Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.2.7.3. Ein- und Durchfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs:<br />
- EU-weite und nationale Schutzmaßnahmen:<br />
Ziel ist es, Gefahren, die sich durch die Einfuhr bestimmter Warensendungen von Lebensmitteln<br />
nicht tierischen Ursprungs innerhalb <strong>de</strong>s EU-Binnenmarktes ergeben können, auszuschließen<br />
o<strong>de</strong>r zu verringen und ein möglichst hohes Maß an Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Sollten<br />
Anhaltspunkte vorliegen, beispielsweise durch Meldungen aus <strong>de</strong>m europäischen<br />
Schnellwarnsystem, dass bestimmte Lebensmittel aus Drittstaaten geeignet sind, die<br />
Gesundheit <strong>de</strong>r Verbraucher zu gefähr<strong>de</strong>n und diese Erzeugnisse noch keiner EG-rechtlichen<br />
Son<strong>de</strong>rkontrollmaßnahme unterliegen, kann das BMELV über das <strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r<br />
Finanzen eine sog. Vorführpflicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 in die Wege leiten, wodurch<br />
Lieferungen <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Erzeugnisse auf Kosten und Gefahr <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten<br />
einer für die Überwachung jeweils zuständigen Behör<strong>de</strong> vorgeführt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Das <strong>BVL</strong> koordiniert die Erfüllung <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>- und Berichtspflichten über durchgeführte amtliche<br />
Kontrollen gegenüber <strong>de</strong>r EG-Kommission.<br />
- Verbindliche verstärkte amtliche Kontrollen<br />
Amtliche Kontrollen gemäß <strong>de</strong>r Durchführungsverordnung zu Art. 15 Abs. 5 <strong>de</strong>r Kontroll-<br />
Verordnung an <strong>de</strong>n Eingangsstellen wer<strong>de</strong>n nach Inkrafttreten von <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n durchgeführt.<br />
- Risikoorientierte Kontrollpläne<br />
Risikoorientierte Kontrollschwerpunkte richten sich insbeson<strong>de</strong>re an folgen<strong>de</strong>n Kriterien aus:<br />
- Warenströme <strong>de</strong>r jeweiligen Einlassstelle,<br />
- Zuverlässigkeit <strong>de</strong>r Unternehmer und<br />
- Erkenntnisse <strong>de</strong>r Kontrollen auf Marktebene.<br />
und sind in <strong>de</strong>n Kontrollplänen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r aufgeführt (siehe Teil III).<br />
Anlassbezogene län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Kontrollschwerpunkte wer<strong>de</strong>n über die Obersten<br />
Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die LAV „Ein-, Aus- und Durchfuhr“ zusammen mit <strong>de</strong>n<br />
<strong>Bund</strong>esministerien (BMELV/BMF) und <strong>de</strong>m Zoll abgestimmt.<br />
3.2.7.4. Ausfuhr<br />
Die amtlichen Kontrollen <strong>de</strong>r Warenausfuhr orientieren sich neben <strong>de</strong>m Gemeinschaftsrecht<br />
insbeson<strong>de</strong>re an internationalen Vereinbarungen zwischen <strong>de</strong>r EU und einzelnen Drittlän<strong>de</strong>rn.<br />
Für die Gewährleistung von rechtlich verbindlichen Vorgaben <strong>de</strong>r Exportlän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />
internationaler <strong>Stand</strong>ards sind primär die Wirtschaftsbeteiligten verantwortlich.<br />
Sofern erfor<strong>de</strong>rlich unterstützen die Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und die durch sie bestimmten<br />
Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Export von Sendungen, in <strong>de</strong>m sie auf Antrag <strong>de</strong>s<br />
verantwortlichen Unternehmers Exportzertifikate o<strong>de</strong>r Bescheinigungen für die zu exportieren<strong>de</strong><br />
Sendung ausstellen.<br />
Auf Län<strong>de</strong>rebene ist festgelegt, unter welchen Kriterien Exportzertifikate ausgestellt wer<strong>de</strong>n<br />
können und ob vor <strong>de</strong>r Ausfuhr eine Untersuchung bzw. Begutachtung <strong>de</strong>r Sendung erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist.<br />
Die amtlichen Kontrollen im Rahmen <strong>de</strong>r Ausfuhr ersetzen nicht die Einfuhrkontrollen in <strong>de</strong>n<br />
Bestimmungs-Drittlän<strong>de</strong>rn.<br />
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