29.06.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...

Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...

Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weitere <strong>Info</strong>rmationen Konzernabschluss Weitere Angaben zu den Organen Wesentliche Beteiligungen Glossar<br />

Segmentberichterstattung<br />

Die Segmentberichterstattung erfolgt entsprechend SFAS 131<br />

„Disclosures about Segments of an Enterprise and Related<br />

<strong>Info</strong>rmation” (SFAS 131). Hiernach werden die Unternehmenssegmente<br />

der Gesellschaft – dem so genannten Management<br />

Approach folgend – nach der internen Berichtsstruktur abgegrenzt<br />

sowie die intern angewandte Ergebnisgröße als<br />

Performancemaßstab herangezogen.<br />

Verwendung von Schätzungen<br />

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen<br />

<strong>und</strong> Annahmen, welche die angegebenen Beträge für<br />

Vermögensgegenstände, Schulden <strong>und</strong> finanzielle Verpflichtungen<br />

zum Bilanzstichtag sowie die Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen<br />

des Berichtsjahres beeinflussen können. Die tatsächlichen<br />

Werte können von diesen Schätzungen abweichen.<br />

Umgliederungen<br />

Einzelne Vorjahresdaten sind an die aktuelle Darstellung<br />

angepasst worden.<br />

Neue Veröffentlichungen zur Rechnungslegung<br />

FIN 46, veröffentlicht im Januar <strong>2003</strong>, regelt Konsolidierungsbzw.<br />

Anhangangabepflichten über Zweckgesellschaften – so<br />

genannte Variable Interest Entities –, wenn wesentliche wirtschaftliche<br />

Einflussmöglichkeiten vorliegen. Die Pflicht zur<br />

Konsolidierung solcher Unternehmen besteht nunmehr nicht<br />

nur, wenn die Möglichkeit der Kontrolle des Unternehmens<br />

durch die Stimmrechtsmehrheit besteht, sondern auch wenn<br />

eine Meistbegünstigung (Primary Beneficiary) aus einer Zweckgesellschaft<br />

gegeben ist. Die Verpflichtung zur Offenlegung<br />

bestimmter <strong>Info</strong>rmationen liegt bereits bei vorhandenem,<br />

wesentlichem wirtschaftlichen Interesse (Variable Interest) an<br />

einer Zweckgesellschaft ohne Meistbegünstigung vor. FIN 46<br />

ist sofort auf solche Gesellschaften anzuwenden, die nach<br />

dem 31. Januar <strong>2003</strong> gegründet wurden. Für diejenigen, die vor<br />

dem 1. Februar <strong>2003</strong> gegründet worden sind, ist FIN 46 spätestens<br />

in der nach dem 15. Dezember <strong>2003</strong> endenden Berichtsperiode<br />

anzuwenden. E.<strong>ON</strong> hat die identifizierten Zweckgesellschaften<br />

mit Wirkung zum 1. Juli <strong>2003</strong> einbezogen. Entstehende<br />

Effekte aus der Erstanwendung von FIN 46 sind in der<br />

Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung als kumulativer Effekt aus der<br />

Erstanwendung neuer US-GAAP-Vorschriften auszuweisen <strong>und</strong><br />

belaufen sich zum 1. Juli <strong>2003</strong> auf –50 Mio apple.<br />

Im Dezember <strong>2003</strong> wurde eine Überarbeitung der Interpretation<br />

als „FIN 46 revised“ veröffentlicht. Die überarbeitete<br />

Version wird von E.<strong>ON</strong> ab dem ersten Quartal 2004 angewendet.<br />

Die Gesellschaft erwartet hieraus keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage.<br />

Weitere <strong>Info</strong>rmationen zur Anwendung von FIN 46 enthält<br />

Textziffer 3.<br />

b) Wesentliche Unterschiede zwischen US-GAAP<br />

<strong>und</strong> deutschen Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

Unternehmenszusammenschlüsse<br />

Nach US-GAAP ist der Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung<br />

in das Handelsregister maßgebend; das Vermögen<br />

<strong>und</strong> die Schulden sind gemäß der Erwerbsmethode (Purchase<br />

Method) zu Zeitwerten anzusetzen. Nach deutschem<br />

Bilanzrecht sind Verschmelzungen auf den Stichtag der Verschmelzung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Nach US-GAAP ist ein Firmenwert aus Unternehmenserwerb<br />

nicht mehr planmäßig über seine voraussichtliche Nutzungsdauer<br />

abzuschreiben, sondern mindestens einmal jährlich<br />

einer Werthaltigkeitsprüfung zu unterziehen. Nach HGB ist<br />

dagegen eine Aktivierung mit anschließender planmäßiger<br />

Abschreibung oder eine erfolgsneutrale Verrechnung mit<br />

den Rücklagen möglich.<br />

Aktivierung von Zinsen<br />

Nach US-GAAP ist die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen in<br />

den Herstellungskosten von Sachanlagen <strong>und</strong> Vorräten unter<br />

bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben, während nach<br />

deutschen Rechnungslegungsvorschriften die Einbeziehung<br />

von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten von Sachanlagen<br />

unter bestimmten Bedingungen zulässig, aber nicht<br />

geboten ist. Nach US-GAAP werden die während der Bauzeit<br />

von Sachanlagen angefallenen Fremdkapitalzinsen als Bestandteil<br />

der Anschaffungskosten aktiviert <strong>und</strong> über die<br />

erwartete Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögensgegenstandes<br />

abgeschrieben.<br />

Entsorgungskosten<br />

Nach US-GAAP ist für bestimmte geschätzte Kosten, die aus<br />

Rückbau- oder Entsorgungsverpflichtungen für Gegenstände<br />

des Sachanlagevermögens resultieren, die Bildung einer<br />

Rückstellung sowie eine entsprechende Erhöhung der Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten vorgesehen, die über<br />

die Restnutzungsdauer zu amortisieren ist. Nach den Vorschriften<br />

des HGB erhöhen solche Kosten die Anschaffungs<strong>und</strong><br />

Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte<br />

nicht.<br />

Beteiligungen <strong>und</strong> Wertpapiere<br />

Gemäß US-GAAP sind marktgängige sonstige Beteiligungen<br />

<strong>und</strong> Wertpapiere des Anlage- <strong>und</strong> Umlaufvermögens einer<br />

der folgenden drei Kategorien zuzuordnen: Wertpapiere, die<br />

bis zur Fälligkeit gehalten werden (Held-to-Maturity Securities),<br />

weiterveräußerbare Wertpapiere (Available-for-Sale<br />

Securities) <strong>und</strong> Wertpapiere, deren Verkauf beabsichtigt ist<br />

(Trading Securities). Die von E.<strong>ON</strong> gehaltenen sonstigen Beteiligungen<br />

<strong>und</strong> Wertpapiere sind weiterveräußerbare Wertpapiere<br />

<strong>und</strong> demnach mit dem Marktwert am Bilanzstichtag<br />

zu bewerten. Unrealisierte Gewinne <strong>und</strong> Verluste dieser<br />

weiterveräußerbaren Wertpapiere sind nach US-GAAP ergeb-<br />

131

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!