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Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

- Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs:<br />

Die regelhafte Einfuhrkontrolle aller Sendungen tierischer Lebensmittel umfasst eine<br />

Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung. Verringerte<br />

Kontrollhäufigkeiten hinsichtlich <strong>de</strong>r Warenuntersuchung wer<strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>r EU-Kommission für<br />

bestimmte Produktkategorien und Drittlän<strong>de</strong>r gemäß <strong>de</strong>r Anlage I <strong>de</strong>r Entscheidung 94/360/EG<br />

sowie für bestimmte Drittlän<strong>de</strong>r auf Grundlage von bilateralen Abkommen (z.B. Neuseeland)<br />

gewährt, die auf nationaler Ebene vom <strong>BVL</strong> bekannt gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Weiterführen<strong>de</strong> Laboruntersuchungen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Einfuhr einerseits risikoorientiert auf Basis<br />

<strong>de</strong>s nationalen Einfuhrüberwachungsplanes (Planprobenuntersuchungen) sowie im<br />

Verdachtsfall auf Grund von EU-Schutzmaßnahmen o<strong>de</strong>r EU-Schnellwarnmeldungen gemäß §<br />

7 Absatz 3 <strong>de</strong>r Lebensmitteleinfuhr-Verordnung durchgeführt.<br />

Die hierbei von <strong>de</strong>n Grenzkontrollstellen erhobenen Daten wer<strong>de</strong>n monatlich an das <strong>BVL</strong><br />

gemel<strong>de</strong>t und von dort an die EU weitergeleitet.<br />

- Einfuhrüberwachungsplan:<br />

In einer dafür eingerichteten <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Arbeitsgruppe ist ein <strong>de</strong>utscher<br />

Einfuhrüberwachungsplan entwickelt wor<strong>de</strong>n, welcher <strong>de</strong>r Durchführung von<br />

Laboruntersuchungen tierischer Erzeugnisse und bei leben<strong>de</strong>n Tieren im Rahmen <strong>de</strong>r Einfuhr<br />

an <strong>de</strong>utschen Grenzkontrollstellen (GKS) gemäß Anhang II Nr. I <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 136/2004 und<br />

Anlage 4 Nr. 7 <strong>de</strong>r Lebensmitteleinfuhr-Verordnung dient.<br />

Er ist als eigenständiges Dokument im nationalen Rückstandskontrollplan nie<strong>de</strong>rgelegt (siehe<br />

dort) und wird jährlich nach Beratungen in <strong>de</strong>r LAV-EAD bzw. auf <strong>de</strong>r Jahresarbeitstagung zum<br />

Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) fortgeschrieben.<br />

Dieser Plan berücksichtigt neben <strong>de</strong>n amtlichen Kontrollen auf Rückstän<strong>de</strong> und<br />

Umweltkontaminanten nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG sowie <strong>de</strong>s nationalen<br />

Rückstandskontrollplanes auch die Kontrollen <strong>de</strong>r Erzeugnisse betreffend die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

übrigen lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen wie z.B. <strong>de</strong>r Mikrobiologie,<br />

Gentechnik o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bestrahlung.<br />

- Amtliche Einfuhrkontrollen von für <strong>de</strong>n persönlichen Verbrauch bestimmte Mengen von<br />

Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß VO (EG) Nr. 206/2009:<br />

Die Kontrollen an <strong>de</strong>n Eingangsstellen, <strong>de</strong>n Häfen, Flughäfen und Landgrenzen sowie bei <strong>de</strong>n<br />

Postdienstleistern hinsichtlich <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Bestimmungen für die Einfuhr von<br />

Erzeugnissen im Reiseverkehr und für die Einfuhr von Kleinsendungen zum persönlichen<br />

Verbrauch obliegen <strong>de</strong>n Grenzkontrollstellen bzw. <strong>de</strong>n zuständigen lokalen Veterinärämtern an<br />

Eingangsstellen, an <strong>de</strong>nen keine Grenzkontrollstelle eingerichtet wor<strong>de</strong>n ist. Die<br />

risikoorientierten Kontrollen wer<strong>de</strong>n in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n lokalen Zollämtern<br />

durchgeführt. Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Kontrollen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m <strong>BVL</strong> von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn bzw. <strong>de</strong>m<br />

BMF/<strong>de</strong>r BFD Südost zur Weitergabe an die EU gemel<strong>de</strong>t.<br />

- Einfuhrkontrollen von leben<strong>de</strong>n Tieren:<br />

Die Einfuhruntersuchung von leben<strong>de</strong>n Tieren aus Drittlän<strong>de</strong>rn dient <strong>de</strong>m Schutz vor <strong>de</strong>r<br />

Einschleppung von Tierseuchen in die EU ebenso wie <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

tierschutzrechtlichen Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re beim Transport <strong>de</strong>r Tiere. Aus diesem<br />

Grun<strong>de</strong> sind Sendungen leben<strong>de</strong>r Tiere an <strong>de</strong>r Grenzkontrollstelle einer Dokumentenprüfung,<br />

Nämlichkeitskontrolle und körperlichen Untersuchung zu unterziehen.<br />

Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Hun<strong>de</strong>n, Katzen und Frettchen zu an<strong>de</strong>ren<br />

als zu Han<strong>de</strong>lszwecken gemäß <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 998/2003. Deren Einfuhr ist nicht an<br />

zugelassene Grenzkontrollstellen gebun<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn kann über alle zollrechtlich benannten<br />

Grenzübergangsstellen erfolgen.<br />

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