Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...
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Weitere <strong>Info</strong>rmationen Konzernabschluss Weitere Angaben zu den Organen Wesentliche Beteiligungen Glossar<br />
(34) Besondere Ereignisse nach Schluss des<br />
Geschäftsjahres<br />
Powergen hat am 16. Januar 2004 die Übernahme von Midlands<br />
Electricity plc, Worcester, Großbritannien, vollzogen<br />
<strong>und</strong> ist nun alleinige Eigentümerin des britischen <strong>Strom</strong>verteilers.<br />
Der Kaufpreis beträgt 1.710 Mio apple (1.177 Mio GBP),<br />
wovon 52 Mio apple an die Anteilseigner <strong>und</strong> 910 Mio apple an<br />
Anleihegläubiger gezahlt wurden. Darüber hinaus wurden<br />
Finanzschulden in Höhe von 748 Mio apple übernommen. Die<br />
Gesellschaft wurde zum 16. Januar 2004 erstkonsolidiert.<br />
E.<strong>ON</strong> hat am 20. Januar 2004 ihre 4,99-prozentige Beteiligung<br />
am spanischen Energieversorger Unión Fenosa S.A., Madrid,<br />
Spanien, für r<strong>und</strong> 217 Mio apple veräußert. Dies entspricht einem<br />
Erlös von 14,25 apple pro Aktie. E.<strong>ON</strong> erzielt aus dem Verkauf<br />
einen Buchgewinn von r<strong>und</strong> 26 Mio apple.<br />
Am 26. Januar 2004 übernahmen die beiden EWE-Hauptaktionäre<br />
Energieverband Elbe-Weser Beteiligungsholding GmbH<br />
<strong>und</strong> Weser-Ems Energiebeteiligungen GmbH die E.<strong>ON</strong> Energie-Beteiligung<br />
an EWE (27,4 Prozent) im Rahmen ihrer Vorerwerbsrechte.<br />
Der Aktienkauf- <strong>und</strong> Übertragungsvertrag vom<br />
8. Dezember <strong>2003</strong> ist damit wirksam vollzogen worden. E.<strong>ON</strong><br />
erzielt aus der Abgabe der EWE-Anteile einen Erlös von r<strong>und</strong><br />
520 Mio apple <strong>und</strong> einen Konzernbuchgewinn von r<strong>und</strong> 250 Mio apple.<br />
E.<strong>ON</strong> hat am 28. Januar 2004 von ihrer VNG-Beteiligung in<br />
Höhe von 42,1 Prozent einen Anteil von 32,1 Prozent an EWE<br />
veräußert. Die verbleibenden 10,0 Prozent wurden entsprechend<br />
den Auflagen in der Ministererlaubnis ostdeutschen<br />
Kommunen zum gleichen Preis angeboten <strong>und</strong> von diesen<br />
ebenfalls am 28. Januar 2004 erworben. Der Kaufpreis be-<br />
trägt r<strong>und</strong> 899 Mio apple. E.<strong>ON</strong> erzielte hieraus einen Buchgewinn<br />
von r<strong>und</strong> 60 Mio apple auf den ursprünglich von E.<strong>ON</strong> Energie<br />
gehaltenen 5,3-Prozent-Anteil an VNG. Der über Ruhrgas gehaltene<br />
Anteil von 36,8 Prozent wurde im Rahmen der Kaufpreisverteilung<br />
nach dem Ruhrgas-Erwerb zum aktuellen<br />
Zeitwert angesetzt, so dass hieraus kein Buchgewinn entstand.<br />
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 11. Februar 2004<br />
der Beschwerde der Teag Thüringer Energie AG, Erfurt, gegen<br />
die Untersagungsverfügung des B<strong>und</strong>eskartellamts vom<br />
16. Dezember 2002 wegen vermeintlich überhöhter Netznutzungsentgelte<br />
stattgegeben. Das Gericht hat erklärt, dass<br />
der Kalkulationsleitfaden der Verbändevereinbarung II plus<br />
(VVII plus) eine anerkannte betriebswirtschaftliche Methode<br />
darstellt. Das Oberlandesgericht hat ausdrücklich Rechtsbeschwerde<br />
des B<strong>und</strong>eskartellamts zum B<strong>und</strong>esgerichtshof<br />
zugelassen. In einer Reihe von zivilrechtlichen Verfahren<br />
gegen einzelne Regionalversorger des E.<strong>ON</strong>-Konzerns stehen<br />
Entscheidungen über die Angemessenheit von Netznutzungsentgelten<br />
noch aus.<br />
Düsseldorf, den 16. Februar 2004<br />
Der Vorstand<br />
Bernotat Bergmann Gaul<br />
Krüper Schipporeit Teyssen<br />
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