Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.4.4. Dokumentation und Bewertung <strong>de</strong>r Ausbildung/Schulung (Fortbildung)<br />
Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kandidat seine Kenntnisse<br />
und Fähigkeiten vor einer von <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> berufenen Prüfungskommission zu belegen hat.<br />
Gleichzeitig wer<strong>de</strong>n durch die externe Besetzung <strong>de</strong>r Prüfungskommission und eine interne<br />
Evaluierung <strong>de</strong>r Theorielehrgänge die Lehrinhalte bewertet.<br />
Die Prüfungszeugnisse <strong>de</strong>s Kontrollpersonals liegen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> vor.<br />
Die Dokumentation <strong>de</strong>r absolvierten Schulungen (Fortbildungen) liegt bei <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Dienststelle vor. Die Dokumentation und Bewertung obliegt <strong>de</strong>r jeweiligen Dienststelle und wird<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Qualitätsmanagementsystems dokumentiert.<br />
4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />
4.1 Gültige Notfallpläne<br />
Notfallplan Übungen<br />
Bereich<br />
vorhan<strong>de</strong>n<br />
Lebensmittelsicherheit <br />
Futtermittelsicherheit<br />
Tiergesundheit ja<br />
Verbreitung<br />
ja län<strong>de</strong>rspezifisch/<br />
län<strong>de</strong>r-<br />
FIS-VL<br />
ja<br />
übergreifend<br />
FIS-VL<br />
Im Bereich Tierschutz sind allgemeine Notfallpläne nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Auf Län<strong>de</strong>rebene sind<br />
teilweise Notfallpläne für <strong>de</strong>n Bereich Unfälle mit Tiertransporten vorhan<strong>de</strong>n.<br />
4.1.1. Tiergesundheit<br />
Katalog für bun<strong>de</strong>seinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen<br />
(<strong>Bund</strong>esmaßnahmenkatalog Tierseuchen) vom 12. <strong>April</strong> 1995 mit mehreren Ergänzungen:<br />
TSN<br />
Der Katalog soll einen bun<strong>de</strong>seinheitlichen Rahmen für Maßnahmen zur Bekämpfung hoch<br />
kontagiöser und ggf. mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen einhergehen<strong>de</strong>r Tierseuchen<br />
darstellen. Er enthält keine Rechtsvorschriften, son<strong>de</strong>rn listet die notwendigen Einrichtungen<br />
(Krisenzentren) und die gebotenen (in speziellen Verordnungen vorgeschriebenen) Maßnahmen<br />
auf. Die Län<strong>de</strong>r setzen <strong>de</strong>n Katalog aufgrund ihrer Organisationshoheit um (Notfallpläne <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r). Als Ergänzung zum <strong>Bund</strong>esmaßnahmenkatalog Tierseuchen wird ein<br />
Tierseuchenbekämpfungshandbuch erstellt. Das Tierseuchenbekämpfungshandbuch ist eine<br />
<strong>Stand</strong>ardsammlung / Handreichung zur Unterstützung <strong>de</strong>r Veterinärbehör<strong>de</strong>n, auf das die<br />
Behör<strong>de</strong>n über TSN zugreifen können.<br />
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