <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kontrollergebnisse <strong>de</strong>r Vorjahre<br />

und konkreter Bedingungen einzelner Län<strong>de</strong>r sowie aufgrund aktueller Problemstellungen im<br />

Futtermittelsektor fortgeschrieben wird. Neben <strong>de</strong>n nationalen risikoorientierten Kontrollen<br />

wer<strong>de</strong>n auch Empfehlungen <strong>de</strong>r Europäischen Kommission für koordinierte Kontrollprogramme<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Futtermittel sowie ggf. von <strong>de</strong>r Kommission vorgeschlagene Statuserhebungen<br />

berücksichtigt.<br />

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