Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...
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Weitere <strong>Info</strong>rmationen Konzernabschluss Weitere Angaben zu den Organen Wesentliche Beteiligungen Glossar<br />
aktualisiert. Den sonstigen Rückstellungen für die Stilllegung<br />
oder den Rückbau von Sachanlagen liegen Schätzungen<br />
der Erfüllungsbeträge für die jeweiligen Verpflichtungen<br />
zugr<strong>und</strong>e.<br />
Schätzungsänderungen ergeben sich gemäß SFAS 143 insbesondere<br />
bei Abweichungen von der ursprünglich geschätzten<br />
Kostenentwicklung oder bei Änderungen bezüglich des<br />
Zahlungszeitpunktes oder des Verpflichtungsumfangs. Sowohl<br />
bei negativen als auch bei positiven Schätzungsänderungen<br />
(d. h. die Zahlungsverpflichtung ist kleiner oder größer als<br />
die aufgezinste Vorjahres-Zahlungsverpflichtung abzüglich<br />
zwischenzeitlicher Verbräuche) ist die Verpflichtung anzupassen.<br />
Dies erfolgt in der Regel erfolgsneutral durch eine<br />
Gegenbuchung im Anlagevermögen. Die Rückstellungen für<br />
Zahlungsverpflichtungen sind jährlich mit dem gleichen<br />
Zinssatz aufzuzinsen, der bei der Ermittlung des Fair Value<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt wurde. Der Zinssatz bleibt für den Altbestand<br />
der Zahlungsverpflichtungen in den Folgejahren unverändert.<br />
Für neue Verpflichtungen <strong>und</strong> positive Schätzungsänderungen,<br />
die wie eine neue Verpflichtung behandelt werden,<br />
ist für die Folgebewertung derjenige Zinssatz maßgeblich,<br />
der im Zeitpunkt der Bildung oder Zuführung dieser Zahlungsverpflichtungsschicht<br />
gilt.<br />
Aus der Erstanwendung von SFAS 143 zum 1. Januar <strong>2003</strong><br />
erhöhten sich die Rückstellungen im Rahmen bestehender<br />
Verpflichtungen aus Stilllegung oder Rückbau von Sachanlagen<br />
um 1.370 Mio apple. Die Nettobuchwerte der langfristigen<br />
Aktiva wurden um 262 Mio apple durch die Aktivierung von Rückbaukosten<br />
erhöht. Darüber hinaus wurde eine Forderung<br />
an Schwedens Nationalen Fonds für Nuklearabfall in Höhe<br />
von 360 Mio apple angesetzt (vgl. Textziffer 24) sowie in Höhe<br />
von r<strong>und</strong> 14 Mio apple ein Vermögensgegenstand unter US-Regulierung<br />
eingebucht. In der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />
von E.<strong>ON</strong> ergibt sich insgesamt aus der Erstanwendung von<br />
SFAS 143 eine kumulierte Anpassung von 448 Mio apple nach<br />
latenten Steuern (734 Mio apple vor latenten Steuern). Die Aufzinsung<br />
im Rahmen der Fortführung der Rückstellung in Höhe<br />
von 486 Mio apple für <strong>2003</strong> ist im Finanzergebnis enthalten.<br />
Mit der Interpretation (FIN) 45 „Guarantor’s Accounting and<br />
Disclosure Requirements for Guarantees, Including Indirect<br />
Guarantees of Indebtedness of Others“ (FIN 45) wird der<br />
Garantiegeber verpflichtet, im Rahmen bestimmter Garantien<br />
eingegangene Verpflichtungen zum Fair Value zu bilanzieren.<br />
Darüber hinaus wird der Umfang der Berichterstattung über<br />
solche Garantien erweitert. Wesentliche von E.<strong>ON</strong> übernommene<br />
Garantien werden im Anhang in Textziffer 26 erläutert.<br />
Latente Steuern<br />
Nach SFAS 109 „Accounting for Income Taxes“ (SFAS 109)<br />
sind latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen<br />
den Wertansätzen der Steuerbilanz <strong>und</strong> der Konzernbilanz<br />
zu bilden (Temporary-Konzept). Aktive <strong>und</strong> passive latente<br />
Steuern werden für den voraussichtlichen Steueraufwand<br />
gebildet, der sich aufgr<strong>und</strong> abweichender Wertansätze von<br />
Vermögensgegenständen <strong>und</strong> Schulden im Konzernabschluss<br />
<strong>und</strong> in den Steuerbilanzen ergibt. SFAS 109 verlangt weiterhin<br />
die Bildung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge.<br />
Für aktive latente Steuern, deren Realisierung unwahrscheinlich<br />
ist, ist eine Wertberichtigung vorzunehmen.<br />
Zur Ermittlung der latenten Steuern sind die Steuersätze anzuwenden,<br />
die nach der derzeitigen Rechtslage zu dem Zeitpunkt<br />
gelten, in dem sich die vorübergehenden Differenzen<br />
wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen<br />
von Steuergesetzänderungen auf die aktiven <strong>und</strong> passiven<br />
latenten Steuern werden in der Periode des In-Kraft-<br />
Tretens des Gesetzes ergebniswirksam berücksichtigt. Die<br />
latenten Steuern für inländische Unternehmen wurden im<br />
Berichtsjahr gr<strong>und</strong>sätzlich mit einem Gesamtsteuersatz von<br />
39 Prozent (2002: 39 Prozent) ermittelt; dabei wurden neben<br />
der Körperschaftsteuer von 25 Prozent der Solidaritätszuschlag<br />
von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer <strong>und</strong> der<br />
durchschnittliche Gewerbesteuersatz im Konzern berücksichtigt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des im Jahr 2002 in Deutschland in Kraft<br />
getretenen Flutopfersolidaritätsgesetzes wurde im Vorjahr<br />
für temporäre Differenzen, die sich im Jahr <strong>2003</strong> umgekehrt<br />
haben, ein Steuersatz von 40 Prozent zugr<strong>und</strong>e gelegt. Für<br />
ausländische Gesellschaften wird der jeweilige nationale<br />
Steuersatz angewandt.<br />
Die wichtigsten temporären Differenzen sind in Textziffer 8<br />
angegeben.<br />
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