Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...
Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...
Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Weitere <strong>Info</strong>rmationen Konzernabschluss Weitere Angaben zu den Organen Wesentliche Beteiligungen Glossar<br />
Anhang<br />
(1) Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Der Konzernabschluss der E.<strong>ON</strong> AG (E.<strong>ON</strong> oder Gesellschaft),<br />
Düsseldorf, wird nach den in den USA allgemein geltenden<br />
United States Generally Accepted Accounting Principles (US-<br />
GAAP) aufgestellt.<br />
E.<strong>ON</strong> nimmt die Befreiungsmöglichkeit nach § 292 a HGB in<br />
Anspruch, wonach ein Unternehmen von der Pflicht zur Aufstellung<br />
eines Konzernabschlusses gemäß HGB befreit ist,<br />
wenn der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit international<br />
anerkannten Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzen auf-<br />
(2) Zusammenfassung der wesentlichen Gr<strong>und</strong>sätze<br />
der Rechnungslegung <strong>und</strong> der wesentlichen<br />
Unterschiede zwischen US-GAAP <strong>und</strong> deutschen<br />
Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />
a) Zusammenfassung der wesentlichen Gr<strong>und</strong>sätze<br />
der Rechnungslegung<br />
Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Zum Konzernabschluss gehören die Abschlüsse der E.<strong>ON</strong> AG<br />
<strong>und</strong> der konsolidierten verb<strong>und</strong>enen Unternehmen. Die Einbeziehung<br />
von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen<br />
<strong>und</strong> übrigen Beteiligungen in den Konzernabschluss<br />
erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />
• Tochterunternehmen sind verb<strong>und</strong>ene Unternehmen,<br />
bei denen aufgr<strong>und</strong> der unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Mehrheit der Stimmrechte eine Beherrschungsmöglichkeit<br />
besteht; diese werden voll konsolidiert. Zudem sind<br />
gemäß Financial Accounting Standards Board (FASB)<br />
Interpretation (FIN) 46 „Consolidation of Variable Interest<br />
Entities – an Interpretation of ARB No. 51“ die Unternehmen<br />
zu konsolidieren, an denen E.<strong>ON</strong> AG unabhängig<br />
von der Mehrheit der Stimmrechte im Hinblick<br />
auf die wirtschaftlichen Interessen die Position des<br />
Meistbegünstigten inne hat.<br />
• Verb<strong>und</strong>ene Unternehmen, für die E.<strong>ON</strong> trotz Mehrheit<br />
der Stimmrechte aufgr<strong>und</strong> von Beschränkungen in Bezug<br />
auf das Vermögen oder die Geschäftsführung keine<br />
Beherrschungsmöglichkeit besitzt, werden gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nach der Equity-Methode bewertet. Unternehmen, bei<br />
denen E.<strong>ON</strong> einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts-<br />
<strong>und</strong> Finanzpolitik ausüben kann (assoziierte Unternehmen),<br />
werden ebenfalls nach der Equity-Methode<br />
bewertet. Dies sind im Wesentlichen Unternehmen, an<br />
denen E.<strong>ON</strong> zwischen 20 <strong>und</strong> 50 Prozent der Stimmrechte<br />
zustehen.<br />
• Alle übrigen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten<br />
oder, im Falle ihrer Marktgängigkeit, zum Zeitwert<br />
bewertet.<br />
gestellt wird <strong>und</strong> in Einklang mit der vierten <strong>und</strong> siebenten<br />
EG-Bilanzrichtlinie steht. Zur Auslegung dieser Bilanzrichtlinien<br />
bezieht sich E.<strong>ON</strong> auf den Deutschen Rechnungslegungsstandard<br />
(DRS) Nr. 1 <strong>und</strong> den DRS Nr. 1a „Befreiender<br />
Konzernabschluss nach § 292 a HGB“.<br />
Eine Erläuterung der wesentlichen Unterschiede zwischen<br />
US-GAAP <strong>und</strong> deutschen Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />
wird in Textziffer 2 b) gegeben.<br />
Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes der E.<strong>ON</strong> AG<br />
wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf,<br />
HRB 22 315, hinterlegt.<br />
Zwischenergebnisse, Umsätze, Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge<br />
sowie Forderungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten innerhalb des Konsolidierungskreises<br />
werden im Rahmen der Konsolidierung<br />
eliminiert. Bei Unternehmen, die nach der Equity-Methode<br />
bewertet werden, erfolgt eine Zwischenergebniseliminierung<br />
im Rahmen der Konsolidierung, soweit die zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />
Sachverhalte bekannt <strong>und</strong> wesentlich sind.<br />
Unternehmenszusammenschlüsse<br />
Nach SFAS 141 „Business Combinations“ (SFAS 141) sind<br />
sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode<br />
(Purchase Method) zu bilanzieren, d. h. die<br />
erworbenen Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden sind zum<br />
Marktwert (Fair Value) anzusetzen. Ein nach anteiliger Aufdeckung<br />
stiller Reserven <strong>und</strong> Lasten verbleibender positiver<br />
Unterschiedsbetrag wird in der Bilanz als Firmenwert (Goodwill)<br />
aktiviert. Ist der Zeitwert des übernommenen Reinvermögens<br />
höher als die Anschaffungskosten, ergibt sich ein<br />
passiver Unterschiedsbetrag nur insoweit, als nach Abstockung<br />
der Wertansätze bestimmter Vermögenswerte ein solcher<br />
verbleibt. Dieser wird als gesonderter Ertrag erfasst. Firmenwerte<br />
von Gesellschaften, bei denen die Equity-Methode<br />
angewendet wird, werden nach den gleichen Gr<strong>und</strong>sätzen,<br />
wie sie für voll konsolidierte Tochterunternehmen gelten,<br />
ermittelt.<br />
123