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Geschäftsbericht 2003 - E.ON - Strom und Gas - Info-Service - E.ON ...

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Brief an die Aktionäre Bericht des Aufsichtsrates Wichtige Ereignisse on·top Lagebericht<br />

132 Anhang<br />

nisneutral direkt im Eigenkapital auszuweisen. Nach den Vorschriften<br />

des HGB gelten für sonstige Beteiligungen sowie<br />

für Wertpapiere des Anlage- <strong>und</strong> Umlaufvermögens die Anschaffungskosten<br />

als Wertobergrenze.<br />

Equity-Bewertung/passiver Unterschiedsbetrag<br />

Für die Zwecke der Überleitung auf US-GAAP sind die Jahresabschlüsse<br />

der wesentlichen nach der Equity-Methode bewerteten<br />

Unternehmen an die Bilanzierung <strong>und</strong> Bewertung<br />

nach US-GAAP anzupassen. Sofern die at equity bewerteten<br />

Unternehmen keine Jahresabschlüsse nach US-GAAP erstellen,<br />

wird die Umbewertung auf Basis von Schätzungen vorgenommen.<br />

Ein nach US-GAAP nach Abstockung der Wertansätze bestimmter<br />

Vermögensgegenstände verbleibender passiver<br />

Unterschiedsbetrag ist sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen.<br />

Ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung<br />

ist nach HGB aufzulösen, wenn im Zeitpunkt des Anteilserwerbs<br />

bzw. der erstmaligen Konsolidierung erwartete Aufwendungen<br />

bzw. Verluste tatsächlich eintreten oder am<br />

Abschlussstichtag feststeht, dass er einem realisierten Gewinn<br />

entspricht.<br />

Pensionsrückstellungen <strong>und</strong> ähnliche Verpflichtungen<br />

Durch die Veränderung der Rechnungsgr<strong>und</strong>lagen bei der<br />

Ermittlung der Pensionsrückstellungen überschreitet der<br />

Anwartschaftsbarwert ohne Berücksichtigung zukünftiger<br />

Gehaltssteigerungen (Accumulated Benefit Obligation) in<br />

einigen Konzernunternehmen die erfolgswirksam gebildete<br />

Pensionsrückstellung. Nach US-GAAP wird die Pensionsrückstellung<br />

in diesem Fall um einen zusätzlichen Rückstellungsbetrag<br />

(Additional Minimum Liability) erfolgsneutral durch<br />

Bildung eines immateriellen Vermögensgegenstandes erhöht.<br />

Dieser zusätzliche Rückstellungsbetrag darf nicht höher<br />

sein als die noch nicht verrechneten Mehrkosten aus Planänderungen;<br />

ein darüber hinausgehender Betrag wird bis<br />

zum Erreichen des zusätzlichen Rückstellungsbedarfs in<br />

Höhe des beschriebenen Anwartschaftsbarwertes mit dem<br />

Eigenkapital ergebnisneutral verrechnet. Nach den Vorschriften<br />

des HGB werden die Dotierung <strong>und</strong> Auflösung von Pensionsrückstellungen<br />

sofort ergebniswirksam in der Gewinn<strong>und</strong><br />

Verlustrechnung erfasst.<br />

Gemäß HGB ist für Verpflichtungen aus Altersteilzeitprogrammen<br />

bereits für Anwärter – entsprechend der voraussichtlichen<br />

Inanspruchnahme – eine Rückstellung zu bilden.<br />

Nach US-GAAP darf eine solche Rückstellung erst aufgr<strong>und</strong><br />

einer bindenden vertraglichen Zusage des einzelnen Mitarbeiters<br />

über die verbleibende Dienstzeit zugeführt werden.<br />

Garantien<br />

Bestimmte Garantien sind nach US-GAAP bei Begebung mit<br />

ihrem Marktwert zu passivieren, auch wenn eine Inanspruchnahme<br />

wenig wahrscheinlich ist. Nach HGB erfolgt eine<br />

Rückstellungsbildung in Höhe der voraussichtlichen Zahlungsverpflichtung<br />

nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.<br />

Latente Steuern<br />

Nach US-GAAP sind für sämtliche temporären Differenzen<br />

zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz <strong>und</strong> Konzernbilanz<br />

latente Steuern zu bilden (Temporary-Konzept), was<br />

auch für quasi-permanente Differenzen gilt. Ferner sind nach<br />

US-GAAP latente Steuern auf Verlustvorträge zu erfassen. Für<br />

aktive latente Steuern, deren Realisierung unwahrscheinlich<br />

ist, ist eine Wertberichtigung vorzunehmen.<br />

Nach den Vorschriften des HGB sind für alle zeitlichen Differenzen<br />

zwischen den Wertansätzen der steuerlichen <strong>und</strong> der<br />

konsolidierten Erfolgsrechnung latente Steuern zu berechnen<br />

(Timing-Konzept). Für quasi-permanente Differenzen, die<br />

sich über einen sehr langen Zeitraum oder erst im Zuge der<br />

Veräußerung oder der Liquidation eines Unternehmens auflösen,<br />

dürfen latente Steuern nur berücksichtigt werden,<br />

wenn die Auflösung hinreichend wahrscheinlich ist.<br />

Für nach dem 31. Dezember 2002 beginnende Geschäftsjahre<br />

sind nach DRS 10 aktive latente Steuern auch auf steuerliche<br />

Verlustvorträge anzusetzen, wenn der Steuervorteil aus dem<br />

Verlustvortrag mit hinreichender Wahrscheinlichkeit realisiert<br />

werden kann. Ist eine Realisierung nicht länger wahrscheinlich,<br />

so ist eine Wertberichtigung vorzunehmen. Insoweit<br />

führt die Anwendung des DRS 10 zu einer Annäherung<br />

an US-GAAP.<br />

Einbeziehung von Zweckgesellschaften<br />

Im Unterschied zu HGB werden bestimmte Zweckgesellschaften<br />

(Variable Interest Entities) nach US-GAAP auch<br />

ohne Vorliegen eines Beteiligungsverhältnisses voll konsolidiert,<br />

wenn eine Meistbegünstigung aus solchen Gesellschaften<br />

besteht.<br />

Anteile Konzernfremder<br />

Nach US-GAAP sind im Gegensatz zum HGB die Anteile Konzernfremder<br />

nicht Bestandteil des Jahresergebnisses <strong>und</strong><br />

des Eigenkapitals.<br />

Weitere Abweichungen<br />

Die sonstigen Abweichungen betreffen im Wesentlichen die<br />

Erfassung unrealisierter Gewinne aus der Stichtagsbewertung<br />

der in Portfolios zusammengefassten Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten,<br />

Finanzderivate, die Behandlung<br />

von Leasingverträgen sowie Unterschiede in der<br />

Behandlung von Börseneinführungs- <strong>und</strong> Fusionskosten <strong>und</strong><br />

virtuellen Aktienoptionen.

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