Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...
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Weitere <strong>Info</strong>rmationen Konzernabschluss Weitere Angaben zu den Organen Wesentliche Beteiligungen Glossar<br />
Corporate Governance<br />
Gemeinsamer Bericht von Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat<br />
der E.<strong>ON</strong> AG zur Corporate Governance<br />
E.<strong>ON</strong> versteht Corporate Governance als zentrale Herausforderung<br />
an eine verantwortungsvolle <strong>und</strong> wertorientierte<br />
Unternehmensführung. Wir haben die Schaffung einheitlicher<br />
Corporate-Governance-Standards befürwortet <strong>und</strong> deren<br />
Verabschiedung durch die „Regierungskommission Deutscher<br />
Corporate Governance Kodex“ begrüßt.<br />
Entwicklung der Corporate Governance<br />
Am 19. Dezember 2002 gaben Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat die<br />
erste Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab, nach der<br />
E.<strong>ON</strong> bis auf zwei Ausnahmen den Empfehlungen des Kodex<br />
in der Fassung vom 7. November 2002 entsprach. Eine dieser<br />
Ausnahmen betraf die vom Kodex vorgesehene gesonderte<br />
Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für die Übernahme<br />
des Vorsitzes in einem Aufsichtsratsausschuss. Nach einer<br />
entsprechenden Änderung der Satzung der Gesellschaft durch<br />
die Hauptversammlung vom 30. April <strong>2003</strong> entspricht E.<strong>ON</strong><br />
nunmehr in diesem Punkt den Empfehlungen des Kodex.<br />
Die zweite Ausnahme betraf die Empfehlung, bei Abschluss<br />
einer Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Vorstands<br />
<strong>und</strong> des Aufsichtsrats (D&O-Versicherung) einen angemessenen<br />
Selbstbehalt zu vereinbaren. Die bei E.<strong>ON</strong> bestehende<br />
D&O-Versicherung sieht einen Selbstbehalt nicht vor, da wir<br />
nach wie vor der Auffassung sind, dass die Vereinbarung<br />
eines Selbstbehalts nicht zur Verbesserung des Verantwortungsbewusstseins<br />
geeignet ist. Dies haben wir in der aktualisierten<br />
Entsprechenserklärung, die Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat<br />
am 11. Dezember <strong>2003</strong> abgegeben haben, dargelegt <strong>und</strong><br />
begründet. Die vollständige Erklärung finden Sie auf Seite 206<br />
des Berichts; sie ist auch auf www.eon.com veröffentlicht.<br />
In dieser Erklärung haben wir auch dargelegt, dass wir der<br />
Empfehlung des Kodex in seiner Neufassung vom 21. Mai <strong>2003</strong>,<br />
die Vergütungen der Vorstands- <strong>und</strong> Aufsichtsratsmitglieder<br />
im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert anzugeben,<br />
nicht entsprechen. Wir sind der Auffassung, dass gute<br />
Gründe gegen eine individualisierte Angabe der Bezüge sprechen,<br />
insbesondere eine unerwünschte Tendenz zu einer<br />
Nivellierung von Vergütungsdifferenzen.<br />
Alle anderen Empfehlungen des Kodex wurden wie auch die<br />
meisten Anregungen befolgt. Daher wurden – soweit erforderlich<br />
– die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats <strong>und</strong> des<br />
Präsidialausschusses, die sich am Wortlaut des Kodex ausrichten,<br />
an die von der Regierungskommission am 21. Mai <strong>2003</strong><br />
vorgenommenen Änderungen angepasst. Weiterhin hat der<br />
Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. Dezember <strong>2003</strong> die Struktur<br />
des Vergütungssystems für den Vorstand beraten <strong>und</strong><br />
überprüft; damit entsprach der Aufsichtsrat der Empfehlung<br />
nach Ziffer 4.2.2 des Kodex.<br />
In seiner Sitzung am 11. Dezember <strong>2003</strong> hat sich der Aufsichtsrat<br />
mit der Effizienz seiner Tätigkeit befasst <strong>und</strong> damit der<br />
Empfehlung nach Ziffer 5.6 des Kodex entsprochen. Zur Vorbereitung<br />
dieser Sitzung wurden Fragebögen an sämtliche<br />
Aufsichtsratsmitglieder übersandt, in denen diese ihre Einschätzung<br />
zu den verschiedenen Aspekten der Aufsichtsratstätigkeit<br />
äußern <strong>und</strong> Vorschläge zur weiteren Verbesserung<br />
der Effizienz unterbreiten konnten.<br />
Amerikanische Kapitalmarktregeln<br />
Durch unsere Notierung an der New York Stock Exchange<br />
(NYSE) unterliegt die Gesellschaft den amerikanischen Kapitalmarktgesetzen<br />
<strong>und</strong> den Regeln der amerikanischen Börsenaufsicht<br />
Securities and Exchange Commission (SEC).<br />
Im Juli 2002 wurde vom amerikanischen Gesetzgeber als<br />
Reaktion auf die Bilanzmanipulationen der jüngeren Zeit der<br />
Sarbanes Oxley Act verabschiedet. Er stellt einen wichtigen<br />
Beitrag zur Stärkung der Corporate Governance <strong>und</strong> zur<br />
Rückgewinnung des Vertrauens in die Kapitalmärkte dar.<br />
Wir befürworten die damit verb<strong>und</strong>enen Ziele <strong>und</strong> Prinzipien<br />
<strong>und</strong> erfüllen die an uns gerichteten Anforderungen.<br />
Gr<strong>und</strong>züge des Vergütungssystems<br />
Vergütung des Vorstands<br />
Die Mitglieder des Vorstands erhalten derzeit Bezüge, die<br />
sich zusammensetzen aus<br />
• einer festen jährlichen Gr<strong>und</strong>vergütung,<br />
• einer jährlichen Tantieme, deren Höhe sich danach<br />
bemisst, inwieweit bestimmte unternehmenserfolgsspezifische<br />
<strong>und</strong> persönliche Ziele erreicht wurden, <strong>und</strong><br />
• virtuellen Aktienoptionen.<br />
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