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Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...

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Weitere <strong>Info</strong>rmationen Konzernabschluss Weitere Angaben zu den Organen Wesentliche Beteiligungen Glossar<br />

aktualisiert. Den sonstigen Rückstellungen für die Stilllegung<br />

oder den Rückbau von Sachanlagen liegen Schätzungen<br />

der Erfüllungsbeträge für die jeweiligen Verpflichtungen<br />

zugr<strong>und</strong>e.<br />

Schätzungsänderungen ergeben sich gemäß SFAS 143 insbesondere<br />

bei Abweichungen von der ursprünglich geschätzten<br />

Kostenentwicklung oder bei Änderungen bezüglich des<br />

Zahlungszeitpunktes oder des Verpflichtungsumfangs. Sowohl<br />

bei negativen als auch bei positiven Schätzungsänderungen<br />

(d. h. die Zahlungsverpflichtung ist kleiner oder größer als<br />

die aufgezinste Vorjahres-Zahlungsverpflichtung abzüglich<br />

zwischenzeitlicher Verbräuche) ist die Verpflichtung anzupassen.<br />

Dies erfolgt in der Regel erfolgsneutral durch eine<br />

Gegenbuchung im Anlagevermögen. Die Rückstellungen für<br />

Zahlungsverpflichtungen sind jährlich mit dem gleichen<br />

Zinssatz aufzuzinsen, der bei der Ermittlung des Fair Value<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt wurde. Der Zinssatz bleibt für den Altbestand<br />

der Zahlungsverpflichtungen in den Folgejahren unverändert.<br />

Für neue Verpflichtungen <strong>und</strong> positive Schätzungsänderungen,<br />

die wie eine neue Verpflichtung behandelt werden,<br />

ist für die Folgebewertung derjenige Zinssatz maßgeblich,<br />

der im Zeitpunkt der Bildung oder Zuführung dieser Zahlungsverpflichtungsschicht<br />

gilt.<br />

Aus der Erstanwendung von SFAS 143 zum 1. Januar <strong>2003</strong><br />

erhöhten sich die Rückstellungen im Rahmen bestehender<br />

Verpflichtungen aus Stilllegung oder Rückbau von Sachanlagen<br />

um 1.370 Mio apple. Die Nettobuchwerte der langfristigen<br />

Aktiva wurden um 262 Mio apple durch die Aktivierung von Rückbaukosten<br />

erhöht. Darüber hinaus wurde eine Forderung<br />

an Schwedens Nationalen Fonds für Nuklearabfall in Höhe<br />

von 360 Mio apple angesetzt (vgl. Textziffer 24) sowie in Höhe<br />

von r<strong>und</strong> 14 Mio apple ein Vermögensgegenstand unter US-Regulierung<br />

eingebucht. In der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

von E.<strong>ON</strong> ergibt sich insgesamt aus der Erstanwendung von<br />

SFAS 143 eine kumulierte Anpassung von 448 Mio apple nach<br />

latenten Steuern (734 Mio apple vor latenten Steuern). Die Aufzinsung<br />

im Rahmen der Fortführung der Rückstellung in Höhe<br />

von 486 Mio apple für <strong>2003</strong> ist im Finanzergebnis enthalten.<br />

Mit der Interpretation (FIN) 45 „Guarantor’s Accounting and<br />

Disclosure Requirements for Guarantees, Including Indirect<br />

Guarantees of Indebtedness of Others“ (FIN 45) wird der<br />

Garantiegeber verpflichtet, im Rahmen bestimmter Garantien<br />

eingegangene Verpflichtungen zum Fair Value zu bilanzieren.<br />

Darüber hinaus wird der Umfang der Berichterstattung über<br />

solche Garantien erweitert. Wesentliche von E.<strong>ON</strong> übernommene<br />

Garantien werden im Anhang in Textziffer 26 erläutert.<br />

Latente Steuern<br />

Nach SFAS 109 „Accounting for Income Taxes“ (SFAS 109)<br />

sind latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen<br />

den Wertansätzen der Steuerbilanz <strong>und</strong> der Konzernbilanz<br />

zu bilden (Temporary-Konzept). Aktive <strong>und</strong> passive latente<br />

Steuern werden für den voraussichtlichen Steueraufwand<br />

gebildet, der sich aufgr<strong>und</strong> abweichender Wertansätze von<br />

Vermögensgegenständen <strong>und</strong> Schulden im Konzernabschluss<br />

<strong>und</strong> in den Steuerbilanzen ergibt. SFAS 109 verlangt weiterhin<br />

die Bildung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge.<br />

Für aktive latente Steuern, deren Realisierung unwahrscheinlich<br />

ist, ist eine Wertberichtigung vorzunehmen.<br />

Zur Ermittlung der latenten Steuern sind die Steuersätze anzuwenden,<br />

die nach der derzeitigen Rechtslage zu dem Zeitpunkt<br />

gelten, in dem sich die vorübergehenden Differenzen<br />

wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen<br />

von Steuergesetzänderungen auf die aktiven <strong>und</strong> passiven<br />

latenten Steuern werden in der Periode des In-Kraft-<br />

Tretens des Gesetzes ergebniswirksam berücksichtigt. Die<br />

latenten Steuern für inländische Unternehmen wurden im<br />

Berichtsjahr gr<strong>und</strong>sätzlich mit einem Gesamtsteuersatz von<br />

39 Prozent (2002: 39 Prozent) ermittelt; dabei wurden neben<br />

der Körperschaftsteuer von 25 Prozent der Solidaritätszuschlag<br />

von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer <strong>und</strong> der<br />

durchschnittliche Gewerbesteuersatz im Konzern berücksichtigt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des im Jahr 2002 in Deutschland in Kraft<br />

getretenen Flutopfersolidaritätsgesetzes wurde im Vorjahr<br />

für temporäre Differenzen, die sich im Jahr <strong>2003</strong> umgekehrt<br />

haben, ein Steuersatz von 40 Prozent zugr<strong>und</strong>e gelegt. Für<br />

ausländische Gesellschaften wird der jeweilige nationale<br />

Steuersatz angewandt.<br />

Die wichtigsten temporären Differenzen sind in Textziffer 8<br />

angegeben.<br />

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