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Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...

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Weitere <strong>Info</strong>rmationen Konzernabschluss Weitere Angaben zu den Organen Wesentliche Beteiligungen Glossar<br />

Corporate Governance<br />

Gemeinsamer Bericht von Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat<br />

der E.<strong>ON</strong> AG zur Corporate Governance<br />

E.<strong>ON</strong> versteht Corporate Governance als zentrale Herausforderung<br />

an eine verantwortungsvolle <strong>und</strong> wertorientierte<br />

Unternehmensführung. Wir haben die Schaffung einheitlicher<br />

Corporate-Governance-Standards befürwortet <strong>und</strong> deren<br />

Verabschiedung durch die „Regierungskommission Deutscher<br />

Corporate Governance Kodex“ begrüßt.<br />

Entwicklung der Corporate Governance<br />

Am 19. Dezember 2002 gaben Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat die<br />

erste Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, nach der<br />

E.<strong>ON</strong> bis auf zwei Ausnahmen den Empfehlungen des Kodex<br />

in der Fassung vom 7. November 2002 entsprach. Eine dieser<br />

Ausnahmen betraf die vom Kodex vorgesehene gesonderte<br />

Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für die Übernahme<br />

des Vorsitzes in einem Aufsichtsratsausschuss. Nach einer<br />

entsprechenden Änderung der Satzung der Gesellschaft durch<br />

die Hauptversammlung vom 30. April <strong>2003</strong> entspricht E.<strong>ON</strong><br />

nunmehr in diesem Punkt den Empfehlungen des Kodex.<br />

Die zweite Ausnahme betraf die Empfehlung, bei Abschluss<br />

einer Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Vorstands<br />

<strong>und</strong> des Aufsichtsrats (D&O-Versicherung) einen angemessenen<br />

Selbstbehalt zu vereinbaren. Die bei E.<strong>ON</strong> bestehende<br />

D&O-Versicherung sieht einen Selbstbehalt nicht vor, da wir<br />

nach wie vor der Auffassung sind, dass die Vereinbarung<br />

eines Selbstbehalts nicht zur Verbesserung des Verantwortungsbewusstseins<br />

geeignet ist. Dies haben wir in der aktualisierten<br />

Entsprechenserklärung, die Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat<br />

am 11. Dezember <strong>2003</strong> abgegeben haben, dargelegt <strong>und</strong><br />

begründet. Die vollständige Erklärung finden Sie auf Seite 206<br />

des Berichts; sie ist auch auf www.eon.com veröffentlicht.<br />

In dieser Erklärung haben wir auch dargelegt, dass wir der<br />

Empfehlung des Kodex in seiner Neufassung vom 21. Mai <strong>2003</strong>,<br />

die Vergütungen der Vorstands- <strong>und</strong> Aufsichtsratsmitglieder<br />

im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert anzugeben,<br />

nicht entsprechen. Wir sind der Auffassung, dass gute<br />

Gründe gegen eine individualisierte Angabe der Bezüge sprechen,<br />

insbesondere eine unerwünschte Tendenz zu einer<br />

Nivellierung von Vergütungsdifferenzen.<br />

Alle anderen Empfehlungen des Kodex wurden wie auch die<br />

meisten Anregungen befolgt. Daher wurden – soweit erforderlich<br />

– die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats <strong>und</strong> des<br />

Präsidialausschusses, die sich am Wortlaut des Kodex ausrichten,<br />

an die von der Regierungskommission am 21. Mai <strong>2003</strong><br />

vorgenommenen Änderungen angepasst. Weiterhin hat der<br />

Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. Dezember <strong>2003</strong> die Struktur<br />

des Vergütungssystems für den Vorstand beraten <strong>und</strong><br />

überprüft; damit entsprach der Aufsichtsrat der Empfehlung<br />

nach Ziffer 4.2.2 des Kodex.<br />

In seiner Sitzung am 11. Dezember <strong>2003</strong> hat sich der Aufsichtsrat<br />

mit der Effizienz seiner Tätigkeit befasst <strong>und</strong> damit der<br />

Empfehlung nach Ziffer 5.6 des Kodex entsprochen. Zur Vorbereitung<br />

dieser Sitzung wurden Fragebögen an sämtliche<br />

Aufsichtsratsmitglieder übersandt, in denen diese ihre Einschätzung<br />

zu den verschiedenen Aspekten der Aufsichtsratstätigkeit<br />

äußern <strong>und</strong> Vorschläge zur weiteren Verbesserung<br />

der Effizienz unterbreiten konnten.<br />

Amerikanische Kapitalmarktregeln<br />

Durch unsere Notierung an der New York Stock Exchange<br />

(NYSE) unterliegt die Gesellschaft den amerikanischen Kapitalmarktgesetzen<br />

<strong>und</strong> den Regeln der amerikanischen Börsenaufsicht<br />

Securities and Exchange Commission (SEC).<br />

Im Juli 2002 wurde vom amerikanischen Gesetzgeber als<br />

Reaktion auf die Bilanzmanipulationen der jüngeren Zeit der<br />

Sarbanes Oxley Act verabschiedet. Er stellt einen wichtigen<br />

Beitrag zur Stärkung der Corporate Governance <strong>und</strong> zur<br />

Rückgewinnung des Vertrauens in die Kapitalmärkte dar.<br />

Wir befürworten die damit verb<strong>und</strong>enen Ziele <strong>und</strong> Prinzipien<br />

<strong>und</strong> erfüllen die an uns gerichteten Anforderungen.<br />

Gr<strong>und</strong>züge des Vergütungssystems<br />

Vergütung des Vorstands<br />

Die Mitglieder des Vorstands erhalten derzeit Bezüge, die<br />

sich zusammensetzen aus<br />

• einer festen jährlichen Gr<strong>und</strong>vergütung,<br />

• einer jährlichen Tantieme, deren Höhe sich danach<br />

bemisst, inwieweit bestimmte unternehmenserfolgsspezifische<br />

<strong>und</strong> persönliche Ziele erreicht wurden, <strong>und</strong><br />

• virtuellen Aktienoptionen.<br />

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