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Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...

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Weitere <strong>Info</strong>rmationen Konzernabschluss Weitere Angaben zu den Organen Wesentliche Beteiligungen Glossar<br />

Anhang<br />

(1) Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Der Konzernabschluss der E.<strong>ON</strong> AG (E.<strong>ON</strong> oder Gesellschaft),<br />

Düsseldorf, wird nach den in den USA allgemein geltenden<br />

United States Generally Accepted Accounting Principles (US-<br />

GAAP) aufgestellt.<br />

E.<strong>ON</strong> nimmt die Befreiungsmöglichkeit nach § 292 a HGB in<br />

Anspruch, wonach ein Unternehmen von der Pflicht zur Aufstellung<br />

eines Konzernabschlusses gemäß HGB befreit ist,<br />

wenn der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit international<br />

anerkannten Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzen auf-<br />

(2) Zusammenfassung der wesentlichen Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Rechnungslegung <strong>und</strong> der wesentlichen<br />

Unterschiede zwischen US-GAAP <strong>und</strong> deutschen<br />

Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

a) Zusammenfassung der wesentlichen Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Rechnungslegung<br />

Konsolidierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Zum Konzernabschluss gehören die Abschlüsse der E.<strong>ON</strong> AG<br />

<strong>und</strong> der konsolidierten verb<strong>und</strong>enen Unternehmen. Die Einbeziehung<br />

von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen<br />

<strong>und</strong> übrigen Beteiligungen in den Konzernabschluss<br />

erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />

• Tochterunternehmen sind verb<strong>und</strong>ene Unternehmen,<br />

bei denen aufgr<strong>und</strong> der unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Mehrheit der Stimmrechte eine Beherrschungsmöglichkeit<br />

besteht; diese werden voll konsolidiert. Zudem sind<br />

gemäß Financial Accounting Standards Board (FASB)<br />

Interpretation (FIN) 46 „Consolidation of Variable Interest<br />

Entities – an Interpretation of ARB No. 51“ die Unternehmen<br />

zu konsolidieren, an denen E.<strong>ON</strong> AG unabhängig<br />

von der Mehrheit der Stimmrechte im Hinblick<br />

auf die wirtschaftlichen Interessen die Position des<br />

Meistbegünstigten inne hat.<br />

• Verb<strong>und</strong>ene Unternehmen, für die E.<strong>ON</strong> trotz Mehrheit<br />

der Stimmrechte aufgr<strong>und</strong> von Beschränkungen in Bezug<br />

auf das Vermögen oder die Geschäftsführung keine<br />

Beherrschungsmöglichkeit besitzt, werden gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nach der Equity-Methode bewertet. Unternehmen, bei<br />

denen E.<strong>ON</strong> einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts-<br />

<strong>und</strong> Finanzpolitik ausüben kann (assoziierte Unternehmen),<br />

werden ebenfalls nach der Equity-Methode<br />

bewertet. Dies sind im Wesentlichen Unternehmen, an<br />

denen E.<strong>ON</strong> zwischen 20 <strong>und</strong> 50 Prozent der Stimmrechte<br />

zustehen.<br />

• Alle übrigen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten<br />

oder, im Falle ihrer Marktgängigkeit, zum Zeitwert<br />

bewertet.<br />

gestellt wird <strong>und</strong> in Einklang mit der vierten <strong>und</strong> siebenten<br />

EG-Bilanzrichtlinie steht. Zur Auslegung dieser Bilanzrichtlinien<br />

bezieht sich E.<strong>ON</strong> auf den Deutschen Rechnungslegungsstandard<br />

(DRS) Nr. 1 <strong>und</strong> den DRS Nr. 1a „Befreiender<br />

Konzernabschluss nach § 292 a HGB“.<br />

Eine Erläuterung der wesentlichen Unterschiede zwischen<br />

US-GAAP <strong>und</strong> deutschen Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

wird in Textziffer 2 b) gegeben.<br />

Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes der E.<strong>ON</strong> AG<br />

wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf,<br />

HRB 22 315, hinterlegt.<br />

Zwischenergebnisse, Umsätze, Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge<br />

sowie Forderungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten innerhalb des Konsolidierungskreises<br />

werden im Rahmen der Konsolidierung<br />

eliminiert. Bei Unternehmen, die nach der Equity-Methode<br />

bewertet werden, erfolgt eine Zwischenergebniseliminierung<br />

im Rahmen der Konsolidierung, soweit die zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Sachverhalte bekannt <strong>und</strong> wesentlich sind.<br />

Unternehmenszusammenschlüsse<br />

Nach SFAS 141 „Business Combinations“ (SFAS 141) sind<br />

sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode<br />

(Purchase Method) zu bilanzieren, d. h. die<br />

erworbenen Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden sind zum<br />

Marktwert (Fair Value) anzusetzen. Ein nach anteiliger Aufdeckung<br />

stiller Reserven <strong>und</strong> Lasten verbleibender positiver<br />

Unterschiedsbetrag wird in der Bilanz als Firmenwert (Goodwill)<br />

aktiviert. Ist der Zeitwert des übernommenen Reinvermögens<br />

höher als die Anschaffungskosten, ergibt sich ein<br />

passiver Unterschiedsbetrag nur insoweit, als nach Abstockung<br />

der Wertansätze bestimmter Vermögenswerte ein solcher<br />

verbleibt. Dieser wird als gesonderter Ertrag erfasst. Firmenwerte<br />

von Gesellschaften, bei denen die Equity-Methode<br />

angewendet wird, werden nach den gleichen Gr<strong>und</strong>sätzen,<br />

wie sie für voll konsolidierte Tochterunternehmen gelten,<br />

ermittelt.<br />

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