Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...
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Brief an die Aktionäre Bericht des Aufsichtsrates Wichtige Ereignisse on·top Lagebericht<br />
132 Anhang<br />
nisneutral direkt im Eigenkapital auszuweisen. Nach den Vorschriften<br />
des HGB gelten für sonstige Beteiligungen sowie<br />
für Wertpapiere des Anlage- <strong>und</strong> Umlaufvermögens die Anschaffungskosten<br />
als Wertobergrenze.<br />
Equity-Bewertung/passiver Unterschiedsbetrag<br />
Für die Zwecke der Überleitung auf US-GAAP sind die Jahresabschlüsse<br />
der wesentlichen nach der Equity-Methode bewerteten<br />
Unternehmen an die Bilanzierung <strong>und</strong> Bewertung<br />
nach US-GAAP anzupassen. Sofern die at equity bewerteten<br />
Unternehmen keine Jahresabschlüsse nach US-GAAP erstellen,<br />
wird die Umbewertung auf Basis von Schätzungen vorgenommen.<br />
Ein nach US-GAAP nach Abstockung der Wertansätze bestimmter<br />
Vermögensgegenstände verbleibender passiver<br />
Unterschiedsbetrag ist sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen.<br />
Ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung<br />
ist nach HGB aufzulösen, wenn im Zeitpunkt des Anteilserwerbs<br />
bzw. der erstmaligen Konsolidierung erwartete Aufwendungen<br />
bzw. Verluste tatsächlich eintreten oder am<br />
Abschlussstichtag feststeht, dass er einem realisierten Gewinn<br />
entspricht.<br />
Pensionsrückstellungen <strong>und</strong> ähnliche Verpflichtungen<br />
Durch die Veränderung der Rechnungsgr<strong>und</strong>lagen bei der<br />
Ermittlung der Pensionsrückstellungen überschreitet der<br />
Anwartschaftsbarwert ohne Berücksichtigung zukünftiger<br />
Gehaltssteigerungen (Accumulated Benefit Obligation) in<br />
einigen Konzernunternehmen die erfolgswirksam gebildete<br />
Pensionsrückstellung. Nach US-GAAP wird die Pensionsrückstellung<br />
in diesem Fall um einen zusätzlichen Rückstellungsbetrag<br />
(Additional Minimum Liability) erfolgsneutral durch<br />
Bildung eines immateriellen Vermögensgegenstandes erhöht.<br />
Dieser zusätzliche Rückstellungsbetrag darf nicht höher<br />
sein als die noch nicht verrechneten Mehrkosten aus Planänderungen;<br />
ein darüber hinausgehender Betrag wird bis<br />
zum Erreichen des zusätzlichen Rückstellungsbedarfs in<br />
Höhe des beschriebenen Anwartschaftsbarwertes mit dem<br />
Eigenkapital ergebnisneutral verrechnet. Nach den Vorschriften<br />
des HGB werden die Dotierung <strong>und</strong> Auflösung von Pensionsrückstellungen<br />
sofort ergebniswirksam in der Gewinn<strong>und</strong><br />
Verlustrechnung erfasst.<br />
Gemäß HGB ist für Verpflichtungen aus Altersteilzeitprogrammen<br />
bereits für Anwärter – entsprechend der voraussichtlichen<br />
Inanspruchnahme – eine Rückstellung zu bilden.<br />
Nach US-GAAP darf eine solche Rückstellung erst aufgr<strong>und</strong><br />
einer bindenden vertraglichen Zusage des einzelnen Mitarbeiters<br />
über die verbleibende Dienstzeit zugeführt werden.<br />
Garantien<br />
Bestimmte Garantien sind nach US-GAAP bei Begebung mit<br />
ihrem Marktwert zu passivieren, auch wenn eine Inanspruchnahme<br />
wenig wahrscheinlich ist. Nach HGB erfolgt eine<br />
Rückstellungsbildung in Höhe der voraussichtlichen Zahlungsverpflichtung<br />
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.<br />
Latente Steuern<br />
Nach US-GAAP sind für sämtliche temporären Differenzen<br />
zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz <strong>und</strong> Konzernbilanz<br />
latente Steuern zu bilden (Temporary-Konzept), was<br />
auch für quasi-permanente Differenzen gilt. Ferner sind nach<br />
US-GAAP latente Steuern auf Verlustvorträge zu erfassen. Für<br />
aktive latente Steuern, deren Realisierung unwahrscheinlich<br />
ist, ist eine Wertberichtigung vorzunehmen.<br />
Nach den Vorschriften des HGB sind für alle zeitlichen Differenzen<br />
zwischen den Wertansätzen der steuerlichen <strong>und</strong> der<br />
konsolidierten Erfolgsrechnung latente Steuern zu berechnen<br />
(Timing-Konzept). Für quasi-permanente Differenzen, die<br />
sich über einen sehr langen Zeitraum oder erst im Zuge der<br />
Veräußerung oder der Liquidation eines Unternehmens auflösen,<br />
dürfen latente Steuern nur berücksichtigt werden,<br />
wenn die Auflösung hinreichend wahrscheinlich ist.<br />
Für nach dem 31. Dezember 2002 beginnende Geschäftsjahre<br />
sind nach DRS 10 aktive latente Steuern auch auf steuerliche<br />
Verlustvorträge anzusetzen, wenn der Steuervorteil aus dem<br />
Verlustvortrag mit hinreichender Wahrscheinlichkeit realisiert<br />
werden kann. Ist eine Realisierung nicht länger wahrscheinlich,<br />
so ist eine Wertberichtigung vorzunehmen. Insoweit<br />
führt die Anwendung des DRS 10 zu einer Annäherung<br />
an US-GAAP.<br />
Einbeziehung von Zweckgesellschaften<br />
Im Unterschied zu HGB werden bestimmte Zweckgesellschaften<br />
(Variable Interest Entities) nach US-GAAP auch<br />
ohne Vorliegen eines Beteiligungsverhältnisses voll konsolidiert,<br />
wenn eine Meistbegünstigung aus solchen Gesellschaften<br />
besteht.<br />
Anteile Konzernfremder<br />
Nach US-GAAP sind im Gegensatz zum HGB die Anteile Konzernfremder<br />
nicht Bestandteil des Jahresergebnisses <strong>und</strong><br />
des Eigenkapitals.<br />
Weitere Abweichungen<br />
Die sonstigen Abweichungen betreffen im Wesentlichen die<br />
Erfassung unrealisierter Gewinne aus der Stichtagsbewertung<br />
der in Portfolios zusammengefassten Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten,<br />
Finanzderivate, die Behandlung<br />
von Leasingverträgen sowie Unterschiede in der<br />
Behandlung von Börseneinführungs- <strong>und</strong> Fusionskosten <strong>und</strong><br />
virtuellen Aktienoptionen.