Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Als Genehmigungsstelle für <strong>de</strong>n grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Waren- und Dienstleistungsverkehr mit<br />
Erzeugnissen <strong>de</strong>r Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt die BLE Einfuhr- und<br />
Ausfuhrlizenzen sowie -genehmigungen gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr.<br />
376/2008 sowie ergänzend <strong>de</strong>n Vorschriften zur Marktorganisation für Wein, Reis und Zucker.<br />
Für Obst und Gemüse führt sie spezielle Konformitätskontrollen durch.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Ernährungssicherung verwaltet sie Vorräte an Nahrungsmitteln als zivile<br />
Notfallreserve. Sie überwacht die Seefischerei außerhalb <strong>de</strong>r Küstengewässer und die<br />
Einhaltung <strong>de</strong>r von ihr verwalteten Fischfangquoten und sie beree<strong>de</strong>rt die Fischereischutzboote<br />
und Fischereiforschungsschiffe <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es. Darüber hinaus kontrolliert sie die Verwendung<br />
nachwachsen<strong>de</strong>r Rohstoffe, die auf Stilllegungsflächen angebaut wer<strong>de</strong>n sowie die Verwendung<br />
von Energiepflanzen, die auf nicht stillgelegten Flächen angebaut wer<strong>de</strong>n. Die BLE ist laut Öko-<br />
Landbaugesetz (ÖLG) im Rahmen <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische<br />
Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur<br />
Aufhebung <strong>de</strong>r Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-Basisverordnung) neben an<strong>de</strong>ren<br />
Aufgaben in diesem Bereich auch zuständig für die Zulassung und <strong>de</strong>n Entzug <strong>de</strong>r Zulassung<br />
von privaten Kontrollstellen im ökologischen Landbau.<br />
Bei <strong>de</strong>r BLE angesie<strong>de</strong>lt sind auch die <strong>de</strong>utsche Vernetzungsstelle im Rahmen <strong>de</strong>s Lea<strong>de</strong>r+ -<br />
Programms und das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt. Als zeitlich<br />
befristete Son<strong>de</strong>raufgaben, die von BMELV übertragen wer<strong>de</strong>n, sind zu nennen die<br />
Durchführung und Koordination <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esprogramms Ökologischer Landbau, die För<strong>de</strong>rung<br />
und Begleitung von Forschungsprojekten im Bereich landwirtschaftliche Erzeugung und<br />
Verarbeitung sowie die Betreuung <strong>de</strong>s „Nationalen Aktionsplans Ernährung und Bewegung“.<br />
Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>r Aufgabenbereiche sowie ein Organigramm <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esanstalt<br />
sind im Internet unter www.ble.<strong>de</strong> abrufbar.<br />
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)<br />
Das Friedrich-Loeffler-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), ist eine<br />
selbstständige <strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong> im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BMELV. Das FLI unterstützt und<br />
berät das BMELV auf <strong>de</strong>m gesamten Gebiet <strong>de</strong>r Tiergesundheit. Hierfür erfüllt das FLI spezielle<br />
Aufgaben im Bereich <strong>de</strong>r Tierseuchen hauptsächlich landwirtschaftlicher Nutztiere. Diese<br />
Aufgaben sind im Tierseuchengesetz festgelegt und umfassen (1) die Forschung auf <strong>de</strong>n<br />
Gebieten <strong>de</strong>r Tierseuchen einschließlich Zoonosen, <strong>de</strong>r Tierernährung, <strong>de</strong>r Tierhaltung, <strong>de</strong>s<br />
Tierschutzes sowie <strong>de</strong>r Nutztiergenetik, (2) die Untersuchung von Tieren o<strong>de</strong>r Erzeugnissen von<br />
Tieren, die zur Einfuhr o<strong>de</strong>r Ausfuhr bestimmt sind sowie (3) die epi<strong>de</strong>miologischen<br />
Untersuchungen im Falle von Tierseuchenausbrüchen (im § 4 Tierseuchengesetz festgelegt).<br />
Das FLI ist zu<strong>de</strong>m als nationales Referenzlabor für anzeigepflichtige Tierseuchen sowie einer<br />
Reihe von mel<strong>de</strong>pflichtigen und sonstigen Tierkrankheiten (z.B. Krebskrankheiten) tätig und<br />
nimmt auf <strong>Bund</strong>esebene Funktionen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Qualitätsmanagement bei <strong>de</strong>r<br />
Labordiagnose anzeigepflichtiger Tierseuchen wahr (§ 4 Tierseuchengesetz). Derzeit sind am<br />
FLI über 60 nationale Referenzlaboratorien, fünf OIE Referenzlaboratorien sowie ein WHO-<br />
Collaborating Centre (für Tollwut) angesie<strong>de</strong>lt. Alle Referenzlaboratorien haben neben ihren<br />
amtlichen und hoheitlichen Aufgaben auch anwendungsorientierte Forschungsaufgaben.<br />
Das FLI befasst sich auch mit <strong>de</strong>m Auftreten von einheimischen und neu eingeschleppten<br />
Tierseuchen. Hierzu wird am Institut für Epi<strong>de</strong>miologie das nationale<br />
Tierseuchennachrichtensystem (TSN) als amtliches Mel<strong>de</strong>system für anzeigepflichtige<br />
Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige Tierkrankheiten betrieben. Das FLI ist auch am EU-Projekt<br />
Tra<strong>de</strong> Control and Expert System (TRACES) beteiligt, mit <strong>de</strong>m Transporte von Tieren und<br />
Produkten tierischer Herkunft innerhalb <strong>de</strong>r EU und aus Drittlän<strong>de</strong>rn dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Das FLI erstellt auf <strong>de</strong>r Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Epi<strong>de</strong>miologie und durch<br />
Entwicklung mathematischer Mo<strong>de</strong>lle (z.B. zur Ausbreitung von Infektionskrankheiten auf<br />
Kontaktnetzwerken) auch Risikobewertungen zu Tierseuchen (amtliche Begründung zum<br />
Gesetz zur Neuorganisation <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes vom 06. August 2002).<br />
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